Dies ist ein Beitrag zum Thema Stationäre Behandlung gegen den Willen der Betreuten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Leute,
ich bin ehrenamtlicher Betreuer und habe momentan mit einer meiner Betreuten ein Problem. Dem Psychiater zu folge hat ...
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05.04.2018, 16:13 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.08.2015
Beiträge: 41
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Stationäre Behandlung gegen den Willen der Betreuten
Hallo Leute,
ich bin ehrenamtlicher Betreuer und habe momentan mit einer meiner Betreuten ein Problem. Dem Psychiater zu folge hat die Betreute momentan eine große Angst die eigene Mutter zu verlieren. Aus diesem Grund entwickelte sie verschiedene Symptome wie z.B. Zahnschmerzen oder auch andere Ängste. Aktuell hat sie eine panische Angst davor, dass sie nicht mehr urinieren kann. Jede freie Minute des Tages sitzt sie deshalb auf dem Toilettenstuhl und "drückt". Die Ärzte sind der Meinung, dass dieses Verhalten kurzfristig zu dauerhaften körperlichen Schäden führt und deshalb abgestellt werden muss. Der Psychiater würde gerne abklären lassen, ob körperlich alles in Ordnung ist und wenn ja, würde er die Betreute gerne stationär für ein paar Wochen aufnehmen. Das Problem ist allerdings, dass die Betreute dies auf keinen Fall zulassen wird, denn ohne Mutter kann sie es kaum 5 Minuten aushalten. Von einem "über Nacht" im Krankenhaus bleiben kann nicht die Rede sein. Die Ärzte wollen aber die Mutter auf Dauer weg haben, da die Tochter nur so behandelt werden kann. Deshalb wäre die Frage, was man da machen kann. Ich bin ja zwar der Betreuer, aber die Betreute kann ja trotzdem selbst Ihren Willen äußern. Und wenn die aus dem Krankenhaus gehen will und es keine Lebensgefahr besteht, werden die sie gehen lassen. |
05.04.2018, 16:36 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Da kann durchaus Selbstgefährdung vorliegen. Ich würde einen Antrag auf Unterbringung stellen. Man beschreibt die Problematik wie hier und dann kann das Gericht entscheiden. Oder sieht das wer anders?
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05.04.2018, 17:04 | #3 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 09.02.2018
Ort: Bochum, Büro ist in Bochum und die Betreuten in Recklinghausen :-)
Beiträge: 59
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Ich sehe das auch so.
Psychiater und Ärzte sollten dann was entsprechendes Schreiben, oder Atteste ausstellen und dann einen Antrag bei Gericht stellen. Das klingt nach Selbstgefährdung und uneinsichtigkeit. |
05.04.2018, 17:47 | #4 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Eine Möglichkeit für eine Unterbringung sehe ich überhaupt nicht. Untergebracht kann nur werden bei einer konkreten/aktuellen, nicht bei einer allgemein angenommenen Gefahr. Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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05.04.2018, 18:16 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin
Das Verhalten Deiner Betreuten liest sich so, als wären sie psychosomatisch, zwanghaft und daher eher neurotisch. Wenn die Ärzte meinen, dass durch das eher neurotische Verhalten auch kurzfristig Folgeschäden entstehen könnten, dann sollten sie dies genauer begründen. Damit würde zumindest ein Argument für eine Selbstgefährdung vorliegen. Vielleicht bestätigt der Psychiater das auch noch. Dann könntest Du einen Antrag auf Unterbringung stellen und abwarten, wie das Gericht die Sache sieht. Sonst sehe ich auch keine Grundlage für eine Unterbringung gegen den Willen. Die weitere medizinische Behandlung ist sowieso ein Kapitel für sich. Wenn eine Unterbringung in einem Krankenhaus klappen sollte, dann kannst Du immer noch nur hoffen, dass sich dort eine Behandlungseinsicht entwickelt. Für eine Behandlung gegen den Willen liegt die Hürde noch ungleich höher (was ich durchaus für richtig halte). Ansonsten dürfte eine Unterstützung im Sinne von "wie kann ich mich von meiner Mutter etwas unabhängiger machen" besser als jede Behandlung sein, da das die Ursachen angeht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
09.04.2018, 20:30 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.05.2017
Beiträge: 66
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Ich sehe hier nicht mal entfernt eine Grundlage für eine freiheitsentziehende Maßnahme. Das ist zum Glück nur möglich bei akuter Gefahr für Leib und Leben der betreffenden Person oder für andere. Ich grübel den ganzen Tag und mir fällt nichts Dramatisches ein, das zeitnah passieren wird, weil die Frau den ganzen Tag auf dem Klo sitzt. Welche gravierenden körperlichen Schäden sollen denn den Ärzten zufolge entstehen, wenn die Frau nicht sofort damit aufhört?
Und Zwangsbehandlung ist ohnehin meist erfolglos. Therapie kann nur funktiojieren, wenn der Patient zumindest minimal offen dafür ist. Sonst erreicht einen das doch eh alles nicht. Und nur mit Medikamenten wurde noch kein psychisch kranker Mensch geheilt. |
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