Dies ist ein Beitrag zum Thema Nach Unterbringung wieder obdachlos im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen,
ich benötige vielleicht ein Paar Tipps oder beruhigende Worte, da ich gerade etwas unsicher bin, was ich noch ...
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15.05.2018, 08:57 | #1 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
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Nach Unterbringung wieder obdachlos
Guten Morgen,
ich benötige vielleicht ein Paar Tipps oder beruhigende Worte, da ich gerade etwas unsicher bin, was ich noch Alles machen kann, damit ich die Lage meines Betreuten verbessern kann. Die Betreuung habe ich am 20.04.2018 per Fax zur Kenntnis erhalten, da meine betreute Person aufgrund gesundheitlicher Probleme geschlossen untergebracht wurde. Sie ist obdachlos, Benzoabhängig, Epileptiker, schon mal einen Herzinfarkt gehabt und durch die jahrzehntelange Abhängigkeit ist die kognitive Leistung gemindert. Nach Besprechung mit dem Arzt, der Richterin und mit der betreuten Person wurde eine Unterbringung bis Ende Mai 2018 veranlasst (gesundheitliche Dinge, Abklärung, obdachlos usw.). Der Arzt der Station sagte mir dann gestern (14.05.2018), dass die Grundlage der Unterbringung voraussichtlich zum 18.05.2018 ausgeräumt sind und daher die Entlassung anstünde. In der bisherigen Zeit habe ich herausgefunden, dass meine betreute Person anscheinend in jeglicher Obdachloseneinrichtung Hausverbot hat, BeWo hat hier eine Wartezeit von bis zu sechs Monaten und mein Schützling sagte mir bereits, dass er in dieser Stadt bleiben will und wird. Im Umkreis sieht es mit den Einrichtungen ähnlich mies aus (also Verfügbarkeit der Plätze). Habt ihr noch Ratschläge? MfG Seb |
15.05.2018, 09:39 | #2 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 216
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Zitat:
Wenn die Fähigkeit zur freien Willensbildung bei Deinem Betreuten allerdings nicht angezweifelt wird und er, wie er sagt, "in dieser Stadt bleiben will und wird", dann ist das sowohl sein Wille als auch sein gutes Recht. Dann gibt es nicht viele Möglichkeiten. Gegen seinen Willen geht nichts und Wohnung oder Einrichtungen der Nichtsesshaftenhilfe scheint er nicht wirklich zu wollen. Dies solltest und musst Du akzeptieren, auch wenn ein solches Leben auf der Straße vielleicht nicht Deiner Vorstellung entspricht und mit hohen Risiken für die Gesundheit verbunden ist. |
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15.05.2018, 09:46 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Du solltest dich unverzüglich mit dem zuständigen Kliniksozialdienst in Verbindung setzen denn das Entlassmanagement ist deren Aufgabe an der du dich lediglich beteiligst.
Vielleicht findet sich so eine Lösung. Wenn in allen Obdas Hausverbot besteht dann müsste die Stadt entweder ein Einzelzimmer anmieten oder die Betreute tatatsächlich in einen anderen Bezirk umziehen. Keiner kann den Kuchen behalten und gleichzeitig aufessen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
15.05.2018, 10:04 | #4 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
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Guten Morgen volki,
Guten Morgen Michaela bzw. Frau Mohr, vielen Dank für die schnelle Unterstützung. Mit dem Willen der betreuten Person ist mir bewusst. Ich wollte nur anfragen, damit ich wenigstens für mich sagen kann, dass ich noch weiter Angebote gesucht, unterbreitet und geprüft habe. Mit dem Sozialdienst hab ich auf dem Schirm, der meldet sich aber nicht bzw. geht nicht ans Telefon. Ich lass aber nicht locker. Und den Vergleich mit dem Kuchen find ich gut. Merke ich mir. Nochmals vielen Dank LG Seb |
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