Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie dem Gericht antworten? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Folgender Sachverhalt:
Tochter (die nach 30 Jahren wieder auf der Bildfläche auftauchte) wollte die Betreuung. Gericht sah aber die Gefahren ...
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04.04.2018, 17:36 | #1 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Wie dem Gericht antworten?
Folgender Sachverhalt:
Tochter (die nach 30 Jahren wieder auf der Bildfläche auftauchte) wollte die Betreuung. Gericht sah aber die Gefahren und gab ihr die Gesundheitssorge, ich behielt die Vermögenssorge (ich hab bei dem komplexen "Altfall im Heim " kurz still geweint ) . Natürlich nimmt die Dame mir das krumm. Sie wollte sich schließlich nicht um die Gesundheit der Mutter kümmern, sondern an Geld und Wohnung ran. Ca alle 3 Wochen geht eine Beschwerde über mich beim Gericht ein, zu denen ich dann brav wie aufgefordert Stellung nehme. Die Dame kann sich offensichtlich nicht an mich wenden, sämtliche Kommunikation läuft - mit wirklichem "Kinkerlitzchen" - übers Gericht. Heute kam wieder eine. Natürlich werde ich wie aufgefordert wieder Stellung nehmen. Aber ich frage mich gerade, in welcher Ausführlichkeit ich das tun sollte. Schreibe ich sachlich alles genauso auf wie es ist, werden das mal wieder 3 Seiten . Es ist echt ermüdend und ich schätze, der Rechtspfleger ist mindestens genauso erfreut wie ich. Reicht es, wenn ich in einigen Punkten auf diverse umfangreiche Schreiben aus 2016 und 2017 ans AG und die BB verweise? Kommt es doof, wenn ich mich langsam wirklich richtig kurz fasse? Muss auf die Anschuldigungen, dass ich im Sommerurlaub letztes Jahr nicht erreichbar war, wirklich eingehen ? Ist doch selbstverständlich und meine bekannte Vertretung hat sie nicht kontaktiert (war ja auch nix dringendes). Ich hatte schon damals bei dem Theater angeregt, für die VS einen Kollegen zu bestellen , da ich wusste wie das weitergeht und die Betroffene mir sowieso noch nie vertraut hat (ich komme "vom Staat" und der "will sowieso nur ihr Geld") . Darauf ging das Gericht aber nicht ein und ich blieb drin. Die Tochter beantragt in jedem Schreiben mich zu entlassen (und stattdessen ihr die VS zu geben) - was das Gericht natürlich auch ignoriert . In mir kämpfen nun zwei Stimmen : "Jetzt erst recht, ich hab ja nix falsch gemacht" versus "Ich hab keine Lust mehr auf dieses Theater, arbeite eigentlich jeden Monat "ehrenamtlich " in dem Fall und jetzt beantrage ich selbst die Entlassung mit der Empfehlung, einen Kollegen zu bestellen " Was sieht blöder oder besser für mich aus? Genervte Grüße Boomer
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören |
04.04.2018, 17:43 | #2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
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In solchen Fällen nehme ich vielleicht ein, zwei mal ausführlich Stellung. Wenn es dann immer noch weitergeht, dann schreibe ich meist nur noch: "Die Schilderungen/Vorwürfe/Anschuldigungen der Frau XXX sind falsch."
Punkt. |
04.04.2018, 19:35 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin Boomer
Wenn die Mitbetreuerin die ganze Korrespondenz nur über das Gericht laufen läßt, dann weise das Gericht doch mal darauf hin, dass sie sich auch direkt an Dich wenden kann, es aber nicht tut. Ansonsten kannst Du ebenso einen Antrag stellen, dass die Tochter des Amtes enthoben wird, da sie in erster Linie das Geld der betreuten und nicht die Betreute im Sinn hat. Wenn Du das auch nur halbwegs belegen kannst, dann wird sich das Gericht freuen. Dort geht sie ja auch nur auf die Nerven... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
05.04.2018, 17:33 | #4 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 09.02.2018
Ort: Bochum, Büro ist in Bochum und die Betreuten in Recklinghausen :-)
Beiträge: 59
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Die lieben Angehörigen.....
Ich schließe mich im weitesten der Meinung von Imre an. Vor allem im Punkt Anregung zum Betreuerwechsel für Gesundheitssorge. Ruhig darauf verweisen das Sie mit Dir nur über das Betreuungsgericht kommuniziert und somit für das Gericht und Dich nur unnötig Arbeit generiert wird. Die Antworten an das Betreuungsgericht würde ich kurz und knapp halten. Ich würde ggf. mal nachfragen ob die Schwester auch die Beschwerden belgen kann. |
05.04.2018, 18:41 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich nehme die Antwort von Flafluff mit dem Zusatz...... und verweise auf meine Stellungnahmen vom, vom, vom usw. Das reicht meistens.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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