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Landgericht, Entlassung von Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Landgericht, Entlassung von Betreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, kann ein Betreuer durch das Landgericht entlassen werden und all seine Betreuungen verlieren? Wenn ja, welche Gründe müssen ...


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Alt 13.05.2018, 16:13   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 24.02.2018
Beiträge: 5
Standard Landgericht, Entlassung von Betreuer

Hallo zusammen,

kann ein Betreuer durch das Landgericht entlassen werden und all seine Betreuungen verlieren?

Wenn ja, welche Gründe müssen vorliegen?

Ich hatte mal Probleme mit der BB, konnte die aber ausräumen und werde wieder bestückt. Der Tenor war, dass ich Rechnungslegungen falsch abgegeben habe. Nun aber Weiterbildungen gemacht habe und alles nun seine Ordnung hat. Angst habe ich trotzdem, weil man ja nun ein genaues Augenmerk auf mich richten wird.
Berufsbetreuer69.12 ist offline  
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Alt 14.05.2018, 07:59   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
kann ein Betreuer durch das Landgericht entlassen werden und all seine Betreuungen verlieren?
Das käme auf den aktuellen Verfahrensstand an. Sollte ein evtl. Untreueverfahren den Weg zum LG geschafft haben dann könnte sicher ein solches Urteil die Folge sein.

Zitat:
Wenn ja, welche Gründe müssen vorliegen?
Gründe kannst du im Betreuungsrechtlexikon von Hort Deinert nachlesen.

Zitat:
Ich hatte mal Probleme mit der BB, konnte die aber ausräumen und werde wieder bestückt.
Dan ist doch alles wieder gut wenn du Aufträge bekommst.

Zitat:
Angst habe ich trotzdem, weil man ja nun ein genaues Augenmerk auf mich richten wird.
Das ist natürlich nach einer Beschwerde erst mal völlig klar aber wird sich wieder legen wenn du die vorherigen Fehler dauerhaft ausgebügelt hast.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.05.2018, 16:37   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.09.2015
Beiträge: 76
Standard

Das Landgericht kommt nur als Rechtsmittelinstanz zum Zuge. Es müsste in jedem Verfahren eine Entscheidung über die Entlassung durch das Betreuungsgericht getroffen werden. Diese könnte dann mit der Beschwerde angegriffen werden, über die dann das Landgericht zu entscheiden hätte.

Dass es dazu kommt, erscheint unwahrscheinlich. Denn BB und AG haben ja durch die erneuten Vorschläge bzw. Bestellungen bereits gezeigt, dass sie keine Bedenken gegen die Eignung (mehr) haben.
Hastur ist offline  
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