Dies ist ein Beitrag zum Thema Prepaid Visa - Möglichkeit bei Eiwi im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo.
Ich möchte euch mal auf eine Möglichkeit aufmerksam machen, die ich entdeckt habe:
Es gibt kostenfreie Prepaid-Visa-Karten. Funktionieren wie ...
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03.07.2018, 15:57 | #1 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Prepaid Visa - Möglichkeit bei Eiwi
Hallo.
Ich möchte euch mal auf eine Möglichkeit aufmerksam machen, die ich entdeckt habe: Es gibt kostenfreie Prepaid-Visa-Karten. Funktionieren wie Handykarten. Wenn all dann all. Barabhebung ist an den meisten Automaten kostenlos . Schufa nicht hinderlich, da ja kein Vertrag . Finde ich gerade bei selbständigen Leuten mit Eiwi super. Wöchentlicher (oder wie auch immer geregelt) Dauerauftrag über Summe x auf die Karte und die Leute können frei darüber verfügen. Gibt den Betroffenen ein gutes Gefühl von Freiheit und sie müssen nicht wöchentlich wie ein Kind ihr Taschengeld abholen. Und mir erspart das so manchen Geldübergabetermin. Hab die jetzt bei zwei Betroffenen drin und bis dato funktioniert das tadellos .
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03.07.2018, 22:51 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Super Tip Danke sehr dafür.
Welche Bank bietet das an?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
08.07.2018, 21:23 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.01.2017
Ort: Darmstadt
Beiträge: 32
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Würde mich auch interessieren!
Brauch man da kein Giro-Konto dazu? Grüße Harald |
08.07.2018, 23:44 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Eine kenne ich, bei der man deutschlandweit kostenlos Bargeld abheben kann. Das wäre die Payback VISA Prepaid. Im ersten Jahr ist die Karte kostenlos, danach fallen 29 Euro an.
Die Beantragung müsste dann so gehen, dass man die Karte online bestellt und der Betreute dann das PostIdent macht, um die Karte freizuschalten. Würdet Ihr die Betreuung danach bei der kartenherausgebenden Bank bekannt machen? Für mich stellt sich auch die Frage, wie man an die Kontoauszüge kommt, da diese ja nur online verfügbar sind. |
08.07.2018, 23:46 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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09.07.2018, 08:53 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Guten Morgen
Natürlich .... ein Konto braucht der klient, auf dem sein Geld ein- und ausgeht und von den aus ich den Dauerauftrag mache. Bei der Payback Visa Card zB. Die ist das erste Jahr komplett kostenfrei, ab dem 2. Jahr kostet sie 29 Euro Jahresgebühr. Dann kann sich der Lient ja entscheiden, ob ihm die Karte ab dem 2. Jahr das wert ist. Einer sagt schon jetzt , dass er die Karte auf jeden Fall behalten will. Und 29 im Jahr ist auch mit Sozialleistungen zu schaffen. Ich verwalte nur das Hauptkonto und mache darüber die RL. Die die Karte unterschreibt mir der klient eine Selbstverwaltungserklärung.
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09.07.2018, 09:37 | #7 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Moin Boomer,
an sich eine gute Idee. Aber der Ewi hat ja immer einen Grund. Wenn der betroffene dann wieder Bestellungen macht und die Bankverbindung der Karte angibt, dann geht das abfänden wieder los.( Ist ja kein P Konto ) Ich sehe das Problem auch darin, dass der Betroffene dann wieder in die Verführung des Bestellens kommt. Dann wird das ruck zuck zum Bumerang. Alle abgeschlossenen Verträge aufheben usw…. und wenn die Bankverbindung einmal in den Kreisen des Inkassos ist…. Dann ist da auch Ende. Schwierige Sache nur ein „Heilmittel“ denke ich wird es nicht sein. Dann könnte man ja auch bei der Hausbank ein zweites Girokonto auf Guthaben Basis eröffnen. Selbstverwaltung bei Ewi ? Nimmt der Rpfl. das denn ab ? |
09.07.2018, 12:04 | #8 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Klar, solange das nur auf der Karte ist . Die Quittungen der Bargwldübergabe sind ja nix anderes. Ich übergebe das Geld zur freien Verwendung. So überweise ich den Betrag auf die Karte zur freien Verwendung und lasse mir das vom Betroffenen bestätigen . Ich übergebe es mir nicht bar, sondern per Dauerauftrag auf die Karte . Ist aber genau das gleiche.
Es kommt natürlich auf den einzelnen Fall an. Das ist natürlich kein Allheilmittel. Aber im Einzelfall eine Lösung. In meinen beiden Fällen geht's um Spielsucht an Automaten und Casino . Da ist es wurscht , ob ich pro Woche 50 in bar übergebe oder auf die Karte lade. Der Automat spuckt nix aus wenn die Karte leer ist.
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören Geändert von Boomer (09.07.2018 um 12:09 Uhr) |
09.07.2018, 12:41 | #9 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Ja im Endeffekt hast Du recht.
Spieler habe ich nicht, nur bestell und kaufsüchtige und da würde das denke ich nicht gut gehen. Oder eher gesagt mehr Arbeit machen als Ersparnis bringen. Das mit der Selbstverwaltungserklärung liegt im Zusammenhang mit einem Ewi in meinen Augen schon am Repfl. Man kann da viele Argumente bringen. |
17.07.2018, 13:44 | #10 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
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Beiträge: 404
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Habe ich vor längerer Zeit mal für ein paar Fälle von mir überlegt. Ich bin immer wieder darüber gestolpert, dass eine Überziehung in den AGBs NICHT explizit ausgeschlossen wurde.
Ich habs dann wegen des zu befürchtenden Rückbuchungsblues und habs sein lassen. Gut fahre ich mit sepraten Sparkonten - die gibts teilweise Gebührenfrei mit Karte für den Automaten (und nur da funktioniert sie). Bei einem Spieler habe ich zu Monatsbeginn Wertgutscheine im Supermarkt gekauft und ihm zugeteilt.
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