Dies ist ein Beitrag zum Thema Einstellung Mitarbeiter im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin moin
Eine Halbtagskraft bei 30 Betreuten ist schon eine ordentliche Bestückung. Wenn die Arbeitskraft gut eingearbeitet ist (das wird ...
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20.07.2018, 13:27 | #11 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin
Eine Halbtagskraft bei 30 Betreuten ist schon eine ordentliche Bestückung. Wenn die Arbeitskraft gut eingearbeitet ist (das wird sie erst in 1-2 Jahren sein), dann schafft sie so viel Arbeit weg, dass für den Betreuer selber kaum noch Arbeit übrig bleibt. Mit einer Halbtagskraft kann man locker 50 oder 60 Betreuungen führen, ohne in Stress zu kommen. Wenn mann dabei selber auch noch gut organisiert ist, geht sogar noch mehr. Muss aber nicht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
24.07.2018, 22:05 | #12 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 203
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Hallo,
ich bin Teilzeit angestellt und Teilzeit selbständig. Als ich mehr und mehr Betreuungen bekam, fing ich mit Minijobs für Ablage an. Inzwischen habe ich 40 Betreuungen (geplant waren 20), 1 Angestellte und 1-2 Minijobber, je nach dem. Pro Betreuung rechne ich 1 Stunden Arbeitszeit die Woche, für mich somit: +/-20 Stunden und die Angestellten den Rest (20 bis 24). Klappt ganz gut, weil die fest Angestellte gut eingearbeitet ist. Weiterer Vorteil: auch Krank-Zeiten von mir oder den anderen führen nicht zum Chaos, ebenfalls Zeiten von Mehrbelastung, wenn mehrere gleichzeitig ins Heim müssen o.ä.. Grüße Geranie |
25.07.2018, 21:40 | #13 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Es kommt darauf an...
sicherlich ist es interessant zu hören, wie die Kollegen das machen, aber das hat auch mit der "Art der Betreuten" zu tun.
Ich habe eine Spezialisierung, die mich zwingt, in einem Radius von 60 km mit dem Auto herumzufahren und meine Betreuten (vorwiegend zuhause) aufzusuchen. Von meinen 60 Betreuten sind nur 20 Senioren, die im Heim leben. Der Rest ist mehr oder weniger aktiv, sogar berufstätig einige sogar mit Kindern. Ohne meine Bürounterstützung von insgesamt 32 Stunden käme ich gar nicht zurecht. Mein Vertretungskollege in der Großstadt hat 40 Betreute, davon 8 nicht im Heim, alle Strecken fährt er mit der Straßenbahn und er schafft seine Büroarbeit allein, arbeitet jedoch bis zu 70 Stunden die Woche... Nicht vergleichbar... Herzlichen Gruß efb |
26.07.2018, 09:36 | #14 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Es scheint also deutliche Unterschiede bei der Korrelation zwischen Fallzahlen, Einnahmen und Stundenauslastung bei den Betreuern geben. Spricht dafür, dass die BB auch Fallvergaben nach Intensität der Fälle durchführen sollten ....
Im Bezirk führen Berufsbetreuer ca. 60 Fälle und kommen ohne Büro, Bürokraft aus und können noch locker mehrmals im Urlaub fahren. Eine Betreuerin erzählte mir mal, sie habe nur Heimfälle (Ü40) und einen Halbtagsjob. Ich überlege nun bereits mit meinen 30 Fällen auch so langsam an eine Bürokraft (reiner Luxus), die mich entlasten soll und dass so ggf. ein Urlaub drin ist. Erstmal würde ich eine/n Minijobber/in andenken. Mich interessiert dabei die praktische Seite. Macht ihr die Buchhaltung zu euren Angestellten selbst? Wenn ja wie? Was muss alles gemacht werden? Evtl. interessant für potentielle Arbeitgeber: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downlo...cationFile&v=3 Eine 100 % Subvention der Lohnkosten für das erste Jahr ... |
26.07.2018, 10:42 | #15 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Hab ich schlechte Laune heute? Na ein bißchen deshalb werfe ich mal was in die Runde was in der Diskussion bislang noch keinen Eingang fand: Auf das oben genannte kommt es ganz sicher an aber es gibt noch einen Punkt, nämlich den: wie wird gearbeitet? Die Vergleichzahlen "hinken" teilweise sicher auch deswegen und damit auch die Überlegungen dazu. Der Punkt: was ist nötig, was zu viel sollte in den Überlegungen ob man eine Hilfskraft braucht, und ab wann dabei keine geringe Rolle spielen. An anderer Stelle hatte ich das schon mal gesagt: das Wesen der Betreuungen/des Betreuungsrechts hat sich im Lauf der letzten 10 Jahre deutlich geändert, Schwerpunkte wurden verschoben. Eine Bürokraft einzustellen könnte eine Reaktion darauf sein. ist es wirklich die richtige Reaktion? Ich bin konkret am Überlegen wie ich in meiner (ehemaligen) Arbeitsweise für heute die richtige Arbeitsweise finden kann. Fragen zur Versteuerung der Angestellten usw. sollte man mit dem Steuerberater bitte besprechen oder per PN.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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26.07.2018, 19:47 | #16 | ||
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Ich auch, daher auch meine jüngsten Beiträge zum immer mehr an Bedeutung gewinnenden Thema "Delegation". Eigentlich sollte ich mehr persönliche Kontakte zu Betreuten pflegen, aber die ausufernde Bürokratisierung mit m.E. immer schwierigeren Fällen und der Umstand, dass Betreuungen meistens viel zu spät eingerichtet werden, lassen dies nicht zu. Hinzu kommen noch Gesetzeslücken, was zu Zuständigkeitsgerangel führt: Viele Institutionen versuchen an die Betreuer so viel wie möglich abzudrücken. Von den seit 13 Jahren festgezurrten Stundenkontingenten ganz zu schweigen. Zitat:
Für Anhörungen oder andere absolute Muss-Termine leiht er sich einen Wagen; Termine in der Nähe erledigt er mit dem Fahrrad. Na ja; immerhin kommt er dann erst gar nicht in Versuchung, Tätigkeiten ausserhalb der Rechtsfürsorge zu erledigen...... mfg |
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08.08.2018, 22:57 | #17 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Ich denke inzwischen wirklich, dass Michaelas Überlegung die essentielle ist und klopfe inzwischen nahezu alle meine Handlungen auf diese Überlegungen ab.
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09.08.2018, 13:23 | #18 | |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Zitat:
Was ist damit konkret gemeint? Ich spreche immer mehr Betreuer - und zu denen zähle ich auch - , die auf das zur Verfügung stehende Stundenkontingent, wo auch immer das möglich ist, hinweisen. Hinweise auf Mischkalkulation verbiete ich mir. Und ich versuche, um persönliche Kontakte nicht vernachlässigen zu müssen, meine Arbeitseffizienz stetig zu verbessern. Richtig interessant wird es, wenn ab 2020 das neue BTHG umzusetzen sein wird. @ufzeer: ich habe auch einen Minijobber eingestellt. Die "Buchhaltung/Versteuerung" ist problemlos mit Unterstützung der Minjobzentrale zu bewältigen. Bei einigen wenigen fragen hat mir mein Steuerberater geholfen. |
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10.08.2018, 15:15 | #19 | |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Zitat:
@mimi: wenn Du einen Steuerberater hast, dann macht doch der die ganze (Lohn-) Buchhaltung ... oder!? |
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10.08.2018, 17:33 | #20 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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@ufzeer: ähm nein bisher nicht (läuft aber auch noch nicht solange), ich habe mir über die Homepage der Minijobzentrale das Programm sv.net.comfort runtergeladen und dort die erforderlichen Daten zur Abrechnung eingeben. Das war relativ einfach, da ich monatlich ein festes Gehalt zahle und so eine Dauereingabe machen konnte. Ausserdem hat sich der Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Wenn das Gehalt variiert, ist es natürlich aufwendiger. Man wird aber von der Minijobzentrale gut beraten. Einzug der Steuern erfolgt nach Bestätigung des Ganzen über die Minjobzentrale, Gehalt geht per Dauerauftrag von meinem Konto. Es ist halt am Anfang ein bisschen was auszufüllen für alle Beteiligten. Wie das im Rahmen meiner Einkommenssteuererklärung verarbeitet wird, das ist dann tatsächlich Aufgabe des Steuerberaters nächstes Jahr.
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mitarbeiterin, personal, verwaltung |
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