Dies ist ein Beitrag zum Thema Ambulant betreutes Wohnen = Heimunterbringung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ist es richtig, wenn verschiedene Amtsgerichte neuerdings ambulant betreutes Wohnen wie Heimunterbringung werten und deshalb nur noch die reduzierten monatlichen ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
06.04.2018, 15:54 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 72
|
Ambulant betreutes Wohnen = Heimunterbringung
Ist es richtig, wenn verschiedene Amtsgerichte neuerdings ambulant betreutes Wohnen wie Heimunterbringung werten und deshalb nur noch die reduzierten monatlichen Stunden anerkennen?
Konkret jetzt in zwei Fällen erlebt! Was kann man tun? Geändert von niederrheiner (06.04.2018 um 16:18 Uhr) |
06.04.2018, 17:19 | #2 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
|
Hier könntest du eine Antwort auf deine Frage erhalten.
https://www.uni-goettingen.de/de/doc...df/209-214.pdf Sollte sich dann herausstellen, dass diese Wohnform wie eine eigene Wohnung zu werten ist, musst du Rechtsmittel gegen die Festsetzung der Vergütung einlegen. Da der Link sich leider nicht öffnen lässt, kommst du zu dem Artikel in der BtPrax, wenn du : "Betreutes Wohnen als Heim?" bei Google eingibst. Geändert von Schnieder (06.04.2018 um 17:24 Uhr) |
07.04.2018, 06:31 | #3 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Schau auch mal hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Betreutes_Wohnen Zitat:
Redest du jetzt vom BeWo nach §67 SGB XII oder nach §§ 53, 54 SGB XII ? Betreutes Wohnen §§ 53-54 SGB XII
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
07.04.2018, 07:40 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Dann verstehe ich das um so weniger da der Grund für diese Art von BeWo ja gerade die Unterstützung zum Leben in der eigenen Wohnung beinhaltet.
Lege unbedingt Rechtsmitel ein falls du argumentativ nicht weiter kommst. Das allerdings würde ich zuerst versuchen. Manche Rechtspfleger haben von solchen Projekten, wie die meisten Menschen, einfach nur keinen Plan um was es sich dabei handelt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
08.04.2018, 20:19 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.05.2017
Beiträge: 66
|
Also, rein logisch finde ich die Entscheidung des Gerichts gut. Natürlichist ambulant betreutes Wohnen für Menschen in der eigenen Wohnung. Aber ebenso natürlich ist, dass ein rechtlicher Betreuer weniger Arbeit mit einem Klienten hat, wenn der zusätzlich den ambulanten Betreuer hat. Ich jedenfalls erledige fast alles mit dem.
Rechtlich vermag ich das nicht zu bewerten. Aber vom gesunden Menschenverstand, gerade weil es bei mir selbst so ist, würde ich sagen, dass der arbeitsaufwand für einen rechtlichen Betreuer tatsächlich erheblich geringer ist, wenn der Klient beim ambulant betreuten Wohnen ist. Von daher finde ich die Gerichtsentscheidungen nachvollziehbar und sogar gut. |
08.04.2018, 22:28 | #7 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
|
Hallo Frettchen,
deine Ansicht funktioniert aber nur, wenn BEW und Klient ein eingespieltes Team sind, sich verstehen und die bewilligte Stundenanzahl vom Amt aus, angemessen ist. Hier geizt das Soz-Amt erheblich mit den Stunden und wenn dann noch BEW-seits häufigere Wechsel da sind, ist die Arbeit der Betreuer eher höher, als niedriger. Insofern kann ICH das Gericht NICHT verstehen! Gruss, MurphysLaw |
09.04.2018, 07:36 | #8 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 739
|
@Frettchen,
wieso habe ich bei einem funktionierenden AbW weniger Arbeit? Meine Aufgabe als Betreuerin ist die rechtliche Betreuung, die Aufgabe des AbW ist die soziale Betreuung. Es ist ja gerade mein Job solche Hilfen zu organisieren. |
09.04.2018, 07:36 | #9 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Der Betreuer ist der rechtliche Vertreter und organisiert Hilfen. Er selbst erbringt diese nicht! Konkrete Hilfen im Altag erbringt das Betreute Wohnen. Das ist inhaltlich ein himmelweiter Unterscheid der nicht übersehen werden darf.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
09.04.2018, 07:54 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 72
|
@ Frettchen
Ihr Kommentar zeugt von einer " gewissen " Unkenntnis in der Thematik " Abgrenzung der Tätigkeiten von Bewo Mitarbeitern und rechtlichen Betreuern". Michaela Mohr hat es auf den Punkt genau beschrieben! |
Lesezeichen |
|
|