Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilfe zum Berufseinstieg im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Boomer
Ob eine Umschreibung der Fälle in berufliche Führung möglich ist, weiß ich nicht . Glaube aber ...
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23.08.2017, 22:01 | #11 | |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Zitat:
Die Hürden sind gewaltig, um das Geschäft überhaupt am laufen zu bekommen. Hätte ich erst volle 10 ehrenamtlich führen müssen, hätte es nicht gereicht und vielleicht hätte ich es dann irgendwann dran geben müssen. Vom Jobcenter lasst euch nichts erzählen. Selbständigkeit kann nicht verboten werden. Und sofern eure Bedarfsgemeinschaft Ansprüche hat, sind diese natürlich auch bei Selbständigkeit möglich. Werbung auf alle Fälle sein lassen. Evtl. mal direkt bei den Richtern vorstellen. Hilfreich kann auch ein kollegiales Gespräch mit einem Berufsbetreuer genau aus Eurem Bezirk sein. Viel Glück. |
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24.08.2017, 12:59 | #12 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 22.08.2017
Beiträge: 4
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Heute war meine Frau auf der Behörde. Der Verantwortliche hat ihr mitgeteilt, dass sie dort schon bemüht sind, ihr Eilfälle zu geben, weil beim Gericht die Beschlüsse teilweise 3 bis 6 Monate warten. Dass von den Betreuten dann einige verstorben sind, sei bedauerlich, aber nicht zu ändern.
Zu der 10-Fall-Regel meinte er, dass er niemanden dort kenne, der schon vorher berufsmäßig geworden sei. Scheint also darauf hinaus zu laufen, dass meine Frau sehr viel Geduld braucht, um auf die 10 Fälle zu kommen und dann die Berufsmäßigkeit zu initiieren. Ich finde sowas ehrlich gesagt nicht nur bedauerlich, sondern auch fragwürdig. Wie will jemand 10 Fälle ehrenamtlich führen? Scheint wohl aber die conditio sine qua non zu sein. |
24.08.2017, 15:14 | #13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Hallo Shadowriter,
ich habe es so gemacht wie Michaela es Dir vorgeschlagen hat. Die Behörde hat mir mit einem Zweizeiler bestätigt, dass ich ihres Erachtens geeignet und in der Lage bin berufsmäßige Betreuungen zu führen. Das war`s und damit habe ich meine ersten beiden ehrenamtlichen Betreuungen umschreiben lassen. ( Schreiben ans AG: ....bitte ich um die berufsmäßige Bestellung.... ). Und dann gab es einen neuen Beschluß ( also nicht rückwirkend ). Wie andere das hier handhaben habe ich nicht hinterfragt. Liebe Grüße & jetzt nicht den Kopf hängen lassen !! Rose |
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