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Jobcenter Fallmanager - Vergütung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Jobcenter Fallmanager - Vergütung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, hat jemand bereits Erfahrungen, ob und wie sich die Ausbildung zum Fallmanager bei der BA hinsichtlich der Vergütung auswirkt? ...


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Alt 01.12.2017, 13:10   #1
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Registriert seit: 30.11.2017
Beiträge: 4
Standard Jobcenter Fallmanager - Vergütung

Hallo,

hat jemand bereits Erfahrungen, ob und wie sich die Ausbildung zum Fallmanager bei der BA hinsichtlich der Vergütung auswirkt? Die Entscheidungen der LG und OLG scheinen generell sehr uneinheitlich zu sein, was die Vergütung betrifft, z.B. bei Studium Milchviehwirtschaft oder Geschichte, Philosophie VS 3, andere lehnen dies bei BWL ab.

Vielen Dank für Eure Antworten
Arvid ist offline  
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Alt 01.12.2017, 14:13   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Ich hab nun keine Ahnung welche Ausbildungen es bei der BA gibt. Prinzipiell gilt:Stufe 3 mit Studium (Diplom, Master oder Bachelor), Stufe 2 mit Ausbildung . Ist eine Ausbildung zum Fallmanager ein Studium an einer Hochschule?

Welche Studiengänge und Ausbildungen wie anerkannt werden, ist sehr unterschiedlich und hängt vom jeweiligen Gericht ab. Am besten dort nachfragen.

Edit: gerade nachgeschaut. Abschluss ist ja ein Bachelor. Ob es anerkannt wird, kann nur das jeweilige Gericht entscheiden.
Boomer ist offline  
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Alt 01.12.2017, 15:02   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Prinzipiell gilt:Stufe 3 mit Studium (Diplom, Master oder Bachelor), Stufe 2 mit Ausbildung .
Das ist mir zu allgemein.
es kommt eben auf zwei Dinge an:
1.welcher Art ist die Ausbildung? (Studium,Lehre)
2. Welche besonderen Kenntnisse (zum Betreuungsrecht) vermittelt die Ausbildung.

So kann es eben sein das jemand z.B. mit einem Journalismus Studium lediglich in die Stufe 1 eingestuft wird.

Sieh § 3 Abs.1 VBVG
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agw ist offline  
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Alt 01.12.2017, 15:08   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 30.11.2017
Beiträge: 4
Standard Fallmanage

[QUOTE=Boomer;108624]Ich hab nun keine Ahnung welche Ausbildungen es bei der BA gibt. Prinzipiell gilt:Stufe 3 mit Studium (Diplom, Master oder Bachelor), Stufe 2 mit Ausbildung . Ist eine Ausbildung zum Fallmanager ein Studium an einer Hochschule?

ja, es gibt das Bachelorstudium bei der BA. Ich bin aber Quereinsteiger (Magister Artium), der Fallmanager ist ein Zertifikat (ca. 280 Stunden mit Abschlussarbeit; 3 Jahre)
Arvid ist offline  
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Alt 01.12.2017, 15:37   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Dann hilft nur Anfrage bei Gericht und bei Bestellung und grenzwertiger Qualifikation immer schön auf einen Beschluß zur Vergütung bestehen um vor Rückforderungen sicher zu sein.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 01.12.2017, 15:39   #6
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Das Zertifikat könnte helfen, aber entscheidend wird sein, ob die Fächer, die du auf Magister studiert hast, geeignet sind, um zumindest zum Teil für Betreuungen notwendige Kenntnisse zu vermitteln.
mimi91 ist offline  
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Alt 01.12.2017, 16:10   #7
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Das ist mir zu allgemein.
es kommt eben auf zwei Dinge an:
1.welcher Art ist die Ausbildung? (Studium,Lehre)
2. Welche besonderen Kenntnisse (zum Betreuungsrecht) vermittelt die Ausbildung.
Deshalb steht ja im zweiten Satz

Zitat:
Welche Studiengänge und Ausbildungen wie anerkannt werden, ist sehr unterschiedlich und hängt vom jeweiligen Gericht ab. Am besten dort nachfragen.
Boomer ist offline  
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Alt 01.12.2017, 19:47   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin

Achtung aufgepaßt!!! Die Hinweise von Andreas und Boomer sollten ernsthaft beachtet werden. Auch bei einem Hochschulabschluss kommt es darauf an, ob dieser für die Betreuungen verwertbar ist oder nicht.
Selbst BWL hilft nicht unbedingt weiter für die höchste Vergütungsstufe, wenn man keine Vermögenssorge hat.

Im Prinzip wird es wahrscheinlich noch schlimmer: aktuell wird die Rechtssicherheit bei den Vergütungen ausgehebelt.
Im hiesigen LG-Revier wurden die Ausbildungen der Betreuer von den Revisoren überprüft und einige Kollegen wurden gnadenlos runtergestuft und sogar Vergütungen wieder zurückgefordert bzw. die Rückforderung angekündigt.
Aktuell wird das Ganze noch geprüft und es laufen Verfahren dazu.
Das Üble an der Sache ist: Diese Prüfungen breiten sich inzwischen niedersachsenweit (Bremen auch) aus und werden wahrscheinlich auch über die Landesgrenzen hinweg infizieren.

Wenn die Rückstufungen dabei schon schlimm sind, weil man sich seines Einkommens nicht mehr sicher sein kann, so bedeuten die Rückforderungen den sicheren finanziellen Ruin der Kollegen.

Das bedeutet aber auch, dass man derzeit keinerlei Rechtssicherheit bei seiner Vergütungshöhe mehr hat, sofern man kein Jurist oder Pädagoge mit Hochschulabschluss sein sollte.
Es ist noch nicht einmal ein Vertrauensschutz für schon gezahlte Vergütungshöhen vorhanden.

Daher sollte sich jeder Nichtjurist oder Nichtpädagoge (ohne Hochschulabschluss versteht sich) vorsichtshalber warm anziehen und durchrechnen, ob er auch mit einer niedrigeren Vergütungsstufe auskommt.

Aber auch die Gerichte und Betreuungsstellen dürfen zittern, wenn die betroffenen Kollegen in den Sack hauen müssen:
Für mein niedliches Revier würde das bedeuten, dass über 100 Betreuungen auf einmal anderweitig vergeben werden müßten.
Da darf dann auch die Betreuungsstelle wieder dran - und die ist auch so schon hoffnungslos unterbesetzt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 03.12.2017, 20:06   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Ich meine ich hätte mal eine Tabelle gesehen, welche Berufsgruppen für die Vergütungsstufe 3 in Frage kommen. Ein Hochschulstudium reicht per se nicht aus, ein Diplom Ingeniuer bekäme nur Stufe 2. Sozialpädagogen, Pädagogen und Juristen Stufe 3. Die Gruppe für Stufe 3 war recht klein.

Ich selbst ehrhalte als Diplom-Soziapädagogin Stufe 3.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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