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Ehrenamtliche Betreuung wegen Misstrauen beendet

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Hallo zusammen Folgende Situation: Älteres Ehepaar alleinstehend, ohne Verwandte Nachbarin wird weil bekannt und schon seit mehr als 15 Jahren ...


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Alt 02.08.2017, 03:50   #1
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Registriert seit: 16.07.2017
Beiträge: 4
Standard Ehrenamtliche Betreuung wegen Misstrauen beendet

Hallo zusammen

Folgende Situation:

Älteres Ehepaar alleinstehend, ohne Verwandte
Nachbarin wird weil bekannt und schon seit mehr als 15 Jahren hilfreich zur Seite steht als Betreuerin vorgeschlagen .
Die Nachbarin ist damit einverstanden und kümmert sich um die Bereiche Vermögen, Gesundheit und Aufenthalt. Als die Frau stirbt, erledigt sie auch dort alle nötigen Dinge. Beerdigung, seelischen Beistand, da es eine direkte Nachbarschaft ist, kann sie auch mehrmals täglich nach dem Herrn schauen. Sie sorgt für entsprechende medizinische Versorgung, Pflegedienst, fahrbaren Mittagstisch etc.

Der ältere Herr (91) möchte nun die Nachbarin als Alleinerbe in seinem Testament bedenken und beschließt das auch über einen Notar zu tun.


Da die Mobilität des Witwers immer mehr nachlässt wird eine 24-Std. Hilfe aus Rumänien über eine Agentur angestellt.
Nach ca. 4 Wochen wird sie ausgetauscht da sie mehr telefoniert als sich um den Herrn zu kümmern.
Das ähnliche passiert noch 2 mal.
Die 4. Rumänin scheint zu passen, alles läuft bestens.
Mittlerweile war auch das Berteuungsgericht vor Ort (Rechtspfleger) und auch dort wird die gesamte Entwicklung positiv gesehen.
Rechnungslegung usw. alles im grünen Bereich.
Die Rumänin hat sich mittlerweile so an alles gewöhnt, dass Sie garnicht mehr weg will, also der übliche Austausch wird von beiden (Rumänin und Witwer) nicht gewünscht. Sie verzichtet auch auf ihren Urlaub.

So langsam macht sich die Nachbarin sorgen, da es mittlerweile so ist, dass Sie "stört" wenn sie nach dem rechten sehen will. Die Putzfrau hat man auch schon entlassen. Die Rumänin bekommt auch von jetzt auf gleich 200 Euro mehr im Monat, Verwandte kommen Sie über einen längeren Zeitraum besuchen (obwohl die Abmachung gegensätzlich war), und die Rumänin weiß mittlerweile mit was sie den älteren Herrn "überreden", keine gemeinsames Essen, miese Laune usw.usw.
Dieses manipulative wird es jetzt von der Nachbarin bemerkt, und da der Herr sich nicht mehr zu seinen Ausgaben erklären will, wird um eine Termin mit dem Rechtspfleger gebeten damit mögliche Differenzen in der Rechnungslegung gleich geklärt werden. Auch hier wird nochmals die Rechnungslegung als "in Ordnung" deklariert und von dem älteren Herrn unterschrieben. Die Nachbarin weißt nochmal darauf hin, dass sie mit Bargeldabhebungen nichts mehr zu tun haben möchte, auch das wird schriftlich festgehalten.
Die Situation von Betreuerin und Betreuten/Rumänin spitzt sich immer mehr zu, da die Manipulation auch schon Richtung Haus und Erbe geht.

Die Nachbarin möchte unter diesen Bedingungen nicht mehr die Betreuerin sein und versucht über die Agentur die Rumänin durch eine andere Kraft zu ersetzen.
Das war scheinbar ein Fehler, denn nun bezichtigt der ältere Herr die Betreuerin der Untreue! Sein Ziel ist jetzt nur noch SEINE Rumänin zu behalten, koste es was es wolle. Er hofft jetzt auf eine Betreuung seitens des Gerichts (weil da ja nur 2-3 mal im Jahr nach dem Betreuten geschaut wird) und kann dann ja in Ruhe mit der Rumänin weiter leben.

Die Probleme die er jetzt der jahrelang helfenden Nachbarin macht, erkennt er garnicht. So wie es aussieht muss sie sich jetzt über die letzten beiden Jahre erklären, obwohl schon 2 mal beim Rechtspfleger alles als in Ordnung unterzeichnet wurde.

Wie kann die Frau jetzt argumentieren?

Sorry wegen der Ausführlichkeit, aber es ist nur ein Bruchteil der ganzen Misere.

Grüße Steffi
Steffi-Bo ist offline  
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Alt 02.08.2017, 06:47   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Die Nachbarin möchte unter diesen Bedingungen nicht mehr die Betreuerin sein und versucht über die Agentur die Rumänin durch eine andere Kraft zu ersetzen.
Ob man die Betreuung weiter führt oder nicht kann man sich nicht aussuchen. Man müsste einen Antrag auf Entpflichtung bei Gericht stellen und abwarten ob dem stattgegeben wird.

Zitat:
Er hofft jetzt auf eine Betreuung seitens des Gerichts (weil da ja nur 2-3 mal im Jahr nach dem Betreuten geschaut wird) und kann dann ja in Ruhe mit der Rumänin weiter leben.
Es gibt keine Betreuung von Seiten des Gerichts.
Es wird entweder als Nachfolge wieder ein Ehrenamtler oder ein Berufsbetreuer eingesetzt.

Zitat:
So wie es aussieht muss sie sich jetzt über die letzten beiden Jahre erklären, obwohl schon 2 mal beim Rechtspfleger alles als in Ordnung unterzeichnet wurde.
Wenn man sein (Ehren) Amt abgeben kann dann muss eine Schlussrechnung bis zum Tag der Beendigung erfolgen. Dass in Vorzeiten bestätigt wurde, dass alles o.k. ist spielt dabei keine Rolle.

Zitat:
Wie kann die Frau jetzt argumentieren?
Die Frage ist recht unverständlich. Gegen was, oder für was möchte die Frau argumentieren?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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