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Meister als - Berufsbetreuer möglich ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Meister als - Berufsbetreuer möglich ? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag liebe Forumsgemeinde, kurz zu meinem Belangen. Ich interessiere mich für die Tätigkeit als Berufsbetreuer. Ich bin 39 Jahre ...


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Alt 23.11.2017, 13:49   #1
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
Standard Meister als - Berufsbetreuer möglich ?

Guten Tag liebe Forumsgemeinde,
kurz zu meinem Belangen.

Ich interessiere mich für die Tätigkeit als Berufsbetreuer.

Ich bin 39 Jahre alt,
beruflich habe ich gelernt.

Fachkaufmann der Handwerkswirtschaft
Ausbildereignungsprüfung
Handwerksmeister.

15 Jahre habe ich das eigene Unternehmen geführt und durchgehend ausgebildet in Kooperation mit einem Maßnahmenträger für sogenannte „Problemfälle“

Nun habe ich mein Unternehmern verkauft und lebe von anderweitigen Einnahmen.

Da ich über viel Tagesfreizeit verfüge und sehr gerne mit Menschen zusammen arbeite kam ich auf den Berufsbetreuer.

Heute habe ich bei meinem kommunalen Betreuungsgericht angerufen und mich erkundigt.

Bedarf an Berufsbetreuern ist definitiv gegeben und ich sollte mich doch bitte einmal bewerben.

Die Dame hat mir eine Auflistung der geforderten Bewerbungsunterlagen zukommen lassen,
darunter war :

Nachweis über Teilnahme an einer ersten Fortbildung als Berufsbetreuer,
insbesondere mit der Thematik „Grundlagen der psychiatrischen Krankheitsbilder“
und „rechtliche Grundlagen der Betreuung“
bzw. die erfolgte Anmeldebestätigung zu
einer solchen Fortbildung

Hierzu habe ich mich dann mal kundig gemacht und habe einen recht Kurs bei der Beck Akademie gefunden, incl. Abschlussprüfung und Zertifikat.
Dauert im Fernstudium ca 6 – 9 Monate

Haltet Ihr das für Sinnvoll ? Und wie wäre euer Vorschlag zur Vorgehensweise ?

GGf. Erst einmal dieses Studium beginnen und Zeitgleich eine Ehrenamtliche Betreuung übernehmen und dann nach der Prüfung erst die Bewerbung an das Betreuungsgericht senden ?

Für Ratschläge bedanke ich mich bereits jetzt.
zwerg1978 ist offline  
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Alt 23.11.2017, 14:03   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
GGf. Erst einmal dieses Studium beginnen
Das ist kein Studium!!

Damit erwirbst du lediglich ein Zertifikat, das bringt dich jedoch bei der Eingruppierung in die Vergütungsgruppe als Betreuer nicht weiter.

Bei deiner beruflichen Vorbildung wirst du u.U. davon ausgehen müssen in der Vergütungsstufe 1 eingestuft zu werden.

Zum Thema Qualifizierung und Berufseinstieg gibt es aber über die Suchfunktion schon reichlich Themen.
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Alt 23.11.2017, 14:08   #3
Stammgast
 
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Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Meinst Du wirklichVergütungsstufe 1 ???
Der Meisterist vom Qualifizierungsgrad her gleichzusetzten wie der Bachelor.

Und Vergütungsstufe 1 wäre ja für Menschen gänzlich ohne Ausbildung.

Eine teilweise Pädagogische Ausbildung beinhaltet ja die Ausbildereignungsprüfung

Und Kaufmännisch bin ich ausgebildeter Fachkaufmann....

Ok, den zertifizierten Lehrgang hatte ich vorerst angedacht, damit man überhaupt in die Auswahl kommt.
zwerg1978 ist offline  
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Alt 23.11.2017, 14:22   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Siehe §3 Abs.1 VBVG
Du hast zwar vielleicht viele Erfahrungen, ob diese jedoch für die Tätigkeit als Betreuer verwertbare besondere Kenntnisse enthalten sei mal dahingestellt.

Zitat:
Der Meisterist vom Qualifizierungsgrad her gleichzusetzten wie der Bachelor.
Welchen "besonderen" Kenntnisse des Betreuungsrechts vermittelt denn ein Handwerksmeister??

Eine Einstufung nimmt dann letztlich das Gericht vor. Vielleicht kannst du dort im Vorfeld etwas zu deinen Chancen erfahren.

Zitat:
Da ich über viel Tagesfreizeit verfüge und sehr gerne mit Menschen zusammen arbeite kam ich auf den Berufsbetreuer.
Nimms nicht persönlich, aber ob das eine ausreichende Qualifizierung ist sehe ich nicht.
Leider ist oftmals bei Berufsanfängern die Vorstellung von einem netten Plausch mit dem Betreuten und viel persönlicher Betreuung. Die Realität sieht dabei leider etwas anders aus und erfordert m. E. auch immer mehr Grundlagen.
Ich will dich nicht abschrecken, habe jedoch in meinem Bezirk auch schon etliche Neulinge scheitern sehen, teilweise mit hohen Schadensersatzforderungen, weil Ihnen ihre Aufgaben unklar waren.

Von daher wäre sicherlich die Führung einer ehrenamtlichen Betreuung, Mit Anbindung an einen Betreuungsverein oder die Betreuungsbehörde, sicherlich erst einmal sinnvoll.
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Alt 23.11.2017, 17:43   #5
Stammgast
 
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Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Ja,
da gebe ich Dir ja in vielerlei Dingen recht, vorallem was die Erfahrung in dem Berufszweig angeht.

So schlecht sehe ich mich jetzt nicht, weil mir bewusst ist was Arbeit bedeutet, habe ja 15 Jahre ein Unternehmen mit 7 Stelligem Jahresumsatz geleitet.

Zugute kommt mir sicherlich die Jahrelange zusammenarbeit mit dem Maßnamenträger, wo ich als Verantwortlicher Ausbilder fungiert habe.

Dort hatten wir ja überwiegend nur Menschen mit Defiziten.

Die Kaufmännische Vorbildung ist ja 100% gegeben, mit erfolgreicher Ausbildung,
demnach glaub ich absolut nicht an Stufe 1, aber das Geld... Sage ich auch ganz ehrlich, steht nicht im Vordergrund.

Meinen Lebensunterhalt bestreite ich mit der Vermietung aus eigenem Immobilienbestand.

Was die Haftung angeht, eshalb hatte ich ja an das personen zertifizierte Seminar er Beck A... gedacht. Ich denke das man in dem Seminar sehr viel mit auf den Weg bekommt.

Es war ja an sich meine Frage an euch, wie ihr an meiner Stelle anfangen würdet ?

Seminar starten und in der Zwischenzeit bei verschiedenen Berufsbetreuern hospitieren, sich das ganze in Farbe anzuschauen und zusätzlich kann man sich die Hospitanz ja auch bestätigen lassen und das bringt dann auch wieder etwas "Fülle" in die Mappe.

Wenn man bei Beck richtig gas macht, dann kann man bereits nach 6 Monaten die Prüfung ablegen.

Würdet ihr denn bereits wärend der Ausbildungszeit eine Bewerbung an den gerichtlichen Bezirk senden ? oder erst wenn bestanden ist ?
zwerg1978 ist offline  
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Alt 23.11.2017, 18:03   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
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Moin moin

Noch mal zu Beck (wieso klemme ich da immer ein "'s" dahinter?:
Dort kannst Du eine Aus bzw. Fortbildung machen, die Dich zum Thema rechtliche Betreuung fachlich weiterbringt. von daher ist das gut.
Diese Ausbildung hat aber keine Auswirkung auf die Vergütung, im Sinne von: man kommt in eine höhere Vergütungsstufe.

Dass Du viel mit Menschen zu tun hattest, die Deine Unterstützung benötigt haben, ist schon mal gut. Wenn Andreas von anderen Grundlagen spricht, dann meint er auch, dass nicht nur der Umgang mit den Betreuten angesagt ist, sondern auch mit den unterschiedlichsten anderen Menschen (Angehörige, Vermieter, Verwaltungsangestellte, Juristen, Banker) die alle was von Dir wollen (oder Du von ihnen). Es sind diese Leute, die einen Betreuer viel mehr fordern, als die Betreuten. Und diese Ldeute haben -je nach Herkunft - eine Menge Fachwissen, dass Du erst mal nicht hast. Damit ziehen sie Dich über den Tisch. Und natürlich auch mit ihren Macken, die noch dazu kommen.

Daher ist der Vorschlag erst mal eine ehrenamtliche Betreuung zu führen (unterstützt von einem Betreuungsverein) eine gute Idee.
Zumindest bevor Du Dich mit wehenden Fahnen in ein Berufsfeld reinstürzt, dass äußerst aufreibend sein kann.

Viel Glück und gute Nerven wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 23.11.2017, 18:14   #7
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
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Angehörige, Vermieter, Verwaltungsangestellte, Juristen, Banker

Da hast Du recht,
in manchen Dingen möchte ich aber gerne belegen nd widersprechen.

Vermieter: Das bin ich selbst, also mein "tägliches Brot"

Verwaltungsangestellte: Da gebe ich dir bedingt recht, aber ich habe auch einige Wohnungen an Leistungsempfänger vermietet und somit ab und an auch kontakt mit diesen Behörden.

Juristen:
Auch dies war bis vor kurzem mein tägliches Brot, mein Unternehmen war eine Handelsgesellschaft im Bereich e comerce, auch hier gab es ausreichen Berührung mit Juristen, gerichten etc.

Bänker:
Ganz klar, das ist auch ein Teil meiner Welt, ich habe mein Geschäft finanziert, eine große Finanzschraube gedreht und natürlich meinen Grundbesitz finanziert.
zwerg1978 ist offline  
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Alt 23.11.2017, 18:28   #8
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
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Wenn ich nun in der Zeit des Lehrgangs (6-9) Monate Dual die Ehrenamtliche Betreuung z.b über eine Diakoni mache, ist es dann möglich diese Betreuungen im selben Gerichtsbezirk in die Berufsbetreuung zu nehmen ? Oder geht das so nicht ?

Ich habe bereits mit der Diakoni in unserem Bezirk Kontakt aufgenommen und dort mein "Vorhaben" geschildert.

So weit ok nur folgendes gab man mir mit auf den Weg:

Eine ehrenamtliche Betreuung ist dauerhaft angelegt und kann nicht für einige Monate geführt werden.
zwerg1978 ist offline  
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Alt 23.11.2017, 19:42   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
So weit ok nur folgendes gab man mir mit auf den Weg:
Wieso "nur" ?
Alle Betreuungen, ob ehrenamtlich oder nicht, sind erst mal auf (lange) Dauer angelegt.

Ich mag dich ungern frustrieren aber wenn du von Bänkern, Juristen und Verwaltungsangestellten schreibst mit denen du bisher Erfahrungen hattest dann sei ganz sicher dass nichts, aber auch gar nichts davon dich in Betreuungen weiterbringen wird.

Man braucht keine Berührung mit Juristen und Gerichten sondern fundierte Kenntnisse im Familien - und Betreuungsrecht.
Das gleiche gilt für Ämter. Dazu musst du dich fortwährend über alles im SBG V, VIII, XII, Krankenkassen usw. Grundsicherung, weiterbilden und auskennnen. Damit hat man als Vemieter oder Betrieb wenig bis nichts zu tun.

Ein erster Einstieg könnte schon alleine im Lesen im Forum bestehen und zu sehen was da ständig strittig, unbekannt und heiss umfragt ist.

Ansonsten empfehle ich dir mal für den Anfang (!) das Betreuungsrechtlexikon von Horst Deinert. Ausführlich und gut geschrieben- nicht vollständig alles umfassend- aber so ziemlich.

Bevor ich mich auf irgendetwas in der Richtung einlassen würde, würde ich erst mal gründlich recherchieren was von mir verlangt werden kann wenn ich anfange.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.11.2017, 20:08   #10
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
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Das ist richtig und dessen bin ich mi auch bewusst,
aber irgendwie muss man ja beginnen...

Und Angst habe ich vor neuen Herausforderungen nicht.. Lebe und lerne.

Soweit iich das richtig gelesen habe sind an diesen "Beruf" Keine gesetzlichen Grundvoraussetzungen gestrickt... Könnte also demnach auch die Hausfrau und Mutter von nebenan machen, die in ihrem Leben keinerlei Berufsausbildung gemacht hat.

Solange sie nicht straffällig geworden ist, oder im Schuldnerverzeichniss auftaucht.

An die von mir erlernten und erfolgreich aabgeschlossenen Berufsbilder standen zahlreiche Grundvoraussetzungen, von daher sehe ich die Aufgabe nicht als unlösbar an.

Und noch dazu darf man hier nicht untergraben, das mein Handwerksmeister gleichgestellt mit dem Bachelor ist.

Und meine Ausbilderprüfung eine Pädagogische Ausbildung mit Abschlussprüfung ist.
zwerg1978 ist offline  
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