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Bachelor-Studium Betreuungsrecht

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Hallo Habe gerade gelesen , dass die B.... Fernakademie ab dem neuen Semester ein neues Studium anbietet. Diesmal ein richtiges ...


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Alt 06.07.2017, 18:33   #1
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard Bachelor-Studium Betreuungsrecht

Hallo

Habe gerade gelesen , dass die B.... Fernakademie ab dem neuen Semester ein neues Studium anbietet. Diesmal ein richtiges Studium mit B.A. Abschluss. Müsste also auf jeden Fall für die höchste Vergütungsstufe ausreichen. Könnte vielleicht für einige interessant sein, die nach einem solchen Weg suchen.

Ist wohl ein nebenberufliches Fernstudium. 7 Semester , wer schon als Berufsbetreuer tätig ist, kann eine gewisse Zeit angerechnet bekommen und damit Studiendauer und - gebühren verringern.

Klingt auf jeden Fall nach einem vernünftigen - wenn natürlich auch teurem- Angebot. Für einige aber sicherlich lohnenswert.

LG
Boomer
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Alt 06.07.2017, 20:31   #2
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Puh, nicht schon wieder die Bbbbbbb.....

7 Semester x 6 Monate x 298 = 12.516€

Berufsbegleitend .....

Meine Alternative wäre, an einer "richtigen" Hochschule einschreiben und nebenher schon paar Betreuungen führen.

Stand der Lehrgang nicht schon in der Mailingliste zur Diskussion?

Sich über so lange Zeit Zuhause einsam am Schreibtisch zu setzen und mit Unterlagen rumquälen, deren Qualität erst bei Abschluss des Vertrages zu erkennen ist ...

Was ist nur aus der Welt geworden? Studium ohne Abitur, Bätschlör (dachte das wäre das mit der Rose auf RTL) statt Diplom, Verlag statt Hochschule ...
ufzeer ist offline  
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Alt 06.07.2017, 20:40   #3
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Ich bin nicht mehr in der MailingListe. mein Postfach lief immer über.

Ich selbst bin fertig und will nie mehr eine Uni von innen sehen . Aber ich bin zufällig drauf gestoßen und dachte , das könnte für den ein oder anderen interessant sein. Immerhin kann es sich nicht jeder finanziell leisten , Vollzeit einzuschreiben und nur nebenher ein paar wenige Betreuungen zu führen. Ist schließlich nicht mehr jeder 20 und ohne Verpflichtung. Und wenn ich das richtig verstanden habe , läuft dieser Studiengang an einer richtigen Hochschule. Bbbbb ist wohl nur Kooperationspartner oder so ähnlich

Ich habe selbst an der Fernuni studiert, gerade weil ich es mir nicht leisten konnte, meinen Job aufzugeben und zu kündigen. Vorlesungen waren nicht mit der Arbeitszeit vereinbar . Also gerade für den 2. oder 3. Bildungsweg ist ein Fernstudium schon eine feine Sache, je nach Situation auch nebenberuflich sehr sinnvoll. Wenn man genügend Disziplin hat. Denn die braucht es dafür
Boomer ist offline  
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Alt 07.07.2017, 11:24   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Stand der Lehrgang nicht schon in der Mailingliste zur Diskussion?
Stehen er und andere zur Zeit gerade wieder.
Ich empfehle sich das unbedingt durchzulesen
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 07.07.2017, 15:34   #5
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Stehen er und andere zur Zeit gerade wieder.
Ich empfehle sich das unbedingt durchzulesen
Ja, es scheint so, als wenn das lästige Werben der Bbbbbb auch in der Mailingliste bereits auffällt.

Schöne Alternative wurde dort genannt:
Und kostet nur ca. 2.500 € (statt der Bbbbb zu 12.000)!
ufzeer ist offline  
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Alt 07.07.2017, 20:10   #6
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Zitat:
Zitat von ufzeer Beitrag anzeigen
Ja, es scheint so, als wenn das lästige Werben der Bbbbbb auch in der Mailingliste bereits auffällt.

Schöne Alternative wurde dort genannt:


Und kostet nur ca. 2.500 € (statt der Bbbbb zu 12.000)!


Diese Fernuni kann ich auch ausnahmslos weiter empfehlen
Boomer ist offline  
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Alt 08.07.2017, 07:56   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Auch der BGH hat sich (zur B...k) geäussert:
BGH, Beschluss vom 31. Mai 2017 - XII ZB 590/16

Der von der BeckAkademie angebotene, auf die Dauer von neun Monaten angelegte Fernkurs "Hochschulzertifikatskurs Rechtliche Betreuung" mit einem Arbeitspensum ("workload") von 1.080 Stunden (36 ECTS-Punkte) ist nicht mit einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz
2 Nr. 2 VBVG vergleichbar (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 12. April 2017
- XII ZB 86/16 - juris).

Volltext unter:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...ent.py?Gericht
=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=78838&pos= 9&anz=584
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 08.07.2017, 08:14   #8
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Guten Morgen.

Um diesen 9-monstigen Lehrgang geht es ja aber hier gerade nicht. Sondern um ein 3,5jähriges Studium mit B.A. an einer Universität . Nur die Studiengebühren sind natürlich heftig.

Eine Anerkennung für die Stufe 3 dürfte ja eigentlich gar nicht zur Diskussion stehen.
Boomer ist offline  
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Alt 08.07.2017, 08:17   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Um diesen 9-monstigen Lehrgang geht es ja aber hier nicht
ne, das ist klar. Aber es kommt ja immer wieder gerne zu Verwechslungen, und zumindest das Eine ist jetzt rechtlich klar gestellt.

Zitat:
Eine Anerkennung für die Stufe 3 dürfte ja eigentlich gar nicht zur Diskussion stehen.
Dazu scheint/ist die Werbung wohl eher irreführend.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.07.2017, 08:48   #10
Routinier
 
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Beiträge: 1,882
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Hm. Ich sag mal so: für mich hätte es da keine Diskussion gegeben

Ein Hochschulabschluss mit verwertbaren Kenntnissen führt zur Stufe 3. Hier erwirbt man mit dem B.A. an einer richtigen Universität einen anerkannten Hochschulabschluss . Und dass ein Studium der Betreuung verwertbare Kenntnisse enthält , dürfte ja unumstritten sein.

Woran hängt denn die Diskussion bzw mit welcher Begründung sollte es nicht anerkannt werden? Gibt es da eine Diskussion zu?
Boomer ist offline  
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