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Trotz bekannter Betreuerwunsch bekam mein Bekannter anderen Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Trotz bekannter Betreuerwunsch bekam mein Bekannter anderen Betreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, ich betreuete vor 5 Jahren einen Herren im Bereich des Betreuten Wohnen. Wir telefonierten danach ab und zu. ...


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Alt 09.07.2017, 22:18   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
Standard Trotz bekannter Betreuerwunsch bekam mein Bekannter anderen Betreuer

Hallo zusammen,

ich betreuete vor 5 Jahren einen Herren im Bereich des Betreuten Wohnen. Wir telefonierten danach ab und zu. Vor 6 Monaten hat er bei mir den Wunsch geäußert, mich als ges. Betreuer zu beantragen. Er hat beim AG den Antrag gestellt. Er bekam eine andere Betreuerin. Er war von Anfang an der Meinung, er möchte mit mir zusammenarbeiten. Ich habe das AG geschrieben, warum denn er trotz Wunsch eine andere Betreuerin bekommen hat. Danach wllte das AG das Anliegen mit der Betreuungsstelle klären. Die Betreuuungsstelle möchte zu Dritt die Sache (Nachbarstadt) klären. Die Dame meinte am Telefon, die Stadt arbeitet gerne mit eigenen Betreuern. Meine Frage: Es sind 6 Monate vergangen. Wenn ich diesen Herren bekommen und betreuen sollte, wer bitte sorgt für den finanziellen Vergütungsverlust für die ersten 6 Monate?
Ich kann ja nicht Vergütungen abrechnen, als hätte ich diesen seit dem ersten Monat in meiner Betreuung? Ist es immer so, dass in solchen Fällen um ein Betreuerwechsel geht und nicht um eine Neuübernahme?

Danke euch
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 09.07.2017, 22:32   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Wenn ich diesen Herren bekommen und betreuen sollte, wer bitte sorgt für den finanziellen Vergütungsverlust für die ersten 6 Monate?
Wie kommst du auf das schmale Brett das es hier einen auszugleichenden Vergütungsverlust gibt?

Der Betreute benötigte einen Betreuer den er auch bekommen hat. Einen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Berufsbetreuer gibt es nicht.
Ansonsten gelten die üblichen Verfahren bei einem Betreuerwechsel.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 09.07.2017, 22:54   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
Standard

Der Betreuter wollte ja von Anfang an mich als Betreuer haben. Jetzt will die Betreuungsstelle mit mir ein Gespräch führen, weil der Betreuter seine Empörung ausgesprochen,hat.
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 10.07.2017, 08:12   #4
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Das hervor den Betroffenen natürlich blöd gelaufen.

Für dich ist es dann eine Betreuungsübernahme. Du kannst erst ab dem Tag der Bestellung abrechnen und es ist dann vom Stundenkontigent ein Altfall.
Boomer ist offline  
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Alt 10.07.2017, 08:16   #5
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Ich sehe das wie die Vorposter:
Er brauchte einen Betreuer.
Er bekam einen Betreuer.
Du hast keinen Anspruch darauf, diese oder jene oder eine bestimmte Anzahl von Betreuungen zu bekommen.
Bei Übernahme kannst Du keine Berechnung ab 1. Vergütungsquartal machen, ist ein Altfall.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 10.07.2017, 08:16   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
ich betreuete vor 5 Jahren einen Herren im Bereich des Betreuten Wohnen. Wir telefonierten danach ab und zu. Vor 6 Monaten hat er bei mir den Wunsch geäußert, mich als ges. Betreuer zu beantragen. Er hat beim AG den Antrag gestellt. Er bekam eine andere Betreuerin.
In welcher Form "betreust du denn den Betreuten im Bereich des Betr. Wohnen"? Hast du etwas mit dem Träger zu tun?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 10.07.2017, 09:03   #7
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Der Betreute benötigte einen Betreuer den er auch bekommen hat. Einen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Berufsbetreuer gibt es nicht.
Ansonsten gelten die üblichen Verfahren bei einem Betreuerwechsel.
Rechtsgrundlage wäre wohl § 1897 Abs. 4 BGB.

Aber vermutlich möchte die BB ein "Zeichen" setzen, dass Du Dir nicht Deine Fälle nebenher durch Kaltaquise im Heim besorgst ....

Ich hatte mal ein längeres Gespräch mit der BB Ddorf (das wird sie wohl sein?), sinngemäß sagte der MA zu mir "hier bekommt KEINER einen Betreuungsfall ohne die BB". Ich schätze das wird es sein.
ufzeer ist offline  
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Alt 10.07.2017, 10:02   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
sinngemäß sagte der MA zu mir "hier bekommt KEINER einen Betreuungsfall ohne die BB". Ich schätze das wird es sein.
Das ist nicht als individuelle Entscheidung der jeweiligen Betreuungsstelle zu sehen sondern hat mit dem neuen Gesetz zur Stärkung der Betreuungsstellen aus letztem oder vorletztem Jahr zu tun.

Dass es das gibt und sich auch inzwischen recht gut und flächendeckend umgesetzt wird hat sich hier im Forum noch nicht so wirklich rumgesprochen wie mir scheint.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 10.07.2017, 10:49   #9
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das ist nicht als individuelle Entscheidung der jeweiligen Betreuungsstelle zu sehen sondern hat mit dem neuen Gesetz zur Stärkung der Betreuungsstellen aus letztem oder vorletztem Jahr zu tun.

Dass es das gibt und sich auch inzwischen recht gut und flächendeckend umgesetzt wird hat sich hier im Forum noch nicht so wirklich rumgesprochen wie mir scheint.
doch mir es es natürlich ein Begriff. ;-)

Habe aber schon Betreuer gesprochen, die aktuell (vor paar Wochen) noch gesagt haben "ich bekomme keinen Fall über die BB" .... was bedeutet, es gibt immer noch viele Hintertüren (wenigstens in Teilen meines Bezirkes). Und das Gespräch mit der BB Ddorf ist bestimmt schon 1.5 Jahre her.
ufzeer ist offline  
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Alt 10.07.2017, 12:00   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
"ich bekomme keinen Fall über die BB"
das bekommt keiner denn die Bestellung ist nach wie vor Richtersache. Sie, die Betreuungsstelle, müssen aber vorher gehört werden.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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