Dies ist ein Beitrag zum Thema Bachelor-Studium Betreuungsrecht im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
Habe gerade gelesen , dass die B.... Fernakademie ab dem neuen Semester ein neues Studium anbietet. Diesmal ein richtiges ...
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06.07.2017, 18:33 | #1 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Bachelor-Studium Betreuungsrecht
Hallo
Habe gerade gelesen , dass die B.... Fernakademie ab dem neuen Semester ein neues Studium anbietet. Diesmal ein richtiges Studium mit B.A. Abschluss. Müsste also auf jeden Fall für die höchste Vergütungsstufe ausreichen. Könnte vielleicht für einige interessant sein, die nach einem solchen Weg suchen. Ist wohl ein nebenberufliches Fernstudium. 7 Semester , wer schon als Berufsbetreuer tätig ist, kann eine gewisse Zeit angerechnet bekommen und damit Studiendauer und - gebühren verringern. Klingt auf jeden Fall nach einem vernünftigen - wenn natürlich auch teurem- Angebot. Für einige aber sicherlich lohnenswert. LG Boomer |
06.07.2017, 20:31 | #2 |
Routinier
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Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Puh, nicht schon wieder die Bbbbbbb.....
7 Semester x 6 Monate x 298 = 12.516€ Berufsbegleitend ..... Meine Alternative wäre, an einer "richtigen" Hochschule einschreiben und nebenher schon paar Betreuungen führen. Stand der Lehrgang nicht schon in der Mailingliste zur Diskussion? Sich über so lange Zeit Zuhause einsam am Schreibtisch zu setzen und mit Unterlagen rumquälen, deren Qualität erst bei Abschluss des Vertrages zu erkennen ist ... Was ist nur aus der Welt geworden? Studium ohne Abitur, Bätschlör (dachte das wäre das mit der Rose auf RTL) statt Diplom, Verlag statt Hochschule ... |
06.07.2017, 20:40 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ich bin nicht mehr in der MailingListe. mein Postfach lief immer über.
Ich selbst bin fertig und will nie mehr eine Uni von innen sehen . Aber ich bin zufällig drauf gestoßen und dachte , das könnte für den ein oder anderen interessant sein. Immerhin kann es sich nicht jeder finanziell leisten , Vollzeit einzuschreiben und nur nebenher ein paar wenige Betreuungen zu führen. Ist schließlich nicht mehr jeder 20 und ohne Verpflichtung. Und wenn ich das richtig verstanden habe , läuft dieser Studiengang an einer richtigen Hochschule. Bbbbb ist wohl nur Kooperationspartner oder so ähnlich Ich habe selbst an der Fernuni studiert, gerade weil ich es mir nicht leisten konnte, meinen Job aufzugeben und zu kündigen. Vorlesungen waren nicht mit der Arbeitszeit vereinbar . Also gerade für den 2. oder 3. Bildungsweg ist ein Fernstudium schon eine feine Sache, je nach Situation auch nebenberuflich sehr sinnvoll. Wenn man genügend Disziplin hat. Denn die braucht es dafür |
07.07.2017, 11:24 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich empfehle sich das unbedingt durchzulesen
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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07.07.2017, 15:34 | #5 | |
Routinier
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Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Zitat:
Schöne Alternative wurde dort genannt: Und kostet nur ca. 2.500 € (statt der Bbbbb zu 12.000)! |
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07.07.2017, 20:10 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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08.07.2017, 07:56 | #7 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Auch der BGH hat sich (zur B...k) geäussert:
BGH, Beschluss vom 31. Mai 2017 - XII ZB 590/16 Der von der BeckAkademie angebotene, auf die Dauer von neun Monaten angelegte Fernkurs "Hochschulzertifikatskurs Rechtliche Betreuung" mit einem Arbeitspensum ("workload") von 1.080 Stunden (36 ECTS-Punkte) ist nicht mit einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG vergleichbar (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - juris). Volltext unter: http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...ent.py?Gericht =bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=78838&pos= 9&anz=584
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08.07.2017, 08:14 | #8 |
Routinier
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Beiträge: 1,882
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Guten Morgen.
Um diesen 9-monstigen Lehrgang geht es ja aber hier gerade nicht. Sondern um ein 3,5jähriges Studium mit B.A. an einer Universität . Nur die Studiengebühren sind natürlich heftig. Eine Anerkennung für die Stufe 3 dürfte ja eigentlich gar nicht zur Diskussion stehen. |
08.07.2017, 08:17 | #9 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
Zitat:
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08.07.2017, 08:48 | #10 |
Routinier
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Beiträge: 1,882
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Hm. Ich sag mal so: für mich hätte es da keine Diskussion gegeben
Ein Hochschulabschluss mit verwertbaren Kenntnissen führt zur Stufe 3. Hier erwirbt man mit dem B.A. an einer richtigen Universität einen anerkannten Hochschulabschluss . Und dass ein Studium der Betreuung verwertbare Kenntnisse enthält , dürfte ja unumstritten sein. Woran hängt denn die Diskussion bzw mit welcher Begründung sollte es nicht anerkannt werden? Gibt es da eine Diskussion zu? |
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