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Frage zum Ortswechsel

Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zum Ortswechsel im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen, ich habe seit kurzer Zeit eine Betreute, für die ich gerade alles beim Sozialamt geregelt hatte, die Sozialleistungen ...


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Alt 01.06.2018, 16:49   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 122
Standard Frage zum Ortswechsel

Hallo Zusammen,

ich habe seit kurzer Zeit eine Betreute, für die ich gerade alles beim Sozialamt geregelt hatte, die Sozialleistungen waren positiv beschieden worden. Ohne vorherige Ankündigung ist sie in eine mehr als 200 km entfernte Stadt gereist und hat mir eröffnet dort für die nächsten Monate bleiben zu wohlen (ohne Obdach) zurückkehren wolle sie wohl nicht. Ich werde beantragen, dass die Betreuung wegen der räumlichen Entfernung aufgehoben und dass ein Betreuer vor Ort bestellt wird. Die Sozialleistungen werde ich zunächst per Fax beantragen, vielen Sozialämtern reicht das nicht aus, also werde ich dorthin fahren und den Termin wahrnehmen müssen.

Wie geht ihr mit solchen Situationen um?

Danke für Eure Antworten!

Liebe Grüße
Ruby
Ruby ist offline  
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Alt 01.06.2018, 19:09   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wärs besser, noch eins hinzubringen, dass ich Medi-mäßig eingestellt (naja, so mehr oder minder...) und arbeitsfähig geschrieben bin, um das ganze möglichst schnell vom Tisch zu kriegen?
Die Betreuung wird wegen einem Ortswechsel nicht aufgehoben aber du kannst mit Dringlichkeit anregen dass ein Betreuer vor Ort bestellt, und die Akte an den anderen Bezirk abgegeben wird.


Zitat:
Die Sozialleistungen werde ich zunächst per Fax beantragen, vielen Sozialämtern reicht das nicht aus, also werde ich dorthin fahren und den Termin wahrnehmen müssen.
ich beantrage in einem solchen Fall zunächst per Fax aber fahre auf keinen Fall 200 km weit. Per Post geht ja auch, dauert nur halt evtl. länger aber ist ausreichend.
Die dortige Behörde wird aber auf jeden Fall erst mal eine Anmeldung am neuen Wohnort sehen wollen bevor irgendwas geht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 03.06.2018, 12:07   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 122
Standard

Liebe Michaela,

zunächst vielen Dank für deine Antworten! Ich habe noch eine dringende Frage:

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Die dortige Behörde wird aber auf jeden Fall erst mal eine Anmeldung am neuen Wohnort sehen wollen bevor irgendwas geht.
Sie ist dort ohne Obdach, wie soll ich sie dort anmelden?
Ruby ist offline  
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Alt 03.06.2018, 20:35   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Sie ist dort ohne Obdach, wie soll ich sie dort anmelden?
Naa sie wird j wohl nicht auf der Strasse schlafen oder? Sie bekam doch sicher eine Notunterkunft zugewiesen.
Bei uns ist es so dass man sich in Unterkünften auch anmelden kann, das müsstest du telefonisch erfragen. Ansonsten gilt sie als Durchreisende und bekommt als solche eh nur den Tagsssatz ohn KV.


Du hast leider nichts dazu gesagt wie deine Betreute sich alles vorstellt? Wer alleine in einer fremden Stadt ohne Geld zurecht kommt ist nicht ganz unfähig, könnte sich also auch um eine Unterkunft mit Anmeldemöglichkeit vor Ort kümmern.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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