Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsbeginn im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Habe heute meinen ersten Fall per Beschluss mit sofortiger Wirksamkeit zugesandt bekommen. Meine (dumme) Frage ist nun: Was genau ...
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26.08.2017, 12:41 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 29.12.2016
Beiträge: 3
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Betreuungsbeginn
Hallo,
Habe heute meinen ersten Fall per Beschluss mit sofortiger Wirksamkeit zugesandt bekommen. Meine (dumme) Frage ist nun: Was genau muss ich jetzt unternehmen, also was ist der erste Schritt. Muss ich unmittelbar Kontakt mit der Betreuten aufnehmen. Oder abwarten, bis Entscheidungen auf mich zukommen? Stehe etwas auf dem Schlauch. Wäre sehr dankbar für eine Auskunft. Anja |
26.08.2017, 12:47 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Also sicherlich wäre es sinnvoll sich mit dem Betreuten in Kontakt zu setzen um die derzeitige Situation einschätzen zu können. Die Betreuung ist ja wohl nicht ohne Grund eingerichtet worden.
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26.08.2017, 12:53 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
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BetreuerIn weiß nicht, was zu tun ist? Da kann man ja nur froh sein, wenn man seine Dinge selbst regeln kann/darf. Professionell ist das jedenfalls nicht und in anderen Berufen wohl auch nicht vorstellbar.
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26.08.2017, 19:01 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Hallo Sohn55
Stell Dir vor, du erfährst erst heute, dass Du Papa geworden bist. Und Du warst vorher noch nie Papa. Dann würdest Du genauso sparsam aus der Wäsche gucken. Die erste Betreuung fängt man immer mit der Sorge und Unsicherheit an, nichts falsch zu machen. Egal, was man sonst für einen Beruf hat oder hatte. Das gilt für ehrenamtliche genauso wie für berufliche Betreuunger. ...oder wie beim ersten Kind... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
26.08.2017, 21:04 | #5 | |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Und selbst wenn es eine Berufsausbildung zum Berufsbetreuer geben würde, wäre es ebenso nunmal so, dass es beim allerersten Fall ein Sprung ins kalte Wasser ist!
Zitat:
Zur Fragestellung: - ja es wäre empfehlenswert in den nächsten Tagen Deinen Betreuten zu besuchen und sich vorzustellen, sich selbst einen Eindruck verschaffen und mit dem B über die Betreuung zu sprechen und um weitere Informationen zu bekommen - wenn nicht mehr ansprechbar suchst du das Gespräch mit der Einrichtung/Krankenhaus o.ä. Warst Du den nicht zur Anhörung geladen? Nach Möglichkeit nehme ich solche Termine immer wahr, um mir so gleich den ersten Eindruck zu verschaffen. |
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26.08.2017, 21:19 | #6 | |
Gesperrt
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
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Zitat:
Allerdings reden wir von ganz etwas anderem: ein Profi sollte schon wissen, was er tun muss! Das ist ja anderswo genauso. |
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26.08.2017, 22:27 | #7 | |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Zitat:
Zur Frage : Dass du schnellstmöglich Kontakt aufnehmen solltest, steht ja schon da. Mein Tipp : erstelle dir sowas wie einen "Fragebogen Erstkontakt" , damit du nichts wichtiges vergisst. Ich nehme diesen heute noch mit zu Erstterminen. Und ich arbeite heute noch meine Checklisten je nach Aufgabenkreise ab. So bin ich ziemlich sicher, nichts zu vergessen. Sofern der Betroffene keine Auskünfte geben kann : Pflegepersonal, Angehörige etc ... |
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27.08.2017, 10:16 | #8 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 29.12.2016
Beiträge: 3
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Danke für eure Hinweise.
Ich habe als ehrenamtliche Betreuerin, die ihre erste(!) Betreuung übernimmt eigentlich Anspruch auf eine mündliche Einführung über meine Pflichten (§289 I1 FamG). Das macht wohl auch Sinn, denn "Profi" hin oder her, Theorie und Praxis sind zwei Paar Schuh. Mir wurde nur der Beschluss zugesandt, komisch. Aber da es sich um einen Betreuerwechsel handelt, dürfte es vielleicht nicht zu kompliziert sein, ich setze mich einfach mit der bisherigen Betreuerin in Verbindung, und mit der betreuten Person. schönen Sonntag! |
27.08.2017, 11:27 | #9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Hallo AnjaMaria,
als Erstes würde ich mit dem Vorbetreuer Kontakt aufnehmen. Da wirst du wahrscheinlich schon Eckdaten erfahren und bekommst evtl. schon einige Unterlagen, die der Vorbetreuer für seinen Schlussbericht und die Abrechnung nicht benötigt. Vorausgesetzt daß gerade nichts anbrennt, kannst Du dann in Ruhe Kontakt zum Betreuten aufnehmen und Dein Verpflichtungsgespräch abwarten. Zumindest bei mir war es so, dass ich den Betreuerausweis immer erst beim Verpflichtungstermin bekommen habe. Ihn benötigst Du aber, um Dich bei den Deinen Aufgabenbereichen betreffenden Stellen als Betreuerin zu legitimieren. Nur Mut und viel Erfolg bei Deiner ersten Betreuung! Der Anfang ist immer am schwersten und unverhältnismäßig zeitaufwändig, weil Du Dich ja überall einarbeiten musst. Und lass Dich bloß nicht von provozierenden Kommentaren verunsichern!!! Grüße, Sonnyblue3 |
27.08.2017, 11:30 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Hallo Sohn 55,
1. Du hast Dich vertan, AnjaMaria übernimmt die Betreuung ehrenamtlich. 2. mir erschließt sich der Sinn Deines Kommentares zu AnjaMarias Anfrage nicht. Ich empfinde ihn als reine Provokation. 3. bitte, bite mach doch endlich einen Thread auf, wo eine ALLGEMEINE Diskussion über Sinn und Unsinn von jeglicher Art der Betreuungsform geführt werden kann. Diese Verallgemeinerungen bieten keinerlei hilfreichen Ansätze. Ich ärgere mich über die Zeitverschwendung derartige Beiträge lesen zu müssen, während ich an den konkreten Fragestellungen sehr interessiert bin. Grüße, Sonnyblue3 |
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