Dies ist ein Beitrag zum Thema Bitte um Tipps für Einrichtung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo nochmal,
ich habe folgenden Fall, würde mich freuen, wenn jemand Rat wüsste:
Betreuter, 32, mit Doppeldiagnose paranoide Schizophrenie + ...
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22.06.2018, 12:39 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 22.06.2018
Beiträge: 3
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Bitte um Tipps für Einrichtung
Hallo nochmal,
ich habe folgenden Fall, würde mich freuen, wenn jemand Rat wüsste: Betreuter, 32, mit Doppeldiagnose paranoide Schizophrenie + Alkoholismus (mit Tendenz zur Polytoxikomanie). War vor dem Suff in klaren Phasen intellektuell ziemlich fit, körperlich ist er es immer noch. Nach längerer Vorgeschichte Unterbringungsbeschluss auf 2 Jahre erwirkt. Versuch ihn in soziotherapeutischer Einrichtung unterzubringen. Dort begann er, massiv zu randalieren, einschließlich äußerst unangenehmer Gewalt gegen Personal. Dann ging es zur Krisenintervention in die Klinik, Einrichtung weigert sich nun, ihn zurück zu nehmen. Klinik sieht sich aber auch nicht zuständig, da austherapiert und sowieso größtenteils non-responder. Jetzt habe ich das Problem, eine Einrichtung für diese Kombination zu finden. Bei der Schilderung winkt mir jetzt aber jeder sofort ab. Hätte jemand einen Tipp, welche Einrichtungen noch in Frage kommen könnten? Danke, Markus PS: Ach ja, und BaWü oder Bayern wär natürlich am besten, aber ich wär jetzt schon froh irgendwo was zu finden. Geändert von MarkusG (22.06.2018 um 12:46 Uhr) |
22.06.2018, 15:11 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Die Einrichtung kann wollen was sie will. Sie hat einen Vertrag mit dem kostenträger und den hat sie zu erfüllen. Ist eine Kündigung schon ausgesprochen? In den meisten oder vielen Verträgen ist enthalten dass sie dann für passenden ersatz sorgen müssen, also bitte im vertrag erst mal nachsehen. Ansonsten zunächst den kliniksozialdienst sowie den einrichtungssozialdienst in die Pflicht nehmen! An der suche kannst du dich beteiligen aber das Problem sollte nicht als dein alleiniges gesehen werden.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
22.06.2018, 16:36 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 22.06.2018
Beiträge: 3
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Ja danke. Soweit war ich nur schon. Soziotherapie mit dem Anwalt zu drohen war auch mein erster Impuls. Die haben mir recht unmissverständlich gesagt, sie würden es drauf ankommen lassen, sie haben eine Klausel für Fremdgefährdung im Vertrag und sobald sie die Polizei holen müssen sind sie grundsätzlich draußen.
Von der Fremdgefährdung wusste ich auch nichts, draußen hat der B. nie jemandem was getan. Die Klinik war aber nicht überrascht, die meinten, bevor er mit dem Alk angefangen hat, musste er bei jedem Aufenthalt in die Fix, erst seitdem ist er zu fertig. Hat mir natürlich niemand gesagt. Klinik und jeder den ich sonst gefragt habe, sagten zielgerichtete Fremdgefährdung+Totalverweigerung wäre extrem schwierig. Meine Suche bestätigt das auch, die alle Heime und Einrichtungen bis jetzt lehnen mit Fremdgefährdung und ohne geistige Behinderung oder Pflegestufe von vornherein ab. Sonst was? Grenzen akzeptieren, Betreuung abgeben, damit man zumindest nicht dabei ist, wenn er sich draußen wieder ganz friedlich zu Tode säuft? Find ich auch Nichts Gescheites. Wenn also irgendjemand ewas kennt, das auch mit Fremdgefährdung annimmt, es wäre eine echte Hilfe. |
22.06.2018, 20:00 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin moin
Fremdgefährung ist zwar nicht schön, aber nur damit zu wedeln und den Rauswurf zu begründen und gleichzeitig die Hände in den Schoß legen läuft auch nicht. Wenn die Einrichtung meint, dass sie eine Klausel bzgl. der Fremdgefährdung im Vertrag hat, dann soll sie sich auch auf die Hinterbeine stellen und mindestens eine Strafanzeige wg. Sachbeschädigung, Körperverletzung oder sonst was anstrengen, um die Fremdgefährdung zu untermauern. Unter dem würde ich darauf bestehen, dass es wohl nicht so schlimm gewesen ist und sie ihn behalten sollten, bis eine andere Einrichtung gefunden ist. Wenn der Betreute ein so gefährlicher Typ ist, dann wäre früher oder später sowieso mit einer Anzeige und ggf. StGB-Unterbringung zu rechnen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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