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Digitalisierung/Arbeit 4.0 - Berufsbetreuung eine Arbeit mit Zukunft?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Digitalisierung/Arbeit 4.0 - Berufsbetreuung eine Arbeit mit Zukunft? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin werte Menschen der Berufsbetreuung, vielen Dank erstmal an alle, dass dieses Forum mir schon jetzt so viel Informationen und ...


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Alt 06.02.2018, 13:00   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 02.02.2018
Beiträge: 25
Frage Digitalisierung/Arbeit 4.0 - Berufsbetreuung eine Arbeit mit Zukunft?

Moin werte Menschen der Berufsbetreuung,

vielen Dank erstmal an alle, dass dieses Forum mir schon jetzt so viel Informationen und spannende Diskussionen bieten konnte. Ich möchte nun ebenfalls versuchen eine kleine Debatte anzustoßen, mit einem Thema, welches ich bisher hier noch nicht in der Form finden konnte, leider aber balidige Realität sein könnte.

Bedingt durch die Chancen und Risiken die einem eine digitale Welt bietet werden Berufe, die einfacher Natur sind, sowie auch einem akademischen Grad erfordern bald in der Form nicht mehr vorhanden sein (Ökonomen gehen hier von einen Jobverlust von gut 50% aus).

Da in diesem Zusammenhang Finanzdienstleistungsberufe und ebenfalls Berufe, die eine rechtliche Beratung einschließen, durch Logarithmen ersetz werden, frage ich mich wie sehr der Beruf des Berufsbetreuers hier von betroffen sein könnte. Zwar sagt man, dass die sozialen Beschäftigungsformen im Gegensatz zu den kaufmännischen Berufen, erhalten bleiben, aber dennoch stellen bereits jetzt einige Gerichte auf "Digital" um und benutzen "elektronische Akten" und der Berufsbetreuer ist somit positiv wie negativ betroffen, wie ich meine.

Wie ist eure allgemeine Meinung zu dem Thema? Ist der Berufsstand "bedroht"? Sind es nur Chancen und Vereinfachungen des Alltags die auf uns zukommen? Welche Veränderungen erwartet ihr? Sind vielleicht jetzt schon Diskussionen zu dem Thema in den Verbänden?

LG
Falkenstein ist offline  
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Alt 06.02.2018, 14:01   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Hallo.

Interessante Frage.

Aber ich wüsste jetzt nicht, wo und wie uns die Technik ersetzen sollte.

Auch digitalisert kann niemand außer dem Betroffenen bzw. sein Betreuer in eine medizinische Behandlung einwilligen, über lebensverlängernde Maßnahmen entscheiden, entscheiden, ob jemand zu seinem Schutz geschlossen untergebracht werden muss, ...

Auch wenn alles digitalisiert ist, versteht ein kranker Mensch vermutlich nicht besser, was das Amt nun von ihm will.

Auch digital wird ein Mensch mit Sucht nicht in der Lage sein, eine geeignete Wohnform zu finden, sein Leben wieder zu ordnen, ggf. eine Therapie zu finden und alleine durchzuziehen, etc.

Auch digitalisiert wird ein Mensch mit z. B. Kaufsucht sein Geld nicht besser verwalten können.

Auch digitalisiert sind geeigente Wohnungen bzw. Wohnformen nicht besser zu finden als jetzt.

Auch wenn die ganze Welt digitalisiert ist, gibt es immer noch kranke Menschen, die die Unterstützung von anderen Menschen brauchen, um ihre Angelegenheiten zu klären.

Ich kann mir im Moment keine Technik vorstellen, die unsere Aufgaben ersetzen könnte. Manches vielleicht vereinfachen, ja. Manches vermutlich auch erschweren. Aber ersetzen? Nein, dazu fehlt mir die Vorstellungskraft.

Über die Digitalisierung der Gerichte habe ich gerade herzlich gelacht. Bei uns sind noch nicht mal Emailadressen angekommen, ein Fax ist eine echte Errungenschaft der neuen Technik. Von digitalen Akten sind wir hier meilenweit entfernt. Vielleicht erlebe ich das noch bis zur Rente?

LG
Boomer
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Boomer ist offline  
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Alt 06.02.2018, 19:27   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin

Dass durch die Digitalisierung der rechtliche Betreuerjob wegfallen soll glaube ich auch nicht. Dafür sind die Aufgaben einfach zu undigital.
Die größere Sorge besteht eher darin, dass der Gesetzgeber aufgrund eigener intellektueller Peinlichkeiten es nicht gebacken bekommt, den Job zu erhalten. Sprich: Die Anerkennung und die Bezahlung sollten ziemlich schnell mal mit der übertragenen Verantwortung und Arbeitsmenge in Einklang gebracht werden, weil sonst einfach bald keiner mehr da ist, der diese Arbeit noch machen und davon leben kann. Der Bedarf an Betreuern steigt und das Alter der bisherigen Akteure auch. Über 2/3 sind älter als 50 Jahre alt und in absehbarer Zeit nicht mehr dabei.
An qualifiziertem Nachwuchs mangelt es mindestens so sehr wie im Bereich der Alten- und Krankenpflege. Es sind nur nicht so viele (in absoluten Zahlen gesehen), weshalb das für die Medien keine Quote - also Zeilen oder Minuten - gibt. Die Medien müßten auch erst mal über die eigenen Schatten springen, da dort in den letzten Jahren eher gegen Betreuer gehetzt wurde, als sie zu unterstützen.

MfG

Imre
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und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.02.2018, 21:51   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Bedingt durch die Chancen und Risiken die einem eine digitale Welt bietet werden Berufe, die einfacher Natur sind, sowie auch einem akademischen Grad erfordern bald in der Form nicht mehr vorhanden sein
Da schon im (reformierten) Gesetz nachzulesen ist dass der Schwerpunkt gesetzlicher Betreuungen im persönlichen Bereich- also letztendlich face to face liegt- liegt halte ich ein solche Diskussion für obsolet.

Zitat:
Ist der Berufsstand "bedroht"?
Ja , das ist er ganz sicher.
Aber nicht durch Digitalisierung sondern durch fehlende und qualifizierte Nachwuchsbeteuer!
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 07.02.2018, 08:23   #5
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
Standard

Hallo,

ich schließe mich allen Vorschreibern an.

Auf die Digitalisierung unseres Gerichts freue ich mich aus Gründen der Vereinfachung. Aber auch wir hier sind davon leider weit entfernt...wie Boomer schon schrieb: Das Fax ist schon eine Errungenschaft dort
Aiwala ist offline  
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Alt 08.02.2018, 00:38   #6
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 02.02.2018
Beiträge: 25
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Na sieh an, da scheinen die Meinungen ja doch sehr homogen verteilt zu sein. Mich persönlich freut diese Einschätzung, da ich mir diesbezüglich nicht ganz sicher war, wie aus der Fragestellung sicherlich zu entnehmen ist. Danke also dafür, dass Ihr mir diesen Zweifel genommen habt.
Falkenstein ist offline  
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Alt 10.02.2018, 11:58   #7
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
Standard

Noch eine Anekdote zur Digitalisiereung.

Da ich im Dezember mal wieder keinen Rechtspfleger erreicht hatte, hab ich einem ne Mail gesendet. Die Antwort war, dass ich bitte per Post oder Fax Fragen stellen möge. Aber man drückt es aus und legt es dem Zuständigen vor, der dann per Post antworten wird. Und man gab mir noch den Link, dass bei uns der digitale Rechtsverkehr auch im Betreuungsbereich für Bürger eingeführt wird.

Jetzt kommt der Gag. Da ich nach wirklich gründlicher Suche keine Möglichkeit der digitalen Post bei unseren Gerichten fand (also rechtsverbindlich für Betreuer und so), rief ich bei denen an und fragte zB nach deren DE—Mail-Adresse. Man wüßte, dass sowas kommt, aber ist noch nicht verfügbar.

Ach, und die Antwort auf meine Mailfrage steht noch aus. Schon ganze zwei Monate .

Aber evtl. habt ihr eine Antwort:

Ab wann zählt für Euch die Frist für die Abgabe eines Eröffnungsverzeichnisses? Ab Briefdatum oder Posteingang?

LG
Seb
BBvSeb ist offline  
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Alt 10.02.2018, 13:55   #8
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Ab Betreuungsbeginn.

Bei sofort wirksam heißt das ab Datum des Beschlusses. Andernfalls ab Kenntnisnahme, also Posteingang
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Boomer ist offline  
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Alt 10.02.2018, 14:23   #9
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
Standard

Danke für die Antwort. Ich stell´ die mit einem neuen Eintrag nochmal, damit ich das nicht falsch verstehe und etwas deutlicher werde und die SuFu das auch ausspuckt.
BBvSeb ist offline  
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Alt 15.02.2018, 15:34   #10
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 02.02.2018
Beiträge: 25
Standard

Um nochmal auf das Thema zurück zu kommen:

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat jetzt frisch den "Jobfurtomat" raus gebracht. Hier können sich Jobs auf ihre Zukunftssicherheit testen lassen. Den Link hierzu kann ich gerne via PN teilen.

Ergebnis:

"Rechtliche/r Betreuer/in:
Der Arbeitsalltag dieses Berufs besteht im Wesentlichen aus
4 verschiedenen Tätigkeiten
(Anwendung Betreuungsrecht und Sozialrecht. Betreuung nach BtG (Betreuungsgesetz) und die Nachlasspflegschaft),

2 davon und somit 50% könnten schon heute Roboter übernehmen.

Die Automatisierbarkeit in diesem Beruf ist
-mittel-
da zwischen 30% und 70% der Tätigkeiten durch Roboter erledigt werden könnten. "
Falkenstein ist offline  
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arbeit 4.0, digitalisierung, zukunft

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