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Post abholen beim Betreutem

Dies ist ein Beitrag zum Thema Post abholen beim Betreutem im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, mich rufen immer wieder Betreute an, dass sie Post einer Behörde erhalten hätten und ich möge die Post doch ...


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Alt 08.06.2017, 18:03   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 17.10.2011
Beiträge: 8
Standard Post abholen beim Betreutem

Hallo,
mich rufen immer wieder Betreute an, dass sie Post einer Behörde erhalten hätten und ich möge die Post doch bitte bei ihnen abholen. (Ich gehe dann innerlich immer an die Decke, weil ich mich zum Briefträger degradiert fühle. Ich schicke den Betreuten dann meist einen Freiumschlag, damit diese mir die Post zusenden.)
Frage: Weiß jemand eine witzige Antwort, wenn ich wieder aufgefordert werden, Briefträger zu spielen?
Danke.
Gruß aus Berlin.
Rachel10
Rachel10 ist offline  
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Alt 08.06.2017, 20:08   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
Standard

Hallo,

warum lässt Du Dir die Post nicht von den Behörden selbst zuschicken?
Zu Beginn der Betreuung Behörden die Betreuung anzeigen, Kopie des Betreuerausweises zur Legitimation hinzufügen und darum bitten, dass die Post den Betreuten betreffend direkt an die von Dir genannte Anschrift gesendet wird.
Vorausgesetzt natürlich, dass Du die entsprechenden Aufgabenkreise hast. Aber sonst bräuchtest Du die Briefe ja gar nicht.....

Gruß,
sonnyblue3
sonnyblue3 ist offline  
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Alt 08.06.2017, 23:03   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
Standard

Moin Rachel

Wie wäre es mit:
Abholen schaffe ich gerade zeitlich nicht. Können Sie mir die Post zusenden oder vorbeibringen?

Ansonsten geht das auch mit Betreutem Wohnen, dass die Post dem Wohnbetreuer mitgegeben wird.

Oder z.B. mit dem Handy abfotografieren und zumailen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 09.06.2017, 09:31   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 61
Standard

oder bei der Post einen Nachsendeantrag wegen Betreuung stellen dann wird die Post umgeleitet kostet aber Gebühren.

MfG
Thomas Pillusch
Pillusch ist offline  
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Alt 09.06.2017, 10:45   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
Standard

Vorsicht!

"Die Entscheidung über den Fernmeldeverkehr des Betreuten und über die Entgegennahme, das Öffnen und Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat." So steht es im BGB §1896 (4) .

Einfach nur so einen Nachsendeantrag zu stellen, geht also nicht!

Und da es ja inzwischen diverse Postzustellunternehmen gibt, müsste man die zudem alle erfassen....

Ich arbeite tatsächlich bei 3 Betreuten mit einem Nachsendeantrag (habe den entsprechenden Aufgabenkreis) der Post, allein, weil ich dann direkt bearbeiten kann. Trotzdem frage ich regelmäßig auch bei diesen Klienten nach Posteingang.

In der Regel klappt aber das Verfahren die meine Aufgabenkreise betreffenden Stellen anzuschreiben, wie oben beschrieben, ganz gut. Das hat auch den Vorteil, dass ich selbst nach Beendigung der Betreuung diese Stelle wiederum anschreiben und bitten kann, die Post wieder an den Betreuten zu senden.


Gruß,
Sonnyblue3
sonnyblue3 ist offline  
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Alt 09.06.2017, 11:35   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.05.2017
Beiträge: 14
Standard

Zitat:
Zitat von sonnyblue3 Beitrag anzeigen
Vorsicht!

"Die Entscheidung über den Fernmeldeverkehr des Betreuten und über die Entgegennahme, das Öffnen und Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat." So steht es im BGB §1896 (4) .

Einfach nur so einen Nachsendeantrag zu stellen, geht also nicht!

Gruß,
Sonnyblue3
Auch nicht, wenn die betreute Person dem zustimmt, bzw. selbst möchte, dass die Post umgeleitet wird? Gibt natürlich elegantere Lösungen (Absender über Betreuung informieren, Zweitanfertigungen etc.)...
chImp ist offline  
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Alt 09.06.2017, 12:10   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
Standard

Wenn die Betreute ihre Post auf mich umleiten lassen möchte, hätte ich nichts dagegen, dass sie einen Nachsendeantrag an meine Adresse stellt. Wüsste nicht, was dann dagegen spricht. Dann zahlt sie ihn aber auch selbst.

Den Aufgabenkreis "Post" benötigt der Betreuer, wenn er die Post von sich aus an die eigene Adresse weiterleitet. So weit ich weiß, muss der Betreuer dann auch selbst für die Kosten aufkommen. Bin mir aber nicht ganz sicher.

Nicht aufkommen muss der Betreuer, wenn wegen eines Umzugs des Betreuten ein Nachsendeantrag an dessen neue Adresse gesendet wird.
sonnyblue3 ist offline  
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Alt 09.06.2017, 20:20   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

Zitat:
Zitat von sonnyblue3 Beitrag anzeigen
Den Aufgabenkreis "Post" benötigt der Betreuer, wenn er die Post von sich aus an die eigene Adresse weiterleitet. So weit ich weiß, muss der Betreuer dann auch selbst für die Kosten aufkommen. Bin mir aber nicht ganz sicher.
Moin,
Warum sollte er für die Kosten aufkommen, wenn er den AK Post hat? Die Übertragung dieses Aufgabenkreises wurde ja nicht "auf blauen Dunst hinaus" festgelegt. Vielmehr scheint der Betreute dann nicht mehr in der Lage zu sein die Korrespondenz zu überblicken um rechtzeitig hierauf entsprechende Schritte einzuleiten. Dementsprechend muss also gehandelt werden. Und das ist Aufgabe eines Betreuers.

Mir fällt allerdings grad auch keine witzige Antwort ein @Rachel10.

MfG
Hein Klein
Hein Klein ist offline  
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Alt 09.06.2017, 21:50   #9
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Warum sollte er für die Kosten aufkommen, wenn er den AK Post hat?
Weil diese Kosten als Auslagen bereits in der Vergütung enthalten sind. Dazu gibt es bereits Gerichtsentscheidungen.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 09.06.2017, 22:07   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Weil diese Kosten als Auslagen bereits in der Vergütung enthalten sind. Dazu gibt es bereits Gerichtsentscheidungen.
Ich denke, Du verwechselst hier etwas. Selbstverständlich ist der Betreuer für die im Rahmen seiner Funktion entstehenden Kosten (hier Porto) selbst verantwortlich und muss diese auch im Rahmen der allgemeinen Geschäftsführung tragen.

Anders stellt es sich dar, wenn der Betreute nicht mehr in der Lage ist seine eigene Post zu "steuern", worauf erhebliche finanzielle Nachteile für den Betreuten zu erwarten wären. Dann muss der Betreuer eingreifen. Das sind dann auch keine Kosten der Geschäftsführung, sondern Kosten, die im Interesse des Betreuten und zur "Gefahrenabwehr" außergewöhnlich anfallen können. Man muss also unterscheiden, woher der Anlass rührt.

LG
Hein Klein
Hein Klein ist offline  
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