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Zitat: Zitat von Boomer Ob eine Umschreibung der Fälle in berufliche Führung möglich ist, weiß ich nicht . Glaube aber ...


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Alt 23.08.2017, 22:01   #11
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Ob eine Umschreibung der Fälle in berufliche Führung möglich ist, weiß ich nicht . Glaube aber eher nicht . Und wenn, geht das nicht rückwirkend, sondern nur per neuem Beschluss für die Zukunft . Dann gelten diese Fälle auch als "Altfälle" mit entsprechend niedriger Vergütung .
Das geht sogar beides, selbst erlebt. Als ich noch in der "machense erstmal 10 ehrenamtliche, dann sehen wir weiter" Phase mit 4 eh. bestellungen war, kam aus einem anderen Bezirk die erste Bestellung, sofort mit Feststellung der Beruflichkeit. Ehrenamtliche wurden auf Antrag umgeschrieben, bei einem wurde sogar rückwirkend festgestellt.

Die Hürden sind gewaltig, um das Geschäft überhaupt am laufen zu bekommen. Hätte ich erst volle 10 ehrenamtlich führen müssen, hätte es nicht gereicht und vielleicht hätte ich es dann irgendwann dran geben müssen.

Vom Jobcenter lasst euch nichts erzählen. Selbständigkeit kann nicht verboten werden. Und sofern eure Bedarfsgemeinschaft Ansprüche hat, sind diese natürlich auch bei Selbständigkeit möglich.

Werbung auf alle Fälle sein lassen. Evtl. mal direkt bei den Richtern vorstellen. Hilfreich kann auch ein kollegiales Gespräch mit einem Berufsbetreuer genau aus Eurem Bezirk sein.

Viel Glück.
ufzeer ist offline  
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Alt 24.08.2017, 12:59   #12
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 22.08.2017
Beiträge: 4
Standard

Heute war meine Frau auf der Behörde. Der Verantwortliche hat ihr mitgeteilt, dass sie dort schon bemüht sind, ihr Eilfälle zu geben, weil beim Gericht die Beschlüsse teilweise 3 bis 6 Monate warten. Dass von den Betreuten dann einige verstorben sind, sei bedauerlich, aber nicht zu ändern.

Zu der 10-Fall-Regel meinte er, dass er niemanden dort kenne, der schon vorher berufsmäßig geworden sei.

Scheint also darauf hinaus zu laufen, dass meine Frau sehr viel Geduld braucht, um auf die 10 Fälle zu kommen und dann die Berufsmäßigkeit zu initiieren.

Ich finde sowas ehrlich gesagt nicht nur bedauerlich, sondern auch fragwürdig. Wie will jemand 10 Fälle ehrenamtlich führen? Scheint wohl aber die conditio sine qua non zu sein.
shadowwriter ist offline  
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Alt 24.08.2017, 15:14   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard

Hallo Shadowriter,

ich habe es so gemacht wie Michaela es Dir vorgeschlagen hat.
Die Behörde hat mir mit einem Zweizeiler bestätigt, dass ich ihres Erachtens geeignet und in der Lage bin berufsmäßige Betreuungen zu führen. Das war`s und damit habe ich meine ersten beiden ehrenamtlichen Betreuungen umschreiben lassen. ( Schreiben ans AG: ....bitte ich um die berufsmäßige Bestellung.... ). Und dann gab es einen neuen Beschluß ( also nicht rückwirkend ).

Wie andere das hier handhaben habe ich nicht hinterfragt.

Liebe Grüße & jetzt nicht den Kopf hängen lassen !!

Rose
Rose40 ist offline  
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