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Einrichtung der Betreuung läuft anders als erwartet

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Guten Morgen, ich habe eine Anfrage von einer Dame erhalten, für welche der Ehemann bei Gericht eine Betreuung angeregt hat. ...


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Alt 20.07.2017, 09:24   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard Einrichtung der Betreuung läuft anders als erwartet

Guten Morgen,
ich habe eine Anfrage von einer Dame erhalten, für welche der Ehemann bei Gericht eine Betreuung angeregt hat. Sie ist 61 Jahre, leidet seit 20 Jahren unter massiven Essstörungen ( bis letztes Jahr Bulimie, nun Magersucht bzw. fast keine Nahrungsaufnahme mehr da sie nicht mehr erbrechen möchte/kann ).
Die Anfrage kam folgendermaßen zustande:
Betreuungsbehörde hat die Dame in Anwesenheit des Ehemannes und der Tochter besucht. Die Angehörigen sind davon ausgegangen, dass die Behörde einen Angehörigen als Betreuer benennen wird. Das die Vormundschaft durch Betreuung abgelöst wurde ist nicht bekannt gewesen. Die Dame hat den Termin als " das schlimmste was sie je erlebt hat " empfunden. Tochter und Ehemann ( welcher seit 3 Jahren eine außereheliche Beziehung hat ) haben detailliert die Problematiken geschildert, die Dame hat sich zu tode geschämt. Und abgelehnt das ein Angehöriger die Betreuung übernimmt. Woraufhin die Behörde gesagt hat dann möchte sie einen benennen. Sie kannte mich durch ihre Schwester und hat mich gebeten die Betreuung zu übernehmen. So weit so gut, der Sozialbericht sit auf dem Weg zum Gericht.

lt. B. steht der Ehemann steht der Betreuung " von außen " negativ " gegenüber. Die Situation ist aufgrund der außerehelichen Beziehung ( welcher er mittlerweile recht offen lebt ) ja auch wirklich schwierig.
Nun zu meiner Frage: ( sorry für das Abschweifen...)
- die Konten laufen lt. B überwiegend allein auf den Namen des Mannes. Sie hat wohl eine zeitlang exzessiv Internetshopping betrieben, daraufhin hat der Mann " den Geldhahn " zugedreht. Und der Ehefrau monatliches Taschengeld in bar ausgezahlt.

Die beiden leben in Zugewinngemeinschaft. Sie hat 4 Kinder groß gezogen, nie gearbeitet. Der Ehemann scheint recht gut zu verdienen.
Also:
Die Konten sind ALLE für das Vermögensverzeichnis zu erfassen, hälftiger Anteil für die Ehefrau.
( Es sei denn der Mann kann nachweisen das er vor Eheschließung das Konto mit Betrag X unterhalten hat )
Je nachdem wie die häusliche Situation sich gestaltet würde es sich anbieten der Frau ( nach Teilung ) ein eigenes Konto einzurichten.
Es ist davon auszugehen, dass der Ehemann in keiner Weise kooperieren wird.

Hat jemand einen Tipp wie ich am besten vorgehen sollte ?

Vielen Dank & viele Grüße
Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 20.07.2017, 11:48   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Die Konten sind ALLE für das Vermögensverzeichnis zu erfassen, hälftiger Anteil für die Ehefrau.
Wie kommst du auf das schmale Brett??
Wenn die Konten nur auf den Ehemann laufen muss er sie dir nicht offenlegen.

Zitat:
Je nachdem wie die häusliche Situation sich gestaltet würde es sich anbieten der Frau ( nach Teilung ) ein eigenes Konto einzurichten.
Das ist sicherlich eine gute Idee wenn die Ehefrau eigenes Einkommen hat.

Zitat:
Es ist davon auszugehen, dass der Ehemann in keiner Weise kooperieren wird.
Hat jemand einen Tipp wie ich am besten vorgehen sollte ?
Ja, ein Tip wäre sich die Situation erst einmal anzuschauen bevor du dir alle möglichen Szenarien überlegst ohne überhaupt einen der Beteiligten zu kennen.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 20.07.2017, 12:03   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 10.07.2017
Beiträge: 7
Standard

Der betreuten, älteren Dame kann bzw sollte, aus finanziellen Aspekten, die Scheidung nahe gelegt werden. Als Zugewinn-Gemeinschaft nach all den Ehejahren und einem 'gut' verdienenden Noch-Ehemann steht ihr dann ein hoher monatlicher Betrag, plus üppige Altersversorgung (Aufgrund des guten Verdienstes und der vielen Ehejahre) zu.

Darf ein Betreuer so eine Vorgehensweise der Dame nahe legen? Der Ehe scheint ja nur noch formal zu existieren.
Joeseph ist offline  
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Alt 20.07.2017, 13:09   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard

Hallo agw,

Du hast völlig Recht ( und so gehe ich es auch an ) erst einmal die Beteiligten und die Situation kennen lernen. In diesem Zusammenhang frage ich mich aber:

welche Ansprüche hat eine Frau in dieser Situation ? Der Mann ist unterhaltspflichtig ( auch während der Ehe ) , soviel ist klar.
Somit ist auch klar, dass ich für das Einkommen der Ehefrau wissen muss was der Ehemann verdient oder nicht ? Sie verfügt über kein eigenes Einkommen. Aber deshalb ist sie ja nicht mittellos.
Und ja, dann habe ich mir gedacht das ich für das Vermögen der Ehefrau auch wissen muss was an Sparguthaben der Eheleute vorhanden ist. Also das ich nur das im Vermögensverzeichnis der Frau aufnehme was der Ehemann gewillt ist mir mitzuteilen ( oder monatlich zu zahlen ) glaube ich im Leben nicht. Das ist jetzt rein theoretisch und hat nichts mit der aktuellen Betreuung zu tun..
Liebe Grüße
Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 20.07.2017, 18:30   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Somit ist auch klar, dass ich für das Einkommen der Ehefrau wissen muss was der Ehemann verdient oder nicht ?
Ich denke eher, dass es dich nichts angeht was der Mann verdient. Zumindest zum jetzigen Zeitpunkt und bei der jetzigen Sachlage.

Die Frau scheint doch erst mal versorgt und der Mann macht keine Anstalten sie verhungern zu lassen oder? Solange beide noch offiziell zusammen leben stellt sich die Unterhaltsfrage scheinbar erst mal nicht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.07.2017, 19:25   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

Moin,

wenn es erlaubt ist, ich würde ernsthaft darüber nachdenken, diese Betreuung nicht zu übernehmen. Schon garnicht, wenn sie "ehrenamtlich" erfolgen soll. Die Konstellation ist echt ungünstig und es ist zu erwarten, dass man ohne Erfahrung in dem Konfliktgemenge zerrieben wird. Am Ende oder auch während der Betreuung wird es Dir keiner danken.

Gruß
Hein Klein
Hein Klein ist offline  
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Alt 21.07.2017, 07:32   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 61
Standard

hat schon mal jemand daran Gedacht das der Mann nur an das Geld will ? wegen Esstörungen eine Betreuung ?
Ist die Frau überhaupt Krank ? währe ich der Richter würde ich die Betreuung abweisen

MfG
Thomas Pillusch
Pillusch ist offline  
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Alt 23.07.2017, 14:38   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 10.07.2017
Beiträge: 7
Standard

klar, wir unterstellen der Betreuungsbehörde eine Fehleinschätzung (es wurde einer externer Betreuung zugestimmt) und den Ärzten eine Fehldiagnose (seuit 20 Jahren Ess-Störung).
Auch unterstellen wir dem vermögenden Ehemann Geldgier, an seiner mittelosen Frau.

Ich unterstelle dem Lesern und Schreibern eine gewisse Intelligenz.
Joeseph ist offline  
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