Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsbehörde im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Entschuldigt bitte das ich in diesem Bereich etwas schreibe, aber ich fand es sehr angenehm meine Betreuerin vor dem ...
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08.05.2018, 06:35 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
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Hallo,
Entschuldigt bitte das ich in diesem Bereich etwas schreibe, aber ich fand es sehr angenehm meine Betreuerin vor dem Start der Betreuung schon zu kennen Datenschutz technisch wurde ich damals von der Betreuungsbehörde gefragt ob ich jemand der mich betreuen könnte schonmal vorher kennen lernen mag und ich hab ja gesagt, ich hätte die Betreuerin glaub ich damals auch ablehnen können... Mit freundlichen Grüßen Ela |
08.05.2018, 07:10 | #12 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Elara, natürlich darfst du auch hier schreiben. Ist ja immer gut zwei Seiten zu hören
Ich finde das für den Betroffenen auch toll. Leider ist das aber nicht die Regel . Zumindest bei uns überhaupt nicht. Liegt wahrscheinlich auch am Zeitdruck der überall herrscht.
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören |
08.05.2018, 07:15 | #13 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo allerseits!
Ich wurde damals in 2 Terminen bei der BB "interviewt", um festzustellen, wer als Betreuer zu mir passen könnte. Hatte aber wenig bis keine Vorstellung. Ich wollte nur "w und nicht von der Kirche" ;-) Meine Betreuerin "lernte" ich dann beim Festlegungsbeschluss am Amtsgericht kennen. War ok für mich, auch weils gleich "passte" zwischen uns :-) MurphysLaw |
08.05.2018, 07:29 | #14 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Mal ganz ehrlich..... wer "kennt" jemanden, kann ihn einschätzen nach einem Gespräch? Ich nicht. Davon ab, auch unsympathische Menschen haben das Recht auf einen Betreuer. Zitat:
Solange ich nicht offiziell berechtigt bin sensible Daten wie Namen, Tel. Nr. Adresse usw. eines anderen zu bekommen/zu kennen- so lange sollte das auch nicht erfolgen. Man kann sich für seine Entscheidung grobe Eckdaten nennen lassen wie z.B. die Diagnose. Das mache ich auf jeden Fall immer kurz damit ich entscheiden kann ob es passt. Bestimmte Krankheitsbilder "kann" ich nämlich nicht weil ich davon Null Ahnung habe. Das ist bei der Betreuungsstelle auch so hinterlegt. Sprich das Problem doch auf der nächsten Betreuerversammlung mal dezent an.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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08.05.2018, 07:42 | #15 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Bei uns läuft das auch relativ simpel ab.
BB Behörde ruft an, dann gibt’s kurze Daten wie Alter Diagnose und das war es dann. Dann sieht man sich das erste mal bei der Anhörung und dann kommt 2 Tage darauf der Beschluss. Ich denke das ist auch vollkommen ok und normal so… Es ist ja im Endeffekt sowohl für den Betreuer als auch für den Betreuten kein Wunschkonzert. Man muss und sollte sich ja auch nicht so sympathisch sein, dass man im Nachgang ein Eis essen geht und über „alte“ Zeiten redet. Letztlich ist es eine Arbeit und da muss man sich den Bedingungen und Gegebenheiten nun mal anpassen. |
08.05.2018, 17:10 | #16 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.10.2016
Beiträge: 51
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Hallo zusammen,
ich bin als ehrenamtlicher Betreuer tätig (derzeit zwei Betreute). Für mich ist es essentiell, die zu betreuende Person vorher kennen zu lernen. Schließlich soll die zu betreuende Person vorher einen Eindruck von mir haben und ich möchte gern vorab eine zumindest grobe Einschätzung dazu haben, auf wen und was ich mich in meiner Freizeit (neben meinem Job) einlasse. Das ist bei unserer Betreuungsbehörde aber auch gar kein Problem. Bei Berufsbetreuern mag sich das anders darstellen, was ich durchaus auch nachvollziehen kann. Freundlich grüßt Oliver |
08.05.2018, 18:33 | #17 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
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Ganz richtig. Ehrenamtlern steht es zu, auszuwählen, das sehe ich genauso.
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15.05.2018, 19:53 | #18 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Das mit der Vermittlung von zu Betreuenden an Betreuer läuft wohl überall unterschiedlich und hängt stark von der Zusammenarbeit der Betreuungsstellen mit den Betreuern ab. Wie stark die MA der Betreuugsstellen belastet sind, spielt natürlich auch eine Rolle. Im meinem Revier ist alles möglich, von herzlichen Glückwunsch, da ist ein Beschluss bis zu vorab vermittelten gemeinsamen Treffen. Was allerdings nicht geht (und auch nicht sein sollte) ist die Variante: hier sind 3 Betreuer, sehen Sie sich die mal an und sagen dann, wen sie haben wollen. Das halte ich für "wünsch Dir was" an der falschen Stelle. Zum Thema Datenschutz: Einfach nur Name und Adresse sind keine geschützen Daten. Gesundheitsinformationen und Infos zu der sozialen Situation schon, insbesondere, wenn sie im Zuammenhang mit Name und Adresse gegeben werden. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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