Dies ist ein Beitrag zum Thema Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
grundsätzlich führt ein Berufsbetreuer ja alle Betreuungen berufsmäßig.
Kann ein Berufsbetreuer trotzdem die Betreuung eines nahen Angehörigen, z.B. der ...
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16.11.2017, 16:49 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
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Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung
Hallo,
grundsätzlich führt ein Berufsbetreuer ja alle Betreuungen berufsmäßig. Kann ein Berufsbetreuer trotzdem die Betreuung eines nahen Angehörigen, z.B. der vermögenslosen Großmutter, ehrenamtlich führen? Ich finde leider hierzu nichts konkretes und würde daher gerne wissen, ob jemand hiermit schon Erfahrungen gemacht hat. LG Nene |
16.11.2017, 17:37 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ja das geht. Ich bin Berufsbetreuerin und führe die zwei ehrenamtlichen Betreuungen meiner Patenkinder.
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25.11.2017, 17:08 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Ja das geht, Ich habe auch beides parallel gemacht, auch bei Fremdbetreuungen.
Gruß Lotte |
28.11.2017, 20:57 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Warum sollte das auch nicht gehen? Ehrenamtliche Tätigkeit wird doch gerne gesehen.
Andersrum würde mich mal interessieren, ob man Angehörige auch als Berufsbetreuer betreuen kann .... oder ob dann erwartet wird, das man das dann als Profi ja auch ehrenamtlich machen kann. |
28.11.2017, 21:27 | #5 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Das kann ich dir aus aktuellem Anlass sagen : es wird natürlich Ehrenamt erwartet.
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29.11.2017, 07:27 | #6 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich betreue als BB meinen Ex Mann, hätte das natürlich auch ehrenamtlich gemacht aber die Richterin sagte dazu: machen sie das mal lieber als BB. Alleine wegen der gerichtlichen Kontrollmöglichkeiten und evtl. Streitigkeiten hinterher. Damit sind sie auf einer sicheren und klaren Seite. Gibt noch ne weitere Ehefrau und weitere Kinder.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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29.11.2017, 09:10 | #7 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Also wir haben gerade die Einrichtung der Betreuung für meine Oma am laufen. Und mir wurde gesagt, dass ich natürlich nur als Ehrenamtler bestellt werden kann (rein vom Regelungsbedarf wäre es wohl durchaus ein Fall für BB - Demenz, viele andere Erkrankungen und noch zu Hause ').
Wobei bei uns auch keine Streitigkeiten zu erwarten sind. Gibt nur noch mich und meine Eltern und wir ziehen da alle an einem Strang. In eurem Fall ist es so wahrscheinlich besser . |
29.11.2017, 09:18 | #8 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Bei uns gibts überhaupt keinen Streit. Alle Frauen, alle Kinder, alle Männer hängen seit Jahren auf einem Haufen in wechselnder Besetzung- und an einem gemeinsamen Strang zogen wir schon immer. Die Richterin hatte das alleine wegen der Klarheit so entschieden. Ich würde mich trauen bei Gericht nachzufragen wieso in deinem Fall "natürlich" nur ehrenamtlich bestellt wird? Ich bin in der Frage hin und hergerissen. Natürlich wäre es für mich persönlich selbstverständlich die Betreuung ehrenamtlich zu führen- andererseits sind die Richterargumente auch nicht ganz unberechtigt. Zumal keiner weiss wie Dinge und Verhältnisse sich in der Zukunft entwickeln.
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29.11.2017, 10:15 | #9 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Das stimmt wohl. Aber als Enkelin bin ich doch nicht befreit und unterliege somit trotzdem der Kontrolle oder?
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29.11.2017, 19:19 | #10 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin moin
Zitat:
MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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