Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulussrechnungslegung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich habe heute vom Betreuungsgericht Post erhalten. Darin steht, dass mein Bericht über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ...
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10.07.2017, 19:27 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 21.09.2013
Ort: Mannheim
Beiträge: 27
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Schulussrechnungslegung
Hallo zusammen,
ich habe heute vom Betreuungsgericht Post erhalten. Darin steht, dass mein Bericht über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse meines Betreuten geprüft wurde und dieser sachlich und rechnerisch in Ordnung ist. Dann gibt es noch eine Prüfungsanmerkung, die besagt, dass die Schlussrechnungslegung für den Zeitraum vom 14.04. - 07.12.2016 vorzulegen ist. Hierfür habe ich 3 Wochen Zeit. Ich habe diese Schlussrechnung bereits letztes Jahr am 02.12.2016 an das Amtsgericht brieflich gesendet. Unterlagen hierzu habe ich keine mehr...Kopien habe ich keine gemacht, da der Betreute von ALG II lebt und keine Quittungen o.ä. vorlegen konnte. Ich bin völlig irre geworden seit heute Morgen, weil ich mir keine Kopie der Schlussrechnung gemacht habe. Hinzu kommt das die Rechtspflegerin nicht besonders nett ist. Was macht ihr denn in so einer Situation? Wenn ich der Rechtspflegerin jetzt damit komme, dass ich keine Kopien habe und Sie mir glauben muss, dass der Brief am 02.12.2016 raus ist dann hält die mich für völlig bekloppt Könnte der Betreute mir auch wegen der Schlussrechnungslegung Entlastung erteilen? Bitte schreibt mir, denn ich drehe hier echt am Rad Viele Grüße Countess |
10.07.2017, 21:02 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin
Schreibe der Rechtspflegerin erst mal, dass Du die Rechnunglegung (zusammen mit dem Bericht?) schon per Brief zugesendet hast. Wenn Du deine damalige RL bis zu einem Datum vor dem 7.12.2016 gemacht hast (z.B. 14.4. - 30.10.2016), dann mach eine RL für den Zeitraum vom 1.12. - 7.12.2017. Möglicherweise meint die Rechtspflegerin ja die RL nur für die letzten Tage. Dafür müßtest Du die Unterlagen ja noch haben, wenn Du deine RL am 2.12.2016 schon abgesendet hast. Und: Kopieren von RL und Bericht sollte man grundsätzlich und immer machen. Schon alleine, um bei telefonischen Rückfragen die gleichen Unterlagen zur Hand zu haben. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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