Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter will wieder nach hause, ist aber nicht alltagstauglich im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
Vielleicht kann mir jemand von euch helfen.
Ich bin seit ca. 1 Jahr ehrenamtliche Betreuerin für meinen Vater, ...
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23.03.2018, 15:28 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 23.03.2018
Beiträge: 2
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Betreuter will wieder nach hause, ist aber nicht alltagstauglich
Hallo zusammen,
Vielleicht kann mir jemand von euch helfen. Ich bin seit ca. 1 Jahr ehrenamtliche Betreuerin für meinen Vater, der durch einen unverschuldeten Autounfall zum Pflegefall wurde. Nachdem er die Folgen überlebt hatte dachten wir Kinder zuerst, er könnte nach einem Aufenthalt im Pflegeheim wieder nach hause könnte. Er ist aber nicht mehr in der Lage, selbständig zu leben. Er will auch meine Mutter nach hause holen, die nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt und sprachunfähig im Rollstuhl sitzt. Als Betreuerin will ich seinen Wunsch respektieren. Aber dagegen spricht, dass er unrealistischen Wunschvorstellungen anhängt und sich willig in die Hände von jedem gibt, der ihm die Erfüllung seiner Träume verspricht. Das Haus müßte umgebaut werden, dafür müßte wahrscheinlich ein Kredit aufgenommen werden. Ich befürchte, dass nach dem Umbau nach einer Woche zuhause mit einer 24h Kraft er zzsammenbricht und dann geht es wieder los: Pflegeplatz finden etc. Ich geh nervlich jetzt schon am Stock weil egal was ich als Tochter tue, er jammert immer nur und guckt mich an, als könnte ich alles wieder in Ordnung bringen. Was darf ich, was muss ich, was würdet ihr mir vorschlagen? |
23.03.2018, 15:43 | #2 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Wenn es sich um einen unverschuldeten Autounfall handelt, müsste die Versicherung des Unfallverursachers für alle Schäden aufkommen.
Dazu gehören neben Schmerzensgeld auch die Heimkosten oder halt die Kosten für den Umbau des Eigenheimes und die häusliche Pflege. Ich gehe davon aus, du hast bereits einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen deines Vaters beauftragt - die Kosten für den RA übernimmt auch die Versicherung. |
23.03.2018, 20:37 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
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Moin moin
Dein Vater ist selber noch nicht zu Hause, oder? Dann prüfe doch erst einmal nach, was alles an Unterstützung für eine Rückkehr nach Hause notwendig ist, was das kosten soll und wer das alles leisten soll. Denke auch darüber nach, wieviel an Leistung der Vater von Dir (bzw. Euch Kindern) erwartet und wie realistisch es ist, dass ihr das auch leisten könnt bzw. wollt. Als Betreuerin hast Du das Ganze umzusetzen - und eventuell auch gegen den Willen des betreuten Vaters eben nicht umzusetzen, wenn die Anforderungen an Dich bzw. euch einfach zu hoch sind. Ob so oder so: Es wird eine schwierige Entscheidung und mit Mecker hast Du in jedem Fall zu rechnen: Sei es, weil Du nicht tust, was der betreute Vater will oder weil Du seinen Willen umsetzt, Dir einen Riesen-Stress einhandelst, Dich möglicherweise überforderst - und der Vater trotzdem unzufrieden ist. Also alles gut eruieren und dann sorgsam entscheiden. Und nichts überstürzen!!! MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
24.03.2018, 01:46 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.05.2017
Beiträge: 66
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Darf ich fragen, welche Einschränkungen Dein Vater genau hat? Wie viel Hilfe benötigt er?
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25.03.2018, 13:15 | #5 |
Neuer Gast
Registriert seit: 23.03.2018
Beiträge: 2
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Einschränkungen durch und nach dem Unfall
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Antworten. Ja, ich bin mit einem Rechtsanwalt dabei und die Versicherung hat auch schon kräftig gezahlt - einen Teil Schmerzensgeld und sie übernimmt die Eigenanteile der Heimkosten. Einschränkungen meines Vaters: Mein Vater kann mit Begleitung selbständig laufen. Er braucht Hilfe beim Waschen, Zähneputzen, kann nicht allein duschen, sich nicht allein Socken oder Schuhe anziehen, sich nicht kämmen. Er hat kein Verhältnis zu Geld. Er vergißt alles was man ihm sagt mehr oder weniger nach 2 Tagen wieder. Auf einem Auge sieht er kaum noch was. Er weiß nicht, welches Datum ist, kann nicht mehr per Hand schreiben außer eine Zeile (mit sehr viel Mühe). Mit dem Computer komt er nicht mehr klar - kognitiv überfordert - was er voir dem Unfall relativ gut konnte. Er hat einen Dauerblasenkatheter. In Folge des Unfalls hat er zwei kleinere Hirninfarkte erlitten. Deswegen ist er gangunsicher. Wegen des Unfalls kommt er immer wieder (urplötzlich ) in mittelschwere depressive Zustände. Er kann sein Schicksal so gar nicht akzeptieren. Von allein würde er nicht genug essen oder trinken und er wiegt nur noch 65 kg bei einer Größe von ca. 1,75. In Begleitung geht er zum Arzt, wenn es in der Nähe ist. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln würde er sich nie allein rauswagen. Zu Fuß eine Runde ums Heim drehen, auch allein, das geht. Ich hab ihm so ein Dreirad besorgt, damit kann er besser fahren als ich ;-) Er allein ist nicht das Problem, aber er will meine Muttrer ja mitnehmen. Dabei erträgt er sie nur stundenweise und deshalb sind sie im Heim ja in unterschiedlichen Zimmern untergebracht. Er macht sich nicht klart dass er sie zuhause dauernd um sich rum hat. Jedem ist klar dass er das nicht aushalten wird nur ihm nicht. |
26.03.2018, 07:04 | #6 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Was Betreuer nicht können ist: über andere Personen verfügen, also über die Mutter. Vielleicht könnte man ihm klar machen dass seine Wünsche und Bedürnisse erfüllt werden könnten aber dass du wegen die Bedürfnisse und Wünsche (?) deiner Mutter keine Möglichkeiten hast. Vielleicht ist er zufrieden wenn sie ihn stundenweise im umgebauten Haus besucht- falls sie selbst das möchte. Wenn jemand zu stark eingeschränkt ist um ausserhalb eines Heims zu leben- und für mich hören sich die Einschränkungen der Mutter schon stark danach an- dann ist das leider so. Da kann eine Betreuung und auch der starke Wunsch nach anderen Lebensverhältnissen nichts daran ändern.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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26.03.2018, 11:03 | #7 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Hallo,
wenn der Vater noch halbwegs gehen, alleine aus dem Bett kommt und keine Stuhlinkontinenz vorliegt, ist dies schon viel Wert, so dass ein ambulante Pflegeversorgung wohl gut möglich sein müsste. Allerdings dürfen die Belastungen für die Angehörigen nie unterschätzt werden, so dass immer einzelfallbezogen gehandelt werden muss. Viele Pflegebedürftige können (krankheitsbedingt) oftmals nicht mehr vernünftig einschätzen, dass auch die Angehörigen unter dem Pflegefall enorm zu leiden haben und in gewisser Form "mit pflegebedürftig" werden. mfg |
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