Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütunsantrag offen wegen Unterhaltspflicht Nachweis d. Angehörigen der B. im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ds Jobcenter prüft da bei uns gar nichts.
Das Sozialamt (bei Hilfe zum Lebensunterhlat, EIngliederungshilfe etc.) dagegen sehr wohl.
Bei ...
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30.06.2017, 12:05 | #11 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
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Ds Jobcenter prüft da bei uns gar nichts.
Das Sozialamt (bei Hilfe zum Lebensunterhlat, EIngliederungshilfe etc.) dagegen sehr wohl. Bei uns reicht es in der Regel aus, das Ergebnis der Prüfung durch das SA mitzuteilen. Das SA spielt da auch ganz entspannt mit. In der Konsequenz bedeutet das, die Angehörigen sind nicht leistungsfähig und zahlen nicht, oder sie sind leistungsfähig und zahlen an das Sozialamt.
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04.07.2017, 16:06 | #12 |
Forums-Geselle
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Ort: Würzburg
Beiträge: 104
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Ich würde dem Rechtspfleger schlicht den Grundsicherungsbescheid vorlegen und mitteilen, dass es sicherlich keine Grundsicherung gäbe, wenn die Kinder unterhaltspflichtig wären. Denn das Sozialamt prüft das sehr genau.
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06.07.2017, 01:29 | #13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
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Das habe ich dem Rechts Pfleger so mitgeteilt. Der Rpf sagte, sie haben bisher bei Vergütungszahlungen über Unterhaltsplichtmitteilung kein Gebrauch gemacht. Jetzt will die Finanzabteilung Schwarz auf weiss Vorgehen und besteht auf das Info! DESHALB müssen die Rechtspf. sich danach richten. Der Bescheid vom Amt reicht nicht aus. Ich habe dem Sohn der Betreuten darum gebeten, zwei Zeilen zu schreiben er ist nicht unterhpfl. Er hat sich quergestellt, obwohl ich ihm das Schreiben vom AG mitgeteilt habe. Dies habe ich dem AG mitgeteilt. Der Rechtspfl sagte ich solle dem Sohn mitteilen, dass er durch das AG mit Klage rechnen soll, wenn er seinen Plichten nicht nachkommt. MAL Schauen was aus dem ( ich sag einfach mal Tennisspiel) wird.
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06.07.2017, 09:11 | #14 |
Routinier
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Beiträge: 1,882
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Das klingt ein bisschen so, als wärst du Sekretär. Der sagt du sollst dem sagen , dass .... . warum droht das AG nicht selbst dem Sohn mit Klage ? sehr abenteuerlich
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09.01.2018, 12:36 | #15 | ||
Routinier
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Beiträge: 1,080
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Zitat:
Zitat:
Jetzt habe ich auch so ein Schreiben bekommen. Nun wird meine Vergütung davon abhängig gemacht, ob Vermögen in den letzten 10 Jahren übertragen wurde und ob erforderliche Angaben zu den Unterhaltsansprüchen der Kinder gemacht wurden. |
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09.01.2018, 13:08 | #16 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
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Der Sohn schrieb dem AG, dass er nicht bereit ist, die Mutter zu unterhalten! Danach war die Sache gegessen! Vergütung lief dann auch wieder.
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