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Vergütunsantrag offen wegen Unterhaltspflicht Nachweis d. Angehörigen der B.

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Ds Jobcenter prüft da bei uns gar nichts. Das Sozialamt (bei Hilfe zum Lebensunterhlat, EIngliederungshilfe etc.) dagegen sehr wohl. Bei ...


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Alt 30.06.2017, 12:05   #11
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
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Ds Jobcenter prüft da bei uns gar nichts.

Das Sozialamt (bei Hilfe zum Lebensunterhlat, EIngliederungshilfe etc.) dagegen sehr wohl.
Bei uns reicht es in der Regel aus, das Ergebnis der Prüfung durch das SA mitzuteilen. Das SA spielt da auch ganz entspannt mit.

In der Konsequenz bedeutet das, die Angehörigen sind nicht leistungsfähig und zahlen nicht, oder sie sind leistungsfähig und zahlen an das Sozialamt.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 04.07.2017, 16:06   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
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Ich würde dem Rechtspfleger schlicht den Grundsicherungsbescheid vorlegen und mitteilen, dass es sicherlich keine Grundsicherung gäbe, wenn die Kinder unterhaltspflichtig wären. Denn das Sozialamt prüft das sehr genau.
Silke77 ist offline  
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Alt 06.07.2017, 01:29   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
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Das habe ich dem Rechts Pfleger so mitgeteilt. Der Rpf sagte, sie haben bisher bei Vergütungszahlungen über Unterhaltsplichtmitteilung kein Gebrauch gemacht. Jetzt will die Finanzabteilung Schwarz auf weiss Vorgehen und besteht auf das Info! DESHALB müssen die Rechtspf. sich danach richten. Der Bescheid vom Amt reicht nicht aus. Ich habe dem Sohn der Betreuten darum gebeten, zwei Zeilen zu schreiben er ist nicht unterhpfl. Er hat sich quergestellt, obwohl ich ihm das Schreiben vom AG mitgeteilt habe. Dies habe ich dem AG mitgeteilt. Der Rechtspfl sagte ich solle dem Sohn mitteilen, dass er durch das AG mit Klage rechnen soll, wenn er seinen Plichten nicht nachkommt. MAL Schauen was aus dem ( ich sag einfach mal Tennisspiel) wird.
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 06.07.2017, 09:11   #14
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Das klingt ein bisschen so, als wärst du Sekretär. Der sagt du sollst dem sagen , dass .... . warum droht das AG nicht selbst dem Sohn mit Klage ? sehr abenteuerlich
Boomer ist offline  
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Alt 09.01.2018, 12:36   #15
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
Aus dieser Vorschrift wird der Rechtspfleger aber die Verpflichtung herleiten, dass auch die Unterhaltsansprüche gegenüber Dritten zu prüfen sind (nicht nur der Rechtspfleger, auch Bezirksrevisoren und Kommentarautoren).
"Die Feststellung der Mittellosigkeit im konkreten Betreuungsfall ist wie im alten Recht Pflicht des Betreuungsgerichtes26 FamFG; vgl. BayObLG BtPrax 1995, 227 = FamRZ 1996, 244 = BtE 1994/95, 59; LG Frankfurt/Main FamRZ 1993, 218 = JurBüro 1993, 11 = Rpfleger 1992, 433 = BtE 1992/93, 30)"


Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Das klingt ein bisschen so, als wärst du Sekretär. Der sagt du sollst dem sagen , dass .... . warum droht das AG nicht selbst dem Sohn mit Klage ? sehr abenteuerlich
Jep, so sieht es aus.

Jetzt habe ich auch so ein Schreiben bekommen. Nun wird meine Vergütung davon abhängig gemacht, ob Vermögen in den letzten 10 Jahren übertragen wurde und ob erforderliche Angaben zu den Unterhaltsansprüchen der Kinder gemacht wurden.
ufzeer ist offline  
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Alt 09.01.2018, 13:08   #16
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
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Der Sohn schrieb dem AG, dass er nicht bereit ist, die Mutter zu unterhalten! Danach war die Sache gegessen! Vergütung lief dann auch wieder.
Heinrich Heine ist offline  
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