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Keine Erhöhung der Betreuervergütung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Keine Erhöhung der Betreuervergütung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Die eigentlich schon sicher geglaubte Erhöhung der Betreuervergütung wird es in dieser Legislaturperiode nicht geben. Der Bundestag wird am 18.05.2017 ...


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Alt 13.05.2017, 09:16   #1
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard Keine Erhöhung der Betreuervergütung

Die eigentlich schon sicher geglaubte Erhöhung der Betreuervergütung wird es in dieser Legislaturperiode nicht geben.

Der Bundestag wird am 18.05.2017 über das "Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten" beschließen - dieses Gesetz beinhaltet auch die Erhöhung der Betreuervergütung.

Mit den Ländern konnte keine Einigung über die Finanzierung dieser Erhöhung erzielt werden, der Bundesrat wird daher diesem Gesetz nicht zustimmen.

Die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist unwahrscheinlich.
Schnieder ist offline  
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Alt 13.05.2017, 10:08   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Und woher stammt diese Information???
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agw ist offline  
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Alt 13.05.2017, 10:44   #3
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Hier der erbetene link:

https://btdirekt.de/thema/berufspoli...scheitern.html
Schnieder ist offline  
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Alt 13.05.2017, 15:04   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Hallo,

Zitate sind entsprechend zu kennzeichnen, anderenfalls müssen wir die Beiträge löschen.

Siehe : Quellenangabe / link zu kopierten Beiträgen
__________________
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agw ist offline  
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Alt 13.05.2017, 16:04   #5
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Hier eine Meldung die im Bundesanzeiger am 04.05.2017 veröffentlicht war:

https://www.bundesanzeiger-verlag.de...ich-22039.html

Die Formulierung, eine zeitnahe Erhöhung der Vergütung sei gegenwärtig "wenig realistisch", würde ich mir nicht zu eigen machen.

Ich würde formulieren: eine zeitnahe Erhöhung der Vergütung wird nicht stattfinden, da es für eine Änderung des zustimmungspflichtigen Gesetzes keine Mehrheit im Bundesrat gibt.

Daran werden auch die Wahlergebnisse in Schleswig-Holstein und NRW nichts ändern.

Die Betreuungsvereine, die jetzt schon defizitär arbeiten, werden ihre Situation nur dann verbessern können, wenn sie höhere Zuschüsse von Dritten erhalten (Land, Kommune u.a.)
Schnieder ist offline  
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Alt 13.05.2017, 20:05   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

Zitat:
Zitat von Schnieder Beitrag anzeigen
Ich würde formulieren: eine zeitnahe Erhöhung der Vergütung wird nicht stattfinden, da es für eine Änderung des zustimmungspflichtigen Gesetzes keine Mehrheit im Bundesrat gibt
Das formulierst und interpretierst Du auch richtig. Eine Erhöhung der Vergütung von Berufsbetreuern ist gegenwärtig sachlich und fachlich nicht nachvollziehbar. Und das Ausbleiben der Erhöhung finde ich auch gut so. Wie will man 30 und mehr Betreute derem Wohle entsprechend betreuen, wenn der wirtschaftliche Erfolg dadurch gefährdet sein könnte? Eine höhere Vergütung sollte an eine geringere Anzahl von Betreuten gebunden sein. Entsprechende Klagen sind hier oft nachzulesen. Etwas Bescheidenheit in der Profiszene wäre angebracht. Und etwas Enthusiasmus kann auch Berufsbetreuern nicht schaden.
Hein Klein ist offline  
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Alt 13.05.2017, 20:07   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Und nein, ich habe keine Vorurteile gegenüber Berufsbetreuern!
Hein Klein ist offline  
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Alt 13.05.2017, 20:11   #8
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

[QUOTE] Wie will man 30 und mehr Betreute derem Wohle entsprechend betreuen, wenn der wirtschaftliche Erfolg dadurch gefährdet sein könnte? Eine höhere Vergütung sollte an eine geringere Anzahl von Betreuten gebunden sein./QUOTE]

Richtig. Aber gesucht das spricht doch für eine Erhöhung

verstehe deine Argumentation nicht. In den letzten 12 Jahren sind die Lebenshaltungskosten enorm gestiegen. Die Vergütung nicht. Also was tut man; um seinen Lebensstandard zu sichern ? Richtig - mehr Fälle annehmen.

wohl jeder hier würde die Fälle reduzieren wenn es finanziell - durch eine Erhöhung - machbar wäre. Aber da auch wir von irgendwas leben müssen , bleibt uns oft nichts anders übrig. Auch reiner Nächstenliebe nimmt sicherlich keiner "30 und mehr Fälle" an. .

Also sehr gutes Argument deinerseits - für eine Erhöhung
Boomer ist offline  
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Alt 13.05.2017, 20:44   #9
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 436
Standard

Zitat:
Zitat von Hein Klein Beitrag anzeigen
Das formulierst und interpretierst Du auch richtig. Eine Erhöhung der Vergütung von Berufsbetreuern ist gegenwärtig sachlich und fachlich nicht nachvollziehbar. Und das Ausbleiben der Erhöhung finde ich auch gut so. Wie will man 30 und mehr Betreute derem Wohle entsprechend betreuen, wenn der wirtschaftliche Erfolg dadurch gefährdet sein könnte? Eine höhere Vergütung sollte an eine geringere Anzahl von Betreuten gebunden sein. Entsprechende Klagen sind hier oft nachzulesen. Etwas Bescheidenheit in der Profiszene wäre angebracht. Und etwas Enthusiasmus kann auch Berufsbetreuern nicht schaden.
Sehr geehrter Herr Hein Klein,

stellvertretend für alle Kollegen, die Betreuungen beruflich führen, möchte ich anbringen, dass es äußerst bescheiden ist, durchschnittlich 10-15 % an Arbeit FÜR den Betreuten unentgeltlich zu leisten.

Ich weiß nicht, ob Sie wirtschaftliche Grundkenntnisse haben, aber es ist davon auszugehen, dass sie ihren Lebensunterhalt aus anderen Mitteln bestreiten UM die Betreuungen ehrenamtlich zu führen. D.h. Sie bezahlen dafür, dass sie andere Menschen betreuen dürfen.

Das ist sehr ehrenwert und deswegen Ehrenamt. Ich betreue Menschen im Hauptberuf. Beruf ist jeden Tätigkeit mit der Absicht auf Gewinnerzielung. Von diesem Gewinn lebe ich und bestreite meinen Lebensunterhalt. Wir sind uns hoffentlich einig, dass die Berufsbetreuer bis vor einiger ZEit nur "auskömmlich" leben durften. Jetzt wurde festgestellt, dass wir auch dafür bezahlen, dass wir Betreuungen führen wie es im Gesetz vorgeschrieben ist.

D.h. ich habe auch keinen anderen Job, der das mitfinanziert. Folglich schenke ich 10 - 15 % meines Lebensunterhaltes meinen Betreuten. Und das möchte ich gezwungener Maßen nicht. Wenn ich das gewollt hätte, würde ich auch ehrenamtlich tätig sein.

Das ist der Unterschied zwischen dem Profi und dem Laien. Dem Berufsbetreuer und dem Ehrenamtler. Das hat nichts mit Enthusiasmus zu tun.

Mit besten Grüßen,
bt-nrw
bt-nrw2010 ist offline  
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Alt 13.05.2017, 21:45   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Zitat:
Zitat von bt-nrw2010 Beitrag anzeigen
Beruf ist jede Tätigkeit mit der Absicht auf Gewinnerzielung. Von diesem Gewinn lebe ich und bestreite meinen Lebensunterhalt.
Das ist der Unterschied zwischen dem Profi und dem Laien. Dem Berufsbetreuer und dem Ehrenamtler.
Der erste zitierte Satz bestätigt meine Vermutung, dass es nicht um das Wohl der Betreuten, sondern um das Wohl des Kontos des Betreuenden geht. Gewinnstreben geht in diesem Berufszweig meist vor sozialem Engagement. Also leben von dem Elend anderer Menschen? Ist das der Unterschied?
Hein Klein ist offline  
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