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Ab wann Betreuung aufheben lassen?

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Hallo. Ich habe seit ca 6 Monaten eine sehr sture Klienten. 72 Jahre alt , offizielle Diagnose zur Einrichtung der ...


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Alt 21.08.2017, 13:27   #1
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard Ab wann Betreuung aufheben lassen?

Hallo.

Ich habe seit ca 6 Monaten eine sehr sture Klienten. 72 Jahre alt , offizielle Diagnose zur Einrichtung der Betreuung: organisch affektive Störung. Angeregt wurde vom SPD des Gesundheitsamtes, es gab Probleme finanzieller Art mit dem im Haus wohnenden Sohn.

Die Dame ist bei Zustand nach 2 Hüft-Teps körperlich recht fit, geistig auch. Manchmal etwas wackelig, kann sich nicht mehr bücken, aber sonst ok. Und stur. Zu BetreuungBeginn haben wir gemeinsam besprochen , wo Hilfe gebraucht werden könnte und was wir alles beantragen wollen.

1. Der Sohn veruntreute Geld, welches er eigentlich zur Stadtwerke zum Aufladen des Prepaidstroms bringen sollte. Es ging hier immer um 10-20 Euro monatlich. Vereinbarung: sie gibt ihm kein Geld mehr. Ich kläre das mit den Stadtwerken per Dauerauftrag.

2. Haushaltshilfe

3. PG beantragen um ggf weitere Leistungen abrufen zu können

4. Sozialkarte für den Bus


Daraus wurde:

1. Sie löschte den Dauerauftrag wieder und will weiterhin, dass ihr Sohn das Geld einzahlt. Da sie sonst gut mit dem Geld hinkommt und es nur um kleine Beträge geht, wäre ein Eiwi wohl übertrieben.

2. Haushaltshilfe über Sozialamt bekommen. Sie schmeißt die Leute raus. Sie will niemanden in ihrer Wohnung und braucht niemanden.

3. Sie verweigerte die Begutachtung vom MDK,war kaim bia gar nicht bereit, mit der Gutachterin zu sprechen. Was wir alle wollten, sie mache alles alleine und braucht niemanden. Folglich kein PG.

4. Sozialkarte besorgt. Ist auch doof, weil gilt ja nur für den Wohnort . Braucht sie nicht.

So. Jetzt läuft dann halt alles wie vorher . Mir fällt nichts mehr ein, was ich noch für sie tun könnte. Mir gegenüber ist sie manchmal aggressiv, manchmal aufgeschlossen. Aber außer mir von früher zu erzählen , läuft nichts . Sie braucht keine Hilfe.

Nun überlege ich , ob ich die Betreuung aufheben lassen soll. Oder ob das vorschnell wäre, immerhin ist ihr Verhalten Teil der Krankheit. Nur besteht eben kein wirklicher Handlungsbedarf. Man könnte einiges verbessern, aber das will sie nicht. Und ohne Verbesserungen läuft es auch ganz gut.

Was meint ihr?

LG
Boomer

Geändert von Boomer (21.08.2017 um 13:40 Uhr)
Boomer ist offline  
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Alt 21.08.2017, 14:58   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 98
Standard

Hallo Boomer,

ich warte bei solch ähnlichen Fällen immer noch einen gewissen Zeitraum ab, ob noch Handlungsbedarf entsteht. Was dann manchmal auch wirklich der Fall ist.
Andererseits fällt es mir auch schwer, solch eine Betreuung zu führen, bei der so wenig Handlungsbedarf besteht. Ich habe dann immer den "Druck" irgend etwas zu machen.
Schreib doch einfach das Gericht an und schildere den Fall, so wie uns gegenüber. Dann liegt die Verantwortung dazu zumindest nicht mehr bei Dir.

Gruß, Marza
marza ist offline  
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Alt 21.08.2017, 16:17   #3
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 401
Standard

Auch schon öfter gehabt.
In einem Fall habe ich mit der Richterin gesprochen. Die wollte mich noch einige Zeit dranlassen, falls sich noch was ergibt.

Im anderen Fall habe ich eine Liste mit Angeboten erstellt und ihn gegenzeichnen lassen, das er das alles nicht will. In ABsprache mit dem Richter binnich auf da drin geblieben und habe ihn schließlich bis zum Ende betreut (ging dann noch über Psychiatrie und Heim ..). War sogar auf seiner Beerdigung.

Investiere ien bisschen Zeit in den Aufbau einer tragfähigen Beziehung. Das kannst Du bei dem Krankheits- /Persönlichkeitsbild gut rechfertigen und Du bekommst Handlungsgrundlage, falls wirklich mal was zu regeln ist.
Und dazu einen Zweizeiler ans Gericht zur Info.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 22.08.2017, 00:19   #4
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Sind das nicht die Fälle, die eine "Mischkalkulation" ermöglichen?
ufzeer ist offline  
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Alt 22.08.2017, 08:56   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Mir fällt nichts mehr ein, was ich noch für sie tun könnte. Mir gegenüber ist sie manchmal aggressiv, manchmal aufgeschlossen. Aber außer mir von früher zu erzählen , läuft nichts . Sie braucht keine Hilfe.
Irgendwie bist du süss...... aber übereifrig.
Eine der wichtigsten Eigenschaften die man als Betreuer haben muss ist Geduld.

K. Wagner hat den richtigen Satz gefunden:
Zitat:
Investiere ien bisschen Zeit in den Aufbau einer tragfähigen Beziehung.
Klar, wir sehen Handlungsbedarf und würden gerne loslegen . An der Stelle warte ich mal kurz und denke darüber nach wie ich es fände wenn in mein Leben urplötzlich einer käme und alles auf den Kopf stellte? Auch in meinem Leben gäbe es sicher Optimierungsmöglichkeiten
Ich sage das immer wieder, zu Beginn einer Betreuung wenn mir nicht sofortiger Handlungsbedarf ins Gesicht spring,t schaue ich mir erst mal eine Zeit lang die Situation an. Ein halbes Jahr ist keine lange Zeit.
Ich versuche auch erst mal aktiv ein Verhältnis zu demjenigen herzustellen um zu sehen wie er/sie tickt, was wichtig ist, wo Fallen sitzen könnten. Und in der Zeit suche ich vorsichtig das Gespräch was evtl. verbessert werden könnte wobei nicht jeder jede Verbesserung unbedingt als positiv empfinden muss.

Unser Job ist nicht neutrale Verbesserung der Lage sondern unser Job ist individuelle und angepasste- nämlich an den jeweiligen Menschen- Verbesserung der Gesamtsituation. Das sowas bei alten Menschen doppelt so lange dauert wie bei Jüngeren liegt in der Genetik.

Versuche mal deinen Arbeitseifer an das Alter der Dame anzupassen, damit fahrt ihr langfristig beide besser. Für einen Antrag auf Betreuungsaufhebung gibt es überhaupt keinen Grund. oder Anlass.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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