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Umsatzsteuererklärung???

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umsatzsteuererklärung??? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, heute bekam ich eine Erinnerung an die Abgabenerklärung der Umsatzsteuer. Mein Anruf ans Finanzamt ergab, dass man zwar wisse, ...


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Alt 14.07.2017, 16:40   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
Standard Umsatzsteuererklärung???

Hallo,

heute bekam ich eine Erinnerung an die Abgabenerklärung der Umsatzsteuer.

Mein Anruf ans Finanzamt ergab, dass man zwar wisse, dass Berufsbetreuer keine Umsatzsteuer bezahlen müssen, aber eine Erklärung sei trotzdem fällig.

Ich hatte als Anfängerin 2016 zwar noch keine Einnahmen, aber ganz unabhängig davon, sehe ich keinen Sinn in diesem Schreibkram.

Muss ich wirklich eine Erklärung abgeben???

Gruß,
Sonnyblue3
sonnyblue3 ist offline  
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Alt 14.07.2017, 16:46   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

Moin sonnyblue,

am Finanzamt kommt keiner vorbei, egal wie man die Erklärung auch bezeichnet.

Gruß
hein klein
Hein Klein ist offline  
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Alt 14.07.2017, 17:41   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
Standard

Das ist mir grundsätzlich klar, aber Berufsbetreuer sind doch von der UMSATZsteuer befreit.
Verstehe ich es richtig, dass trotzdem eine Erklärung zur Umsatzsteuer abgegeben werden muss???
sonnyblue3 ist offline  
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Alt 14.07.2017, 21:55   #4
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Steuerpflichtige müssen eine Erklärung abliefern, Du bist umsatzsteuerbefreit, ergo bist du nicht verpflichtet eine Erklärung abzugeben!

Frag mal nach der Rechtsgrundlage.
ufzeer ist offline  
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Alt 14.07.2017, 23:40   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
Standard

Nach Aussage des Sachbearbeiters bin ich nach § 149 AO in Verbindung mit §18, ggf, § 22b UStG zur Abgabe verpflichtet.
Als Nichtjuristin kann ich damit echt nichts anfangen....
sonnyblue3 ist offline  
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Alt 15.07.2017, 06:15   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Irgendeine "Erklärung" musste damals nach Aufhebung der UST abgegeben, oder "gemeldet" werden. Es ist zu lange her, ich weiss nicht mehr was das war.
Das war einmalig und dann war Ruhe.
Bei mir hat das der Steuerberater gemacht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 15.07.2017, 16:58   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
Standard

Dann werde ich diesen Weg auch wählen. Danke! Einmalig ist ja ok....
sonnyblue3 ist offline  
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Alt 16.07.2017, 11:18   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Man muss dem Finanzamt bei Umsatzsteuerpflicht selbst eine Null erklären. Allerdings kann man über den Steuerberater einen Antrag stellen, von dieser Erklärung zukünftig freigestellt zu werden, wenn die Summe des Umsatzsteuerpflichtigen Einkommens unter einer gewissen Grenze liegt, ich meine 8000 Euro pro Jahr.

Sofern man nur Einkünfte und Aufwandsentschädigungen aus rechtlichen Betreuungen hat und keine sonstigen Einkünfte müsste die Befreiung durchgehen.

Ich selbst habe noch weitere Einkünfte aus meiner Tätigkeit als Verfahrensbeiständin, daher muss ich jeden Monat die Umsatzsteuer erklären, wobei ich Einkünfte aus rechtlichen Betreuungen mit der Umsatzsteuersumme 0 angebe. Das hat das Finanzamt bisher anstandtlos akzeptiert.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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