Dies ist ein Beitrag zum Thema EU-Datenschutz-Grundverordnung ab 25. Mai. 2018 im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin,
ab 25. Mai 2018 gilt ja die EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Hat sich schon jemand schlau gemacht, was auf uns zukommt oder ...
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19.01.2018, 18:16 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
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Beiträge: 688
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EU-Datenschutz-Grundverordnung ab 25. Mai. 2018
Moin,
ab 25. Mai 2018 gilt ja die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Hat sich schon jemand schlau gemacht, was auf uns zukommt oder kann eine gute Fortbildung im norddeutschen Raum benennen? Der Leuchtturm |
23.01.2018, 07:12 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Davon habe ich noch nie was gehört.
Vielleicht klärst du die Gemeinde hier mal bißchen auf um was es dabei gehen soll und wo der Bezug zu Betreuungen liegt?
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24.01.2018, 11:15 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 20.09.2017
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Beiträge: 33
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EU-DSGVO
Hallo zusammen,
um es vorweg zu nehmen: ich bin kein Jurist oder sonstwie gearteter Fachmann in diesen Dingen, habe mich aber in meinem Hauptjob (ich stehe noch ganz am Anfang meiner Betreuerkarriere...) mit der EU-DSGVO befassen müssen. Diese DSGVO gilt ab Mai 2018 für alle privaten Unternehmen, also auch uns Betreuer, und für sämtliche öffentlichen Behörden. Letztendlich ändert sich mit der Einführung der DSGVO für uns aber nicht allzu viel. Hintergrund für diese neue VO waren neben den sehr unterschiedlichen und z.T. sehr laschen Datenschutzbestimmungen der verschiedenen EU-Länder auch eher die Haltung der EU gegenüber internationalen, vorwiegend amerikanischen, Unternehmen und ihrer Sammellust bzgl. personenbezogener Daten. Zukünftig sollen personenbezogene Daten daher nur noch dann gespeichert werden, wenn dies verschiedenen festgelegten Grundsätzen entspricht. Erwähnenswerte Grundsätze wären z.B. die 'Zweckbindung' und die 'Datenminimierung', mit denen festgelegt ist, dass nur Daten gespeichert werden dürfen, die zum Zweck der Geschäftsbeziehung dienen und nicht darüber hinaus, oder auch die 'Speicherbegrenzung', bei der es um die zeitliche Begrenzung der Datenspeicherung geht. Auswirkungen wird dies wohl eher bei Firmen habe, die für das ungebremste Sammeln und Zusammenführen von personenbezogenen Daten bekannt sind. Zudem soll dann auch das sog. Marktortprinzip gelten, bei dem es nicht mehr darum geht, wo der Firmensitz ist sondern wo die Firma tätig ist. Ein weiterer Aspekt ist der Austausch der Daten innerhalb der EU. Dies soll wohl vor allem die Unternehmen treffen, die sich bei Anfragen auch durch die Betroffenen immer wieder auf das im jeweiligen Firmenhauptsitz geltende Datenschutzrecht berufen haben um die Herausgabe verweigern zu können. Gekürt wird das Ganze dann natürlich noch mit i.d.R. sehr hohen Strafen. Auswirkungen wird es, wie gesagt, meiner Meinung nach für uns wenige haben, denn als sorgfältig und gewissenhaft arbeitende/r Betreuer/in speichern wir alle ja nur die Daten, die für der Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich sind. Und auch eine Weitergabe an Dritte erfolgt ebenfalls nur im Rahmen unserer Tätigkeit, oder etwas nicht !? Nachgelesen werden dazu kann übrigens auch im Wikipedia. Dort gibt es eine zwar allgemeine aber dennoch gute Übersicht dazu. https://de.wikipedia.org/wiki/Datens...rundverordnung Zur Frage nach den Seminaren habe ich keinen konkreten Vorschlag, habe selbst aber mit der Akademie des TÜV-Süd, die ja im gesamten Bundesgebiet Seminare anbieten, immer wieder ganz gute Erfahrungen gemacht. Zum Thema EU-DSGVO werden dort zwei Seminare über 1 bzw. 2 Tage angeboten. Ob die etwas taugen kann ich allerdings nicht sagen.
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Gruss vom Mac aus MUC |
05.02.2018, 18:12 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
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24.04.2018, 00:12 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Seminare zu diesem Thema
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24.04.2018, 08:12 | #6 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hier noch mal was dazu:
http://harald-thome.de/fa/redakteur/...S-GVO-2018.pdf
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24.04.2018, 17:06 | #7 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
In der RUB läuft das Thema auch gerade,und es könnte spannend werden... Horst Deinert hat einen Link eingestellt, der zu der Handreichung des DPWV führt, in der das Gesetz behandelt wird. Den Tipp fand ich recht gut, deshalb: https://tinyurl.com/y7mq7y9r Da isser. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
25.04.2018, 07:43 | #8 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
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Ich habe mir zu dem Thema wegen der vielen WhatsApp-Korrespondenzen schon Gedanken gemacht.
„WhatsApp sammelt generell alle Daten, die von den Nutzern selbst angegeben werden, wie etwa den Anzeigenamen, Geburtstag, Telefonnummer, Status und Profilbild. Normalerweise werden Nachrichten nicht auf den Servern gespeichert. Nur wenn die Nachricht noch nicht empfangen wurde, wird sie für 30 Tage zwischengespeichert und danach automatisch gelöscht.“ (tecbook) Allerdings gehe ich davon aus, dass von meiner Seite aus der Datenschutz hier gewährt ist, weil die Klienten ja selbst entschieden haben dass sie WhatsApp nutzen wollen. |
25.04.2018, 12:44 | #9 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
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Whatsapp lädt ALLE in deinen Kontakten gespeicherten Telefonnummern hoch zur Prüfung, ob diese auch Whattsapp nutzen. Der Serverstandort ist wohl nicht Deutschland. Das Whattsapp-Konto wird automatisch mit einem eventuell bestehenden Facebook-Konto verknüpft.
Es gibt aus 2017 ein Gerichtsurteil, nach dem man von ALLEN Kontakten im Adressbuch eine schiftliche Erlaubnis brauche, um Whattsapp zu nutzen. AG Bad Hersfeld, 15.05.2017 - F 120/17 EASO Für mich die Konsequenz(aber auch schon vorher): Ich nutze kein Whattsapp auf meinem Diensthandy. Ich nutze für Privat/Dienstlich zwei seperate Handys mit jeweils ganz eigener Kontakteliste. Das Dienstandy schaltet sich um 18:00 Uhr übrigens selbsttätig ab
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--> Das Leben bleibt spannend |
25.04.2018, 20:42 | #10 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.04.2018
Beiträge: 8
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Obacht!
Die Daten der Betreuten (z.B. Gesundheitsinformationen) gehören zu "besonderen Kategorien" nach Art. 9 DSGVO. Daraus folgt nach Art. 37 (1) c) DSGVO, dass zwingend ein Datenschutzbeauftragter zu benennen wäre. Firmen, Heime und Vereine haben diesen wahrscheinlich eh, aber auch einzelne Betreuer wären mMn dazu verpflichtet. Berufsbetreuer sowieso, und ich als frischgebackener ehrenamtlicher Betreuer kann nur auf Gnade hoffen... Paul, neu hier |
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