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Vermögensbetreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensbetreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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Alt 31.12.2017, 16:47   #1
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Beiträge: 2
Standard Vermögensbetreuung

Bin als Betreuerin in Vermögensangelegengeiten angesetzt ohne Eiwilligungsvorbehalt. Problem hier dass die/der Betreute keine 2 Konten zustimmt. Man verfügt aber über das Geld selbständig. Zahlt zum Beispiel Benzin fÜr die Erwachsene Kinder oder die Mitgliedsbeiträge fÜr Die Erwachsene Kinder, die Miete kann nicht abgebucht werde aufgrund Deckung. Hohe Schulden sind da, man hat jetzt eine Betreuung beantragt um Ruhe von den Insolvenzverwalter und den RechtsanwÄlte zu haben . Hat inzwischen ein Pfändungskonto. Hältlt sich aber nicht an meine Vorgaben. Wenn es eng wird lässt man sich einweisen Grund Depressionen. Was tun? Das einzige was ich zur Zeit mache alle Schuldner vertrösten und Stundung beantragen. Kann aber nicht über das Konto verfügen, da kein Einwilligungsvorbehalt. Bankkarte bekomme ich auch nicht.Habe nur die Bankauszüge als Zweitschrift.

Was würdet ihr tun?
Grigriulit ist offline  
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Alt 31.12.2017, 18:04   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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[quoteWas tun?][/quote]

auf jeden Fall als erstes einmal die Suchfunktion hier nutzen. Da findet sich einiges zu deinen Fragen.

Als zweites bitte mal im Betreuungsrechtlexikon von Horst Deinert unter dem Begriff "Vermögenssorge" nachlesen! Unbedingt bitte.

Zitat:
Das einzige was ich zur Zeit mache alle Schuldner vertrösten und Stundung beantragen. Kann aber nicht über das Konto verfügen, da kein Einwilligungsvorbehalt. Bankkarte bekomme ich auch nicht.
Mit dem AK der Vermögenssorge kannst du über das Konto verfügen, Verfügungen treffen ebenso -und eine Bankkarte natürlich für dich beantragen.
Was du in diesem Fall mit einer Bankkarte willst kann ich aber nicht nachvollziehen.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 01.01.2018, 15:59   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin

und weiter:

Wenn die Betreute nicht mitmachen und sich an Spielregeln halten will, dann kannst Du strampeln wie ein Weltmeister und bewirkst einfach nichts.

Du kannst der Betreuten aber auch sagen, dass sie ihren Kopf für ihr tun hinhalten muss. Und wenn sie eben Mist macht, dann muss sie auch die Konsequenzen tragen. Sprich: Mach so weiter und ich beantrage einen Einwilligungsvorbehalt für die Vermögenssorge.
Ich habe die Ruhe und die Geduld zuzusehen, wie du am Ende vom Geld Hunger haben wirst - und ich werde erst wieder eingreifen, wenn der EiWi da ist. Dann aber auch deutlich.

Mit einem Eiwi sagst Du, wo es lang geht. Und da solltest Du Dir von der Betreuten auch nicht reinreden lassen.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 02.01.2018, 08:16   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Sehr Sorry Imre, das
Zitat:
Wenn die Betreute nicht mitmachen und sich an Spielregeln halten will, dann kannst Du strampeln wie ein Weltmeister und bewirkst einfach nichts.
steht da jetzt so fluffig aber ich habe dazu nach wie vor eine andere Meinung.

Betreute müssen "nicht mitmachen" weil sie sich an Spielregen evtl. nicht halten wollen sondern weil sie es überwiegend aus Krankheitsgründen nicht können!

In Betreuungen gibt es sicher mal den einen oder anderen dem wirklich alles sch.... egal ist aber das ist nicht die Mehrheit.Zumindest meiner langjährigen Erfahrung nach.
Als Betreuer habe ich meiner Ansicht nach die Pflicht genau hinzu sehen was kann derjenige, was kann er nicht?

Dieses "Vermögen des Könnens" kann sehr viel Gründe haben die ich zuerst untersuche- ohne Wertung- um dann mit demjenigen zu besprechen und zu klären wie die Situation verbesert werden könnte.
Das mache ich nicht unter der Prämisse eines gesunden Menschenverstandes sondern unter Berücksichtigung der vorliegenden Krankheit.
Dann wird gesprochen. überlegt, geplant und versucht. Misserfolge gehören zunächst untersucht, es wir wieder neu geplant und wieder versucht.

Erst nach sehr langer Zeit und sehr vielen chronischen Misserfolgen kommt bei mir im Arbeiten der EiWi.
Bei mir gibt es keine Erziehung, keine Pflicht zur Mitarbeit und auch keine "Strafe".
Wenn jemand offensichtlich dauerhaft Mist macht überlege ich mir als erstes was ich vielleicht übersehen haben könnte im Prozess. Meiner Meinung nach liegen Misserfolge hier oft in der fehlenden intensiven Auseinandersetzg zwischen Betreutem und Betreuer.

Es gibt in meinen Betreuungen z.B. auch eine unerlässliche Grundregel: niemand, aber auch gar niemand wird jemals Hunger haben müssen. So etwas ist zu keiner Zeit und nie ein Mittel meiner Arbeit. Weder synonym noch real.

Nix für Ungut bitte!
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michaela mohr ist offline  
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Alt 02.01.2018, 20:50   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin Michaela

Du regst Dich so schön auf...,
weißt aber schon, dass ich das nur bei Betreuten so mache, mit denen ich schon vorher reichlich viel versucht habe, um eine Zusammenarbeit hinzubekommen.
...und diese trotzdem mit allen Mitteln versuchen querzuschießen, obwohl sie genug Grips sowie ausreichend wenig Psychofilm haben, um durchaus anders handeln zu können.

MfG

Imre
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Alt 02.01.2018, 22:19   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Du regst Dich so schön auf...,
Du gute Güte....für Aufregung bin ich wahrlich zu alt Ich habe zu dem Punk/dieser Darstellung/Ansicht lediglich eine andere Meinung.
Aufregend fand ich das nicht aber die Darstellung einer anderen Sichtweise zum Thema gut und wichtig.

Zitat:
weißt aber schon, dass ich das nur bei Betreuten so mache, mit denen ich schon vorher reichlich viel versucht habe, um eine Zusammenarbeit hinzubekommen.
was ich von dir aus langjähriger Bekanntschaft weiss nützt leider dem Theadstarter wenig der sich als Anfänger gerade versucht einen Weg durch den Betreuungsdschungel zu bahnen. Man stelle sich vor: einer nimmt das wörtlich?
Ich sagte ja bereits: das steht da so fluffig, aber.........
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Alt 05.01.2018, 16:35   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Zitat von Grigriulit Beitrag anzeigen
die Miete kann nicht abgebucht werde aufgrund Deckung. Hohe Schulden sind da
Da würde ich vermutlich - sofern d. Betreute nicht zur Vernunft kommt (bei Mietrückständen droht schließlich Wohnungsverlust) - einen EV beantragen, sodann ein TG-Zweitgirokonto und ggf. vorab Online -Banking einrichten, um rasch aufs Konto zugreifen zu können und die erforderlichen Überweisungen zu tätigen (bevor d. Betreute ans Geld kommt...).

mfg
carlos ist offline  
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