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Moralisch!?! - Betreuer und Werbung

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Hallo, was meint Ihr dazu? Wie sind Eure Erfahrungen? Dürfen/Sollten (berufsmäßige) Betreuer für sich werben? Visitenkarten und Antragsformulare für eine ...


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Alt 23.04.2008, 20:31   #1
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Registriert seit: 19.04.2008
Ort: MV
Beiträge: 4
Standard Moralisch!?! - Betreuer und Werbung

Hallo,
was meint Ihr dazu? Wie sind Eure Erfahrungen?
Dürfen/Sollten (berufsmäßige) Betreuer für sich werben?
Visitenkarten und Antragsformulare für eine Betreuungsanregung in Ämtern u.ä. in Institutionen verteilen; bzw. gezielt nachfragen ob die Einrichtung im angemessenen Fall Betreuungen anregt???

Bin gespannt, f_roehlich
f_roehlich ist offline  
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Alt 24.04.2008, 13:20   #2
Stracciatellamaus
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Beiträge: n/a
Standard

Die einzigste Werbung die nützt oder nix nützt ist die bei der Betreuungsbehörde und beim zuständigen Vormundschaftsrichter.

Im Betreungsantrag kann vorgeschlagen werden wer will, der Richter hat eh das letzte Wort! Da nützt die beste Werbung nix, wenn der Richter den Betreuer nicht einsetzt.
 
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Alt 25.04.2008, 07:18   #3
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Stracciatellamaus,

ich habe es anders kennengelernt. Der erste Schritt mich als Betreuer anzudienen, war die Betreuungsstelle und die schrieb eine Empfehlung ans Gericht. Dann bekam ich die ersten Betreuungen von der Betreuungsstelle. Doch nachdem ich im Geschäft war und Betreuungen führte, war ich sogut wie gar nicht mehr bei der Betreuungsstelle. Manchmal kam es vor, dass der Richter bzw. die Richterin mich anrief und fragte, ob ich nicht diese Betreuung noch übernehmen könne. Meistens war es aber so, dass das Heim mich fragte, ob ich noch Kapazitäten frei hätte und noch eine Betreuung übernehmen könne. Dann wurde mit dem Bewohner die Betreuung angeregt wobei der Aspirant gleich dem Gericht mitteilte, dass er gerne von mir betreut werden wollte. Die Betreuungsstelle wurde in den letzten Jahren nur noch darüber benachrichtigt, dass ich diese Person betreute.

Auch im privaten Bereich wurde ich schon angesprochen, ob ich nicht den Angehörigen betreuen könne. Mit anderen Worten, Visitenkarten sind schon sehr nützlich. Und Empfehlungen erst recht. Dass die Vergabe eigentlich anders laufen sollte, nämlich so wie der Gesetzgeber es sich in seiner Einfältigkeit gedacht hat, ist klar. Doch wie wichtig, oder halt auch nicht, dem Gesetzgeber das Betreuungsrecht ist, wissen nicht zuletzt Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zu gut und dass es in vielen Bereichen völlig anders läuft (oft wesentlich praktischer) als angedacht.

In diesem Sinn ein Loblied auf das Leben trotz Gesetz
Heinz
 
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Alt 25.04.2008, 07:31   #4
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Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Genauso wie Heinz kenne ich das auch.

Zitat:
Visitenkarten und Antragsformulare für eine Betreuungsanregung in Ämtern u.ä. in Institutionen verteilen; bzw. gezielt nachfragen ob die Einrichtung im angemessenen Fall Btreuungen anregt???
Das würde jedoch zu weit gehen... Um Betreuungen zu bekommen sollte man es lassen sie selber anzuregen und die Antragsformulare gleich mitzubringen oder zu verteilen. Das macht bestimmt keinen guten Eindruck.
Tina L. ist offline  
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Alt 25.04.2008, 19:38   #5
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Ort: MV
Beiträge: 4
Standard

Danke für die Antworten

Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen
Das würde jedoch zu weit gehen... Um Betreuungen zu bekommen sollte man es lassen sie selber anzuregen und die Antragsformulare gleich mitzubringen oder zu verteilen. Das macht bestimmt keinen guten Eindruck.
Selber anregen meine ich nicht, das wär ja fast wie ein Insichgeschäft. Ich meine eher die Insititionen/Einrichtung auf ihre (moralische) Pflicht zur Beratung hinzuweisen bzw. auf die Option einer Betreuung.

Warum keinen guten Eindruck?

Deswegen frag ich ja, vor wem? Dem Amt, der Einrichtung/ Insitiution, der BtB, den Rechtspflegern, den Richtern? Spricht das nicht für fachliche Kompetenz und Qualität? Stichwort Nutzen eines Qualitätsregisters und QM/QS?
Die Betreuten/Angehörigen finden es vllt gut einen Betreuer zu kennen, der mit dem Thema Betreuung offensiv, unverklemmt und direktiv umgeht; es ist ja kein denunzieren.

Was spricht moralisch also gegen Werbung?

Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus
Die einzigste Werbung die nützt oder nix nützt ist die bei der Betreuungsbehörde und beim zuständigen Vormundschaftsrichter.

Im Betreungsantrag kann vorgeschlagen werden wer will, der Richter hat eh das letzte Wort! Da nützt die beste Werbung nix, wenn der Richter den Betreuer nicht einsetzt.


Das seh ich auch so. Doch wie offensiv sollte man sich an die Richter wenden? Wie oft vorstellig werden - ab wann wir es wohl nevig? Wenn z.B. monatelang keine neuen Betreuungen mehr beschlossen werden...

Lg
f_roehlich ist offline  
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Alt 26.04.2008, 23:15   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard Werbung

Hallo,

wie sieht es mit einem Eintrag in den Gelben Seiten aus? Ich habe mal nachgeschaut, viele Betreuer haben die Möglichkeit hier nicht genutzt. Ist unter der Überschrift "Betreuungsdienste" aber auch ein Sammelsorium für unterschiedliche Angebote (Therapie, Altenhilfe, etc.).

Rechtsanwälte dürfen nicht offensiv werben. Ich lese aber öfters in der Zeitung, dass Rechtsanwälte Vorträge über bestimmte Rechtsgebiete oder zu Rechtsfragen halten. Warum nicht mal in Zusammenarbeit mit einem Heim oder einer Tagesstätte einen Vortrag zum Betreuungsrecht halten. Man macht sich bei der Einrichtung bekannt, den Zuhörern wird der Name bekannt (auch gut für Mund-zu-Mund-Propaganda) und ein wenig Geld fällt sicherlich auch noch ab.

Gruß
Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

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Kohlenklau ist offline  
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Alt 28.04.2008, 08:03   #7
Gesperrt
 
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Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo,

Zitat:
Rechtsanwälte dürfen nicht offensiv werben.
Ich meine mich erinnern zu können, dass es bei Betreuern ähnlich ist.

Zitat:
Warum nicht mal in Zusammenarbeit mit einem Heim oder einer Tagesstätte einen Vortrag zum Betreuungsrecht halten
Bei uns ist das schon üblich, hier halten die Vormundschaftsrichter Vorträge über das allgemeine Betreuungsrecht, zum Thema Fixierungen, Patientenverfügungen usw.

Ich habe vor einigen Jahren mal einen Vortrag gehalten, in einer Schule für angehende Altenpfleger.


Zitat:
was meint Ihr dazu? Wie sind Eure Erfahrungen?
Dürfen/Sollten (berufsmäßige) Betreuer für sich werben?
Visitenkarten und Antragsformulare für eine Betreuungsanregung in Ämtern u.ä. in Institutionen verteilen; bzw. gezielt nachfragen ob die Einrichtung im angemessenen Fall Betreuungen anregt???
Meine Erfahrung ist, das die beste Werbung in erster Linie die eigene Arbeit ist. Da immer noch die Richter entscheiden wen sie für welchen Fall einsetzen, würde ich da nicht vorweg eingreifen wollen. Im Laufe der Zeit wird man automatisch hier und da gefragt, ob man nicht noch eine Betreuung übernehmen kann. Man kann dann vorgeschlagen werden, was noch lange nicht heißt, dass man die Betreuung dann tatsächlich auch bekommt. Bei uns wurde das früher überhaupt nicht gerne gesehen, dass manche Betreuer Werbung für sich gemacht und sich ihre Fälle quasi selber herausgesucht haben. Im Prinzip hat sich bis heute daran nicht viel geändert, denn nun gibt es die Pauschalisierung.

Es soll verhindert werden, dass sich die einen die Rosinen herauspicken, während die anderen das Nachsehen haben. Die Betreuungsstelle hat bei uns ein Auge drauf alles gerecht zu verteilen.

Ich frage im Zweifelfall bei der Betreuungstelle erst einmal mal nach, ob es ok ist, wenn ich von ambulanten Diensten, Einrichtung oder aber auch von Angehörigen, die von mir gehört haben, vorgeschlagen werde. Das Gericht folgt dem Vorschlag in den allermeisten Fällen (ich habe es jedenfalls noch nie anders erlebt). Wenn es mal ganz schnell gehen soll, dann rufen die Richter die ihnen bekannten Betreuer ggf. auch an und fragen nach.

Zu Anfang würde ich mich an die Betreuungsstelle wenden, mitteilen, dass noch Kapazität da ist und man Betreuungen braucht. Das ist die erste Anlaufstelle. Ich würde mich auch bei jeden Richter vorab einmal persönlich vorstellen und ruhig mal eine Visitenkarte hinterlassen und ebenfalls mitteilen, dass noch Betreuungen benötigt werden. Im Laufe der Zeit wissen die Richter wer gut arbeitet und wer nicht und werden evtl. auch mal anrufen. In erster Linie geht aber erst einmal alles über die Betreuungsbehörde, nur in Ausnahmefällen (bei eiligen Sachen)wird die Betreuungsbehörde außen vor gelassen.
Tina L. ist offline  
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Alt 29.04.2008, 19:44   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.06.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 47
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Hallo,

die beste Werbung für einen Betreuer ist es doch, wenn alle mit der Betreuung zufrieden sind.

In erster Linie die Betreuten, dann aber auch Richter und Rechtspfleger.

Und nicht zuletzt auch die, die mit den Betreuern zusammen arbeiten, z. B. Ärzte, Heime, Suchtkliniken Rechtsanwälte usw.

Allen wird man es nie recht machen können und wollen.

Das Wohl des Betreuten steht stets im Vordergrund.

Aber auch gute Betreuungsarbeit spricht sich rum

Wolfgang Rütten
Berufsbetreuer Aachen
BB_AACHEN ist offline  
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Alt 29.04.2008, 20:44   #9
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Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Sehe ich genauso!
Tina L. ist offline  
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Alt 07.05.2008, 14:11   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 22.11.2006
Ort: Bayern
Beiträge: 50
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Ich wollte dazu anmerken, dass man als Betreuer oft eher derjenige ist, der "nervt" und dass daher eine Arbeit, mit der alle zufireden sind, fast unmöglich scheint:
Ich hab zB einen Betreuten, der sich immer über alles beschwert, da sind die Pflegekräfte im Heim schon sehr genervt und geben das auch gern mal an mich weiter... Da kann ich soviel rummachen, wie ich möchte, das bringt mich werbungstechnisch gesehen bestimmt nicht weiter!
Aber auch gegenüber dem hier zuständigen Richter muss ich mich doch manchmal eher durchsetzen (also vielleicht sogar ihm ein kleines bisschen auf die Nerven fallen) wenn ich zB. nach dringendem ärztlichen Rat eine Unterbringung benötige oder wenn ich (ebf nach dringendem psychiatrischen Rat) einen Einwilligungsvorbehalt brauche für jmd. Also habe ich nur Kontakt, wenn ich etwas brauche, was für den Richter zusätzlich Arbeit schafft - das ist auch nicht unbedingt positiv...
Lg, Jehan
*Johanna* ist offline  
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berufsbetreuer, berufsbetreuung, selbständigkeit, werbung

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