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Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, grundsätzlich führt ein Berufsbetreuer ja alle Betreuungen berufsmäßig. Kann ein Berufsbetreuer trotzdem die Betreuung eines nahen Angehörigen, z.B. der ...


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Alt 16.11.2017, 16:49   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
Standard Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung

Hallo,

grundsätzlich führt ein Berufsbetreuer ja alle Betreuungen berufsmäßig.

Kann ein Berufsbetreuer trotzdem die Betreuung eines nahen Angehörigen, z.B. der vermögenslosen Großmutter, ehrenamtlich führen?

Ich finde leider hierzu nichts konkretes und würde daher gerne wissen, ob jemand hiermit schon Erfahrungen gemacht hat.

LG
Nene
nene ist offline  
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Alt 16.11.2017, 17:37   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Ja das geht. Ich bin Berufsbetreuerin und führe die zwei ehrenamtlichen Betreuungen meiner Patenkinder.
Boomer ist offline  
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Alt 25.11.2017, 17:08   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Ja das geht, Ich habe auch beides parallel gemacht, auch bei Fremdbetreuungen.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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Alt 28.11.2017, 20:57   #4
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Warum sollte das auch nicht gehen? Ehrenamtliche Tätigkeit wird doch gerne gesehen.

Andersrum würde mich mal interessieren, ob man Angehörige auch als Berufsbetreuer betreuen kann .... oder ob dann erwartet wird, das man das dann als Profi ja auch ehrenamtlich machen kann.
ufzeer ist offline  
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Alt 28.11.2017, 21:27   #5
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Das kann ich dir aus aktuellem Anlass sagen : es wird natürlich Ehrenamt erwartet.
Boomer ist offline  
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Alt 29.11.2017, 07:27   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Das kann ich dir aus aktuellem Anlass sagen : es wird natürlich Ehrenamt erwartet.
@boomer, auch aus eigener Erfahrung.

Ich betreue als BB meinen Ex Mann, hätte das natürlich auch ehrenamtlich gemacht aber die Richterin sagte dazu: machen sie das mal lieber als BB. Alleine wegen der gerichtlichen Kontrollmöglichkeiten und evtl. Streitigkeiten hinterher. Damit sind sie auf einer sicheren und klaren Seite.
Gibt noch ne weitere Ehefrau und weitere Kinder.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 29.11.2017, 09:10   #7
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Also wir haben gerade die Einrichtung der Betreuung für meine Oma am laufen. Und mir wurde gesagt, dass ich natürlich nur als Ehrenamtler bestellt werden kann (rein vom Regelungsbedarf wäre es wohl durchaus ein Fall für BB - Demenz, viele andere Erkrankungen und noch zu Hause ').

Wobei bei uns auch keine Streitigkeiten zu erwarten sind. Gibt nur noch mich und meine Eltern und wir ziehen da alle an einem Strang. In eurem Fall ist es so wahrscheinlich besser .
Boomer ist offline  
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Alt 29.11.2017, 09:18   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
In eurem Fall ist es so wahrscheinlich besser .
Ne, ein weiteres Missverständnis.
Bei uns gibts überhaupt keinen Streit.
Alle Frauen, alle Kinder, alle Männer hängen seit Jahren auf einem Haufen in wechselnder Besetzung- und an einem gemeinsamen Strang zogen wir schon immer.

Die Richterin hatte das alleine wegen der Klarheit so entschieden.
Ich würde mich trauen bei Gericht nachzufragen wieso in deinem
Fall "natürlich" nur ehrenamtlich bestellt wird?

Ich bin in der Frage hin und hergerissen.
Natürlich wäre es für mich persönlich selbstverständlich die Betreuung ehrenamtlich zu führen- andererseits sind die Richterargumente auch nicht ganz unberechtigt.
Zumal keiner weiss wie Dinge und Verhältnisse sich in der Zukunft entwickeln.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 29.11.2017, 10:15   #9
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Das stimmt wohl. Aber als Enkelin bin ich doch nicht befreit und unterliege somit trotzdem der Kontrolle oder?
Boomer ist offline  
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Alt 29.11.2017, 19:19   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin

Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Das stimmt wohl. Aber als Enkelin bin ich doch nicht befreit und unterliege somit trotzdem der Kontrolle oder?
Das müßte im Beschluss drin stehen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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