Dies ist ein Beitrag zum Thema Ambulant betreutes Wohnen = Heimunterbringung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
@Frettchen: ich werfe mal pauschalisierte Abrechnung auf Basis einer Mischkalkulation ein! Die Fälle mit BEWO können (müssen aber nicht) die ...
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09.04.2018, 09:05 | #11 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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@Frettchen: ich werfe mal pauschalisierte Abrechnung auf Basis einer Mischkalkulation ein! Die Fälle mit BEWO können (müssen aber nicht) die Fälle sein, mit geringerem Aufwand für den rechtlichen Betreuer, die dann die arbeitsintensiveren Fälle mit tragen. Insofern ist dann die Einstufung des Gerichts ein Durchbrechen der pauschalisierten Abrechnung. Dann bitte auch wieder alle anderen Fälle minutengenau abrechnen.
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09.04.2018, 13:59 | #12 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.05.2017
Beiträge: 66
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Na ja, ich kann ja nur von mir berichten und bei mir ist es so, dass mein rechtlicher Betreuer, seit ich das BeWo habe, kaum noch Arbeit mit mir hat. Er hat unter anderem den AK Behördenangelegenheiten und diese Sachen mache ich aber alle allein mit dem vom BeWo. Anträge ausfüllen, Unterlagen kopieren, das Zeug zur Post bringen. Mach ich alles mit dem. Zuzahlungsbefreiung bei der KK beantragen.vHab ich auch mit dem gemacht. Also, MEIN rechtlicher Betreuer tut, seit ich das BeWo habe, gar nichts mehr für mich. Gesundheitssorge? Macht auch der vom BeWo.
Bei mir ist es nunmal so, da braucht Ihr mir nicht Unkenntnis vorwerfen oder dass ich Dinge verwechsel. Aber ja, vermutlich ist es nicht bei allen wie bei mir. |
09.04.2018, 15:37 | #13 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Wieviele Stunden BEW pro Woche sind dir denn genehmigt worden?
Gruss, MurphysLaw |
09.04.2018, 17:29 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.05.2017
Beiträge: 66
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@MurphysLaw: 2,5
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09.04.2018, 22:26 | #15 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Schön, wenn es mit dem BEW Betreuer so gut klappt. Wenn du Deine Behördenangelegenheiten alle in zusammenarbeit mit ihm regeln kannst, dann stellt sich schon die Frage, wozu der rechtliche Betreuer noch da ist. Aber vielleicht aht er ja auch noch andere Aufgaben. Im Allgemeinen ist es nicht unbedingt so, dass die rechtlich betreute Person ihre Behördenangelegenheiten noch selber regeln kann. Da würde auch die Unterstützung des Wohnbetreuers nicht ausreichen. Der darf nämlich nicht die Entscheigungen fällen, die dem Betreuten (der es nicht kan oder nicht überblickt) oder dem rechtlichen Betreuer obliegen. Ferner ist es schon so, dass Heimbewohner weitaus mehr "umsorgt" werden, als Menschen in einer eigenen Wohnung. Deshalb gibt es für rechtliche Betreuer bei Betreuten in eigener Wohnung auch mehr zu tun. Z.B. Sachen mit dem Vermieter regeln, immer wieder neue Anträge auf Hartz4, Grundsicherung oder Eingliederungshilfen stellen, Ambulante Betreuung oder Pflege organisieren (und nicht vergessen: auch kontrollieren), und was noch sonst so alles im Leben anfällt regeln. Bei Heimbewohnern ist das deutlich weniger. Und: Von etwas keine Ahnung zu haben, ist keine Schande. Dafür kann man ja fragen - und hat hinterher mehr Ahnung. Davon abgesehen haben die allermeisten Menschen hierzulande keine Ahnung vom Betreuungswesen und nur die wenigsten stellen Fragen. Die Überlegung mit der Mischkalkulation ist zwar nicht falsch, aber hier ist sie auch nicht passend: Die gewährten Stundensätze sind sowohl bei Heimbewohnern als auch bei Betreuten in eigener Wohnung zu knapp bemessen. Aber das ist eine andere Spielwiese und gehört nicht hier her. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
11.11.2018, 10:22 | #16 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 72
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Urteil
Hier ein Urteil, dass seit geraumer Zeit Wellen schlägt:
Landgericht Kleve 4T 2/18 Tenor: Bei intensiv Betreutem Wohnen ( ca. 8 Std. Woche) trotz eigener Wohnung und Mietvertrag lediglich 2 Stunden Betreuervergütung, weil heimähnlich. |
11.11.2018, 11:23 | #17 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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https://dejure.org/cgi-bin/suche?q=L...%204T%202%2F18
https://dejure.org/dienste/rechtspre...cht=AG%20Kleve Ich finde da nix
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
11.11.2018, 11:24 | #18 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 72
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sorry, nicht Urteil sondern Beschluß
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