Dies ist ein Beitrag zum Thema Umsatzsteuererklärung??? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
heute bekam ich eine Erinnerung an die Abgabenerklärung der Umsatzsteuer.
Mein Anruf ans Finanzamt ergab, dass man zwar wisse, ...
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14.07.2017, 16:40 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Umsatzsteuererklärung???
Hallo,
heute bekam ich eine Erinnerung an die Abgabenerklärung der Umsatzsteuer. Mein Anruf ans Finanzamt ergab, dass man zwar wisse, dass Berufsbetreuer keine Umsatzsteuer bezahlen müssen, aber eine Erklärung sei trotzdem fällig. Ich hatte als Anfängerin 2016 zwar noch keine Einnahmen, aber ganz unabhängig davon, sehe ich keinen Sinn in diesem Schreibkram. Muss ich wirklich eine Erklärung abgeben??? Gruß, Sonnyblue3 |
14.07.2017, 16:46 | #2 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Moin sonnyblue,
am Finanzamt kommt keiner vorbei, egal wie man die Erklärung auch bezeichnet. Gruß hein klein |
14.07.2017, 17:41 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Das ist mir grundsätzlich klar, aber Berufsbetreuer sind doch von der UMSATZsteuer befreit.
Verstehe ich es richtig, dass trotzdem eine Erklärung zur Umsatzsteuer abgegeben werden muss??? |
14.07.2017, 21:55 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Steuerpflichtige müssen eine Erklärung abliefern, Du bist umsatzsteuerbefreit, ergo bist du nicht verpflichtet eine Erklärung abzugeben!
Frag mal nach der Rechtsgrundlage. |
15.07.2017, 06:15 | #6 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Irgendeine "Erklärung" musste damals nach Aufhebung der UST abgegeben, oder "gemeldet" werden. Es ist zu lange her, ich weiss nicht mehr was das war.
Das war einmalig und dann war Ruhe. Bei mir hat das der Steuerberater gemacht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
15.07.2017, 16:58 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Dann werde ich diesen Weg auch wählen. Danke! Einmalig ist ja ok....
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16.07.2017, 11:18 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Man muss dem Finanzamt bei Umsatzsteuerpflicht selbst eine Null erklären. Allerdings kann man über den Steuerberater einen Antrag stellen, von dieser Erklärung zukünftig freigestellt zu werden, wenn die Summe des Umsatzsteuerpflichtigen Einkommens unter einer gewissen Grenze liegt, ich meine 8000 Euro pro Jahr.
Sofern man nur Einkünfte und Aufwandsentschädigungen aus rechtlichen Betreuungen hat und keine sonstigen Einkünfte müsste die Befreiung durchgehen. Ich selbst habe noch weitere Einkünfte aus meiner Tätigkeit als Verfahrensbeiständin, daher muss ich jeden Monat die Umsatzsteuer erklären, wobei ich Einkünfte aus rechtlichen Betreuungen mit der Umsatzsteuersumme 0 angebe. Das hat das Finanzamt bisher anstandtlos akzeptiert. Gruß Lotte |
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