Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Betreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
als ehrenamtlicher Betreuer kann ich meine Aufwandsentschädigung ja pauschaliert geltend machen oder je nach Aufwand.
Aber woher weiss ich, ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
als ehrenamtlicher Betreuer kann ich meine Aufwandsentschädigung ja pauschaliert geltend machen oder je nach Aufwand. Aber woher weiss ich, was günstiger für mich ist ? Gehen wir von folgender Situation aus: Betreuer B besucht am Sonnabend Betreute A im Heim. B hat keinen Führerschein. Der Zeitaufwand: Weg zur Bushaltestelle, Wartezeit = 10 Minuten Busfahrt, ein Mal umsteigen = 40 Minuten Fußweg zum Heim = 5 Minuten Gespräche mit A und mit der Stationsschwester = 40 Minuten Fußweg zur Bushaltestelle, Wartezeit = 20 Minuten (etwas längere Wartezeit, da der Bus sonnabends seltener fährt) Busfahrt, ein Mal umsteigen = 40 Minuten Fußweg nach Hause = 5 Minuten Gesamt = 160 Minuten oder 2 Stunden, 40 Minuten Was würde das Gericht hiervon anerkennen, und wie würde die Vergütung aussehen ? Also, ich würde die Stunde mit 25 Euro ansetzen. Macht also 68,75 Euro. Da die Rechtspfleger zwei Besuche pro Betreutem und Monat empfehlen, würden mir pro Monat 137,50 Euro zustehen. Oder pro Jahr 1650,-- Euro. Ein super-dickes Schnäppchen. Siehe dazu auch hier: Aufwendungsersatz - rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger Mir ist schon klar, dass das so nicht klappen wird. Aber was steht mir/uns denn wirklich zu ? Weiß die Stracciatellamaus es ? Selbst wenn jemand nur zwei Stunden im Monat für Besuchszeit ansetzt, á 25 Euro, dann wären das 300 Euro pro Jahr, plus nachgewiesene Kosten für Porto, Telefon usw. Da kommt mir die Pauschale langsam wie ein Witz vor. Wie bekomme ich aber eine rechtsverbindliche Antwort ? Es bringt ja nichts, wenn der Rechtspfleger aus einer Forderung von 500 Euro eine Bewilligung von 150 Euro macht, und man muss sein Geld einklagen. Gruss Andreas Geändert von AndreasLübeck (17.04.2008 um 09:23 Uhr) |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas,
dein Rechnerei erinnert mich einwenig an Volker Pispers. Der kann auch mit Zahlen jonglieren und alle wissen, das ist 'gut'. Dass die Ehrenamtler eine Pauschale bekommen, ist doch schon enorm. Denn der Dank der Arbeit liegt doch in der Arbeit. Wir, ich inzwischen auch, machen es doch aus purer Mitmenschlichkeit und Herzengüte. Mein Gott, was wollen wir noch mehr? Wir können doch dankbar sein, dass wir unsere Zeit und Engagement, ja uns selbst einbringen dürfen. Das darf nicht jeder. Und wir können froh sein, dass wir für das Entgelt nicht noch Vergnügungssteuer zahlen müssen. Es ist doch unser Spaß, den wir dabei haben. Dass das Klientel es fertigt bringt, uns den Spaß mal zu verderben, nun das passiert überall mal. Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Aber du glaubst doch nicht im Ernst, dass du mit einer rechnerischen Aufwandsentschädigung nahezu an die Pauschale der Berufsbetreuer dran kommst? Und 25 Euro die Stunde - was für ein Joke - eine Putzfrau bekommt 6-10 Euro die Stunde. Und Angehörige machen die Arbeit praktisch umsonst. Da willst du das 2,5 bis 4fache? Ach ja, die Honorarkräfte in der Jugendarbeit oder Sozialarbeit bekommen im Schnitt 17 Euro die Stunde und müssen davon tatsächlich noch Steuern zahlen. Noch Fragen? Ich bekam das Buch vom Arzt und Kabarettisten Dr. Hirschhausen geschenkt. Soviel ich weiß, ist ein Kabarettist im Bereich Betreuung und Sozialarbeit noch eine echte Marktlücke. Wäre das nicht was für dich? Würde mich glatt beteiligen. Anders als mit schwarzem Humor ist doch die ganze Schei.. Scheinwelt der Betreuung gar nicht zu ertragen, oder? besten Gruß Heinz |
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#3 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo Heinz,
das stimmt natürlich alles. Aber wer sagt mir jetzt, was mir wirklich zusteht ? Ich fürchte, da wird sich niemand trauen, da das ein heißes Eisen ist. Und evtl. um viel Geld geht. Gruss Andreas |
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#4 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo,
sicher bin ich mir nicht, aber ich meine gehört zu haben, daß Politiker in NRW im Kreistag eine Aufwandpauschale von ca. 250,- € erhalten. AndreasLübeck, Deine Rechnung ist nett. 25,- €/Std. ist doch wohl nicht Dein Ernst. Was legst du denn für eine Ausbildung zu Grunde. In der Autowerkstatt zahlst Du doch schon 40,- € zzgl. MwSt. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle (Arbeitgeberorganisation) legt für einen selbständigen Sozialarbeiter einen Stundensatz von ca. 70,- € fest, um ein vergleichbares Gehalt eines angestellten Sozialarbeiters zu erzielen. Wenn Du zwei Kinder hast, kannst Du dann mit diesem Einkommen schon mal mit einem Auge Richtung Hartz 4 schielen. Außerdem werden Sozialarbeiter in der Selbständigkeit schon mal mit 20,- € belohnt. Deine 25,- € sind auf der einen Seite viel zu niedrig gegriffen, kommen auf der anderen Seite unglaublicherweise der Realität aber nah. Als Ehrenamtler gehe ich aber davon aus, dass der Zeitauwand gar nicht abrechenbar ist. Unter Aufwand verstehe ich Porto, Telekommunikation, Spritkosten. Die Zeit ist mit der "Ehre" abgegolten. Sollte ich mich irren, würde mich ein abrechenbarer Zeit-Stundensatz für Ehrenamtler allerdings auch mal interessieren. Bevor ich es vergesse; der o.g. Aufwandsersatz für Politiker im NRW-Kreistag bezieht sich natürlich auf den Monat .... Einen schönen Abend noch Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#5 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo kohlenklau,
wenn ich an einem Samstag Nachmittag einen Betreuten besuche, dann sind 25 Euro pro Stunde sehr niedrig angesetzt. Das ist dann ja keine normale Arbeitszeit (das wäre für mich Mo.-Fr. von 7.30 bis 18.00 h), sondern Wochenende. Also wäre auch ein Zuschlag fällig. Die Politiker haben vor diesem Hintergrund natürlich auch eine viel zu geringe Entschädigung. Aber so schlecht kann diese Tätigkeit nicht sein, denn dann würde sich niemand wählen lassen. Oder sie würden in eigener Machtvollkommenheit die Pauschale anheben. Ich denke, die haben ganz andere Möglichkeiten, aus ihrem Mandat Kapital zu schlagen. Man müsste erst einmal die Rechtslage prüfen. Was wird mit dem pauschalierten Aufwendungsersatz für ehrenamtliche Betreuer abgedeckt ? Dann wäre es wichtig zu erfahren, ob in diesem Zusammenhang bereits Gerichtsurteile ergangen sind. Daraus ergibt sich die zentrale Frage: Schließt die nicht pauschalierte Aufwandsentschädigung für Betreuer nur Sachleistungen ein, oder auch zeitlichen Aufwand ? Gruss Andreas |
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#6 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo AndreasLübeck,
"... wenn ich an einem Samstag Nachmittag einen Betreuten besuche, dann sind 25 Euro pro Stunde sehr niedrig angesetzt. Das ist dann ja keine normale Arbeitszeit (das wäre für mich Mo.-Fr. von 7.30 bis 18.00 h), sondern Wochenende. Also wäre auch ein Zuschlag fällig." Schau Dir doch bitte meinen Beitrag noch einmal genauer an. Ich habe eigentlich nichts anderes gemeint. "Die Politiker haben vor diesem Hintergrund natürlich auch eine viel zu geringe Entschädigung. Aber so schlecht kann diese Tätigkeit nicht sein, denn dann würde sich niemand wählen lassen. Oder sie würden in eigener Machtvollkommenheit die Pauschale anheben. Ich denke, die haben ganz andere Möglichkeiten, aus ihrem Mandat Kapital zu schlagen." Ich habe möglicherweise in meinem Beitrag den Ironie-Button vergessen. Die Herrschaften bekommen schließlich pauschal knapp 3000,- pro Jahr! "Man müsste erst einmal die Rechtslage prüfen. Was wird mit dem pauschalierten Aufwendungsersatz für ehrenamtliche Betreuer abgedeckt ? Dann wäre es wichtig zu erfahren, ob in diesem Zusammenhang bereits Gerichtsurteile ergangen sind. Daraus ergibt sich die zentrale Frage: Schließt die nicht pauschalierte Aufwandsentschädigung für Betreuer nur Sachleistungen ein, oder auch zeitlichen Aufwand ?" Das würde mich ja auch interessieren. Wobei ich zunächst mal davon ausgehe, dass Zeit nicht vergütungsfähig ist. Vergütung verbinde ich aber erst einmal auch nicht mit ehrenamtlichen Engagement. Gruss Kohlenklau
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#7 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
die Ironie hatte ich schon bemerkt. Ich verweise im Zusammenhang mit der Aufwandsentschädigung auf diese Seite, auch wenn es vielleicht eine andere Thematik betrifft: Deutsche Rentenversicherung - Übungsleiter in Sportvereinen Die Frage ist doch die, ob vergleichbar ehrenamtlich tätige Menschen eine Entschädigung für den Zeitaufwand erhalten, und wenn ja, nach welchen Vorschriften. In diesem Zusammenhang möchte ich alle Forumsmitglieder und Leser bitten, zu helfen. Wer Hinweise geben kann, wie die Aufwandsentschädigung bei Vereinen und Verbänden gehandhabt wird, soll es bitte hier mitteilen. Es kann nicht sein, dass Ehrenamtler mit Micker-Aufwandsentschädigungen abgespeist werden. Gruss Andreas |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo,
Zitat:
Wie hoch wäre ggflls. der Stundensatz (analog den Berufsbetreuern?)? Wird zwischen vermögenden Betreuten und aus der Staatskasse bezahlten Betreuern unterschieden? siehe auch hier: ehrenamtl.Betreuer - Vergütung und Auslagen - rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger Weiterhin ist zu fragen, ob ein Gericht weiterhin auf einen ehrenamtlichen Betreuer zurückgreift, der solch hohe Kosten in Rechnung stellt. Ich führe z.Zt. eine Betreuung, bei der ich in den ersten zwei Monaten ca. 40 Stunden "Arbeit" investiert habe, die nahezu vollständig durch den Aufgabenkreis abgedeckt werden können. Rechne ich noch monatliche Besuche und div. Kleinkram dazu, käme ich über das Jahr auf durchaus 2000,- €. Dann greift aber auch Steuer- und RV-Pflicht (s. den Hinweis von AndreasLübeck). Oder kommt noch ein kurzer Satz, der die ganze Überlegung hinfällig werden läßt? Gruß Kohlenklau
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Dieburg
Beiträge: 254
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Hmmmm...
zu diesem Thema möchte ich gerne etwas beisteuern. Hier ist doch ganz klar die Rede von ehrenamtlicher Betreuung. Ein Ehrenamt ist nun mal eben ein Ehrenamt. Schielt man nach den Berufsbetreuern, fühlt man sich womöglich ungerecht behandelt. Aber in diesem Moment sollte man auch die Ehrlichkeit aufbringen, sich einzugestehen, dass man auf dem Weg ist, den ehrenamtlichen Weg und den dazugehörigen Gemeinschaftsgedanken zumindest hinsichtlich der Betreuungen aufzugeben. Ich erlaube mir dies zu sagen, weil ich den Weg zum Berufsbetreuer auch über das Ehrenamt gegangen bin. Für mich war der Deal folgender: durch die zuverlässige und kompetente Führung meiner ehrenamtlichen Betreuungen verdiene ich mir das Vertrauen der Institutionen um dann per Fallzahl über die Berufsgrenze gehoben zu werden. Ich hab's irgendwie als Lehrjahre genommen.....und es war okay für mich. Vielleicht nützt es, als Ehrenamtler nicht nur auf Berufsbetreuer zu schauen, sondern auf andere Ehrenamte. Menschen, die sich engagieren, sei es sozial, kulturell oder sportlich gibt es viele und sie alle haben andere Triebfedern als die meist geringe oder gar nicht vorhandene Entschädigung. Wenn ich nur an all diese tollen Damen denke, die in Krankenhäusern die Patienten besuchen und Botengänge für sie erledigen Das finde ich echt riesig und trotzdem muss es auch (leider viel zu schlecht) bezahlte Krankenschwestern geben.Hinzu kommt der Aspekt, dass Berufsbetreuer unterm Strich doch sehr oft die Fälle bekommen, die eine gute fachliche Qualifikation erfordern und schon daher das Berufliche mit implizieren. Ehrenamt mit Blick auf's Geld: das funktioniert meines Erachtens nicht. Grüße, Flafluff (ehrenamtlich und absolut gratis zwei Jugendchöre betreuend). Geändert von Flafluff (18.04.2008 um 23:51 Uhr) |
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#10 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Natürlich weiß die Stracciatellamaus es ohne den Thread im Rechtspflegerforum gelesen zu haben.
![]() Guten Morgen! Also Ehrenamt heißt unentgeldlich! Der Gesetzgeber billigt aber eine pauschale Aufwandspauschale pro Jahr und pro Verfahren in Höhe von 323 Euro zu. Diese Pauschale deckt Fahrt- Telefon- Porto und Kopiekosten ab, ersetzt aber nicht den zeitlichen Aufwand, den die Betreuung erfordert. Der zeitliche Aufwand fällt unter "Ehrenamt" und ist damit vergütungslos. Ob man die Pauschale oder den genauen Aufwendungsersatz beantragt, kann man sich selbst ausrechnen. Zum Aufwendungsersatz: 1 Fahrt pro Monat zum Betreuten wird anerkannt, sollten es mehr sein, ist der Grund glaubhaft zu machen bzw. nachzuweisen. Kilometer (Hin- und Rückfahrt) x 0,30 Euro Porto, Kopie, Telefonkosten sind durch Einzelnachweis (Quittung/Rechnung) zu belegen. Also, es erfordert schon etwas Aufwand, eine Einzelaufstellung des Aufwendungsersatzes zu erstellen. In meinen Verfahren beantragen ca. 98 % die Pauschale und nur ein paar wenige den Aufwendungsersatz. In der Regel sind das die Betreuer, die ehrenamtlich ihre Angehörigen betreuen und sehr weit weg wohnen. Da sind dann ordentlich Kilometer auf dem Tacho. Fremde ehrenamtliche Betreuer werden bei uns nur im Stadtbereich eingesetzt. Da fallen kaum Fahrtkosten an und die ehrenamtlichen Betreuer kommen mit der Pauschale von 323 Euro gut hin! Schönes Wochenende Stracciatellamaus |
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