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Anerkennung Ausbildung zur Einstufung der Vergütung

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Hallo zusammen, da ich in der Suchfunktion keinen passenden Beitrag gefunden habe, stelle ich hier nochmal mein Anliegen vor. Ich ...


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Alt 16.03.2018, 13:25   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.03.2018
Beiträge: 7
Standard Anerkennung Ausbildung zur Einstufung der Vergütung

Hallo zusammen,
da ich in der Suchfunktion keinen passenden Beitrag gefunden habe, stelle ich hier nochmal mein Anliegen vor.
Ich möchte als Berufsbetreuer starten.
Das Gericht tut sich schwer, mich in der Vergütung zu 44,- einzustufen.
Ich bin Betriebswirt IHK und Physiotherapeut.
Seit 2016 hat der DQR des Bundesministeriums für Bildung festgelegt, dass der Abschluss dem Qualifikationslevel 7 entspricht. Ebenso wie Hochschulabschlüsse.
Somit ist der Abschluss dafür vorgesehen, Stellen zu besetzen, welche sonst auch Hochschulabsolventen zur Verfügung stehen.
Zusätzlich zur Ausbildung im Medizinischen Bereich müsste das doch genügen?!
Kennt jemand Präzedenzfälle oder Entscheidungen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
jkeller ist offline  
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Alt 16.03.2018, 14:35   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Kennt jemand Präzedenzfälle oder Entscheidungen?
Findet sich sehr einfach im Betreuungslexikon: Stundensatz ? Betreuungsrecht-Lexikon
__________________
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agw ist offline  
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Alt 16.03.2018, 15:23   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.03.2018
Beiträge: 7
Standard Betreuungslexikon

Hallo AGW,

vielen Dank für den Link.
Die Entscheidungen hier habe ich schon dreimal durchforstet. Es liegen leider keine Entscheidungen vor, die nach der offiziellen Einordnung im DQR in 2015 und eindeutig sind.
Für mein Anliegen relevante Entscheidungen habe ich der Bezirksrevisorin des Gerichts schon vorgelegt.
Ich suche nach weiteren "Totschlagargumenten" bzw. Entscheidungen.
Gruß

JK
jkeller ist offline  
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Alt 16.03.2018, 16:10   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Somit ist der Abschluss dafür vorgesehen, Stellen zu besetzen, welche sonst auch Hochschulabsolventen zur Verfügung stehen.
Das ist kein Argument. Es kommt eben nicht auf den reinen Abschluß an sondern auf die verwertbaren Kenntnisse.

Deshalb wird sich an der Argumentation der Justiz auch nichts ändern.

Viel Erfolg trotzdem.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 16.03.2018, 16:16   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.03.2018
Beiträge: 7
Standard

Danke schön.
Ich bleibe dran. Vielleicht finde ich ja noch etwas.

Gruß

JK
jkeller ist offline  
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Alt 16.03.2018, 18:42   #6
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 09.02.2018
Ort: Bochum, Büro ist in Bochum und die Betreuten in Recklinghausen :-)
Beiträge: 59
Standard

Ich kann Dir leider auch nicht weiter helfen.

Drücke Dir aber die Daumen und würde mir wünschen, wenn Du uns wissen lässt, wie es ausgegangen ist.
jansen.sven2018 ist offline  
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Alt 16.03.2018, 19:30   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.03.2018
Beiträge: 7
Standard

Danke fürs "Daumendrücken"
Ich melde mich dann abschließend mit dem Ergebnis.
Bis dahin suche ich nach weiteren Argumenten.

Gruß

JK
jkeller ist offline  
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Alt 19.04.2018, 15:12   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.03.2018
Beiträge: 7
Standard erstes Feedback

wie erwartet, fällt es der Bezierksrevisorin schwer sich festzulegen.
Es gab bisher auch noch keinen Bescheid von dieser Seite.
Nach Rücksprache mit dem Gericht werde ich erstmal die ersten Rechnungen einreichen und notfalls, zumindest in erster Instanz, Widerspruch einlegen, falls diese in der mittleren Vergütung berechnet werden.
Somit muss vom Gericht ein AZ - bezogenes Urteil erfolgen.

Also gilt für mich: weiterhin abwarten!

Hier noch mal die Bitte an Euch. Falls jemand Urteile in diesem Bereich kennt, welche nach 2013 getroffen wurden, würde ich mich freuen, wenn Ihr mir einen Link sendet.

Vielen Dank und

Gruß Jan
jkeller ist offline  
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Alt 12.06.2018, 10:45   #9
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 10.06.2018
Beiträge: 3
Standard Widerspruch gegen Vergütungseinstufung

Hallo jkeller,

da ich neu hier im Forum bin, hatte ich einige Beiträge zu dem Thema gelesen.
Ich habe bereits den Widerspruch gegen die Einstufung nach 33,50 eingelegt und erwarte die Entscheidung des Gerichts.
Die Argumentationen sind in solchen Fällen ja schwierig und grundsätzlich halte ich auch die Liste der bisher anerkannten Ausbildungen sowie Studiengänge als nicht abgeschlossen bzw. aktualisiert.
Gleichzeitig wahllos aneinander gereiht. Ich bin auf die Begründung der Entscheidung gespannt , wollte dich jedoch auch Fragen, ob man sich austauschen kann und eventl. einige Berufsbetreuer motivieren könnte sich an eine weitere Klage 2. Instanz anzuklemmen....??? Eine gute anwaltliche Vertretung wäre möglich...
Wie stehst du dazu???
Danke für eine Antwort bzw. Info!
GT21 ist offline  
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Alt 12.06.2018, 10:55   #10
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.03.2018
Beiträge: 7
Standard

Guten Morgen,

das hört sich gut an.
Bisher habe ich noch keine Rechnung eingereicht. Das dauert noch etwa 2,5 Monate + Bearbeitungszeit.
Aber wenn es soweit ist, bin ich natürlich daran interessiert, den Bewertungsgrundlagen etwas mehr Durchsichtigkeit und Sinn zu verschaffen.
Ich wünsche Dir schon mal Erfolg in der ersten Instanz.

Mit freundlichen Grüßen

Jan
jkeller ist offline  
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