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Steuererklärung selbst anfertigen - überhöhte Nachzahlung?

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Zitat: Zitat von carlos Hallo, es gibt bestimmt auch andere gute Software - ich benutze die Steuersoftware "Steuertipps" von der ...


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Alt 15.05.2017, 14:42   #1
Neuer Gast
 
Benutzerbild von Berufsbetreuung 2018
 
Registriert seit: 09.05.2017
Beiträge: 2
Standard Steuererklärung selbst anfertigen - überhöhte Nachzahlung?

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Hallo,
es gibt bestimmt auch andere gute Software - ich benutze die Steuersoftware "Steuertipps" von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft (kostet incl. Updates ca. 29,-- Euro pro Jahr). Darin befindet sich u.a. eine Sparte "Gewinnerfassung", wobei man hinsichtlich der Ein- und Ausgaben gut durch die Erklärung geführt wird und die aktuelle Ein- und Ausgabenübersicht bzw. die Gewinnermitttlung jederzeit abgerufen werden kann. Wiederkehrende Vorgänge wie Abschreibungen bzw. feste Datensätze aus Vorjahren können problemlos übernommen werden.

mfg
Hallo nochmal ,

erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort, Carlos!

Inzwischen bin ich durch mit den Eingaben und habe auch das Gefühl, dass soweit alles stimmen müsste. Ich habe viel recherchiert und jede Menge Zeit in die Überprüfung der Eingaben investiert. Nun spuckt mir aber mein Steuerprogramm eine Nachzahlung über rund 5400,- € aus, obwohl ich einen Gewinn von gerade mal 17.571 € habe. Ich kann (und will ) mir nicht vorstellen, dass dieses Ergebnis korrekt ist und ich trotz wegfallender Umsatzsteuer tatsächlich fast einen Drittel meines Einkommens abführen muss. Laut Übersichttabelle sind davon 5100,- die Einkommenssteuer und die kleineren Restbeträge dann Soli und Kirchensteuer.
Ist eurer Erfahrung nach bei 17.571,- € Gewinn eine Steuerlast über rund 5400,- € realistisch?
Es ist eine Zusammenveranlagung, wobei mein Mann Arbeitnehmer ist und bei ihm daher die Steuerlast oder gar -rückzahlung nicht ausschlaggebend sein sollte. Mein Mann und ich haben seit Dezember 2016 die Steuerklasse 4.
Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass ich sämtliche Absatzmöglichkeiten ausgereizt habe.
Ich bin Studentin und habe sämtliche mit der Uni verbundenen Ausgaben (Fahrtkostenpauschle, Arbeitsmittel, sonstige Werbungskosten -> Studiengebühren) unter Werbungskosten und die mit der Berufsbetreuung verbundenen Kosten bei der EÜR angegeben. Ob das schlussendlich so in Ordnung geht, werde ich nochmal mit meiner Prüferin beim Finanzamt abklären.


P.S.: Kann mir eventuell auch jemand kurz erklären, wie man hier neue Beiträge eröffnet? Ich kann im Forum diese Option einfach nirgends finden .

Vielen Dank schon mal!

LG
Eugenia
Berufsbetreuung 2018 ist offline  
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Alt 15.05.2017, 15:04   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
P.S.: Kann mir eventuell auch jemand kurz erklären, wie man hier neue Beiträge eröffnet? Ich kann im Forum diese Option einfach nirgends finden .
Einfach mal die "Hilfe" durchsuchen, da stehts wie es geht.
Forum Betreuung - Hilfe: Hilfe - Fragen zum Forum

Hat bisher noch (fast) jeder geschafft.

Zitat:
Ist eurer Erfahrung nach bei 17.571,- € Gewinn eine Steuerlast über rund 5400,- € realistisch?
30 % Steuerlast kann schon hinkommen, das kommt halt auf die sonstigen Umstände an. Wir können dir hier jedoch nicht deine Steuer berechnen, dafür gibt es z.B. Steuerberater.

P.S. Da der Beitrag so gar nichts mit Rechtsfragen zu tun hat verschieb ich ihn mal.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 15.05.2017, 20:45   #3
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Das ist leider tatsächlich sehr realistisch. Meine Zahlen (vom Steuerberater) sind sind ähnlich.
Boomer ist offline  
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