Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtspfleger verlangt Recherche nach Angehörigen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Sowas von klar.......
Zitat:
ich finde es gibt Grenzen der Mitwirkung. Nicht selten geben Betreute an, keine Kinder zu habenm ...
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30.07.2017, 17:21 | #11 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Sowas von klar.......
Zitat:
Den Geburtsort rauszukriegen ist nun mal echt kein Hexenwerk und dort beim Standesamt nachzufragen auch nicht. Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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31.07.2017, 08:20 | #12 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 142
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Es geht hier ja nicht um die Mitwirkungspflicht beim Sozialamt, meine Rechnung wird von der Gerichtskasse NICHT bezahlt, wenn ich denen nicht dar legen kann, dass die Kinder unbekanntem Geburtsort und Namen unterhaltspflichtig sind.
Das finde ich tatsächlich schon ein starkes Stück, das Sozialamt hat darauf anscheinend verzichtet, denn es bezahlt anstandslos die Heimkosten. LG S.Hellinger |
31.07.2017, 08:51 | #13 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Vielleicht kannst du im Gespräch mit dem Rechtspfleger erfahren warum er in diesem Fall die Suche anordnete? Wäre evtl. sogar möglich, dass er konkretere Hinweise hat.
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31.07.2017, 11:43 | #14 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Zitat:
Zu Nachforschungen bist du zwar verpflichtet (s.Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, Rz.1283, 6.Auflage), unmögliches kann jedoch nicht von dir verlangt werden. Falls du im BdB bist kannst du ja auch Lütgens in der Sprechstunde dazu befragen.
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