Dies ist ein Beitrag zum Thema Post abholen beim Betreutem im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
mich rufen immer wieder Betreute an, dass sie Post einer Behörde erhalten hätten und ich möge die Post doch ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
08.06.2017, 18:03 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.10.2011
Beiträge: 8
|
Post abholen beim Betreutem
Hallo,
mich rufen immer wieder Betreute an, dass sie Post einer Behörde erhalten hätten und ich möge die Post doch bitte bei ihnen abholen. (Ich gehe dann innerlich immer an die Decke, weil ich mich zum Briefträger degradiert fühle. Ich schicke den Betreuten dann meist einen Freiumschlag, damit diese mir die Post zusenden.) Frage: Weiß jemand eine witzige Antwort, wenn ich wieder aufgefordert werden, Briefträger zu spielen? Danke. Gruß aus Berlin. Rachel10 |
08.06.2017, 20:08 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
|
Hallo,
warum lässt Du Dir die Post nicht von den Behörden selbst zuschicken? Zu Beginn der Betreuung Behörden die Betreuung anzeigen, Kopie des Betreuerausweises zur Legitimation hinzufügen und darum bitten, dass die Post den Betreuten betreffend direkt an die von Dir genannte Anschrift gesendet wird. Vorausgesetzt natürlich, dass Du die entsprechenden Aufgabenkreise hast. Aber sonst bräuchtest Du die Briefe ja gar nicht..... Gruß, sonnyblue3 |
08.06.2017, 23:03 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
|
Moin Rachel
Wie wäre es mit: Abholen schaffe ich gerade zeitlich nicht. Können Sie mir die Post zusenden oder vorbeibringen? Ansonsten geht das auch mit Betreutem Wohnen, dass die Post dem Wohnbetreuer mitgegeben wird. Oder z.B. mit dem Handy abfotografieren und zumailen. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
09.06.2017, 09:31 | #4 |
Gesperrt
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 61
|
oder bei der Post einen Nachsendeantrag wegen Betreuung stellen dann wird die Post umgeleitet kostet aber Gebühren.
MfG Thomas Pillusch |
09.06.2017, 10:45 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
|
Vorsicht!
"Die Entscheidung über den Fernmeldeverkehr des Betreuten und über die Entgegennahme, das Öffnen und Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat." So steht es im BGB §1896 (4) . Einfach nur so einen Nachsendeantrag zu stellen, geht also nicht! Und da es ja inzwischen diverse Postzustellunternehmen gibt, müsste man die zudem alle erfassen.... Ich arbeite tatsächlich bei 3 Betreuten mit einem Nachsendeantrag (habe den entsprechenden Aufgabenkreis) der Post, allein, weil ich dann direkt bearbeiten kann. Trotzdem frage ich regelmäßig auch bei diesen Klienten nach Posteingang. In der Regel klappt aber das Verfahren die meine Aufgabenkreise betreffenden Stellen anzuschreiben, wie oben beschrieben, ganz gut. Das hat auch den Vorteil, dass ich selbst nach Beendigung der Betreuung diese Stelle wiederum anschreiben und bitten kann, die Post wieder an den Betreuten zu senden. Gruß, Sonnyblue3 |
09.06.2017, 11:35 | #6 | |
Einsteiger
Registriert seit: 21.05.2017
Beiträge: 14
|
Zitat:
|
|
09.06.2017, 12:10 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
|
Wenn die Betreute ihre Post auf mich umleiten lassen möchte, hätte ich nichts dagegen, dass sie einen Nachsendeantrag an meine Adresse stellt. Wüsste nicht, was dann dagegen spricht. Dann zahlt sie ihn aber auch selbst.
Den Aufgabenkreis "Post" benötigt der Betreuer, wenn er die Post von sich aus an die eigene Adresse weiterleitet. So weit ich weiß, muss der Betreuer dann auch selbst für die Kosten aufkommen. Bin mir aber nicht ganz sicher. Nicht aufkommen muss der Betreuer, wenn wegen eines Umzugs des Betreuten ein Nachsendeantrag an dessen neue Adresse gesendet wird. |
09.06.2017, 20:20 | #8 | |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
|
Zitat:
Warum sollte er für die Kosten aufkommen, wenn er den AK Post hat? Die Übertragung dieses Aufgabenkreises wurde ja nicht "auf blauen Dunst hinaus" festgelegt. Vielmehr scheint der Betreute dann nicht mehr in der Lage zu sein die Korrespondenz zu überblicken um rechtzeitig hierauf entsprechende Schritte einzuleiten. Dementsprechend muss also gehandelt werden. Und das ist Aufgabe eines Betreuers. Mir fällt allerdings grad auch keine witzige Antwort ein @Rachel10. MfG Hein Klein |
|
09.06.2017, 21:50 | #9 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
|
Zitat:
__________________
---------------- |
|
09.06.2017, 22:07 | #10 | |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
|
Zitat:
Anders stellt es sich dar, wenn der Betreute nicht mehr in der Lage ist seine eigene Post zu "steuern", worauf erhebliche finanzielle Nachteile für den Betreuten zu erwarten wären. Dann muss der Betreuer eingreifen. Das sind dann auch keine Kosten der Geschäftsführung, sondern Kosten, die im Interesse des Betreuten und zur "Gefahrenabwehr" außergewöhnlich anfallen können. Man muss also unterscheiden, woher der Anlass rührt. LG Hein Klein |
|
Lesezeichen |
Stichworte |
abholen, briefe, post |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|