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Warum braucht die Bank meiner Betreuten eine Steuer ID ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Warum braucht die Bank meiner Betreuten eine Steuer ID ? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe eine neue Betreuung übernommen. Nun habe ich einen Banktermin vereinbart. Die Bankangestellte wollt eine Steuer ID. Keine ...


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Alt 10.07.2018, 16:03   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 22.06.2012
Ort: Saarland
Beiträge: 28
Standard Warum braucht die Bank meiner Betreuten eine Steuer ID ?

Hallo, ich habe eine neue Betreuung übernommen.
Nun habe ich einen Banktermin vereinbart.
Die Bankangestellte wollt eine Steuer ID.
Keine Steuernummer......
Leider hatte ich keine.
Nun will sich die Bankangestelle sich die ID selbst beim Finanzamt anfordern.
Ich habe schon 13 ehrenamtliche Betreuungen ,
Nach einer ID hat mich noch niemand gefragt.
Ist das Neu ?
Lg
HeikeX ist offline  
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Alt 10.07.2018, 20:22   #2
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
Standard

Um wessen Steuer-ID geht es denn?

Die Bank braucht die Steuer-Identifikationsnummer der Betreuten, aber nicht die der Betreuerin.

Zu deren Erhebung sind die Banken nach § 154 Abs. 2a AO verpflichtet. Betreuer sind zwar verfügungsberechtigt, aber für die gilt eine Ausnahmeregelung (AEAO zu § 154, Nr. 11.1 Buchstabe b).
FFB ist offline  
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Alt 10.07.2018, 20:44   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin Heike

Hast Du Dir bei 13 ehrenamtlichen Betreuungen schon mal überlegt, das Ganze beruflich zu machen? Die Vergütung ist zwar nicht der Brüller, aber allemal besser als die Aufwandsentschädigung.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 11.07.2018, 00:27   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Der Grund für diese Forderung könnte im Geldwäschegesetz liegen. Da wären nach § 154 Abs. 2a AO Betreuer (evl.?) die "anderen Verfügungsberechtigten".
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 11.07.2018, 11:00   #5
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Der Grund für diese Forderung könnte im Geldwäschegesetz liegen. Da wären nach § 154 Abs. 2a AO Betreuer (evl.?) die "anderen Verfügungsberechtigten".
Nach dem Geldwäschegesetz muss die Bank den Vertragspartner und die "für ihn auftretende Person" – also die Betreuerin – identifizieren (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG). Dazu sind Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit und Anschrift zu erheben (§ 11 Abs. 4 Nr. 2 GwG); die Steueridentifikationsnummer wird im Geldwäschegesetz nicht verlangt.

Das kommt vielmehr (zusätzlich) aus § 154 Abs. 2a AO. Wie ich oben schon schrieb, sind Betreuer Verfügungsberechtigte in diesem Sinn; sie werden aber im AEAO zu § 154, Nr. 11.1 Buchstabe b von der Erhebungspflicht ausgenommen.

Die Bank braucht deshalb nur die Steueridentifikationsnummer der Betreuten, aber nicht die der Betreuerin.
FFB ist offline  
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Alt 12.07.2018, 10:58   #6
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 22.06.2012
Ort: Saarland
Beiträge: 28
Standard

Vielen Dank für eure Antworten.....
Die Bank will von mir eine Steuer ID nicht von meiner Betreuten.
Habe morgen einen Termin auf dieser Bank.
Werde die Sachbearbeiterin mal fragen was das auf sich hat und euch berichten.
Ja ich habe mir schon mal überlegt als Berufsbetreuer zu arbeiten.
Werde mich demnächst auf dem Betreuungsgericht bewerben.
Ich habe schon nachgefragt und ich brauche keine 10 Berufsbetreuungen um als Berufsbetreuer zu zählen.
Denn das wäre mir zu viel.

Ich habe es die ganze Zeit gescheut wegen der doch wesentlich aufwendigeren Abrechnung....
Das ist ja bei den ehrenamtlichen durch die Pauschale relativ einfach.
HeikeX ist offline  
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Alt 12.07.2018, 11:39   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
Standard Keine Steuer-ID für Betreuer nötig

Hallo, eigentlich müssen Verfügungsberechtigte über Konten ihre Steuer-ID bei der Bank vorlegen. Aber für Eltern, Vormünder und Betreuer gibt es eine Ausnahme.

Dazu existiert eine entsprechende Verfügung des Bundesfinanzministeriums vom 11.12.2017, IV A 3-S 0325/17/10001 (BStBl I 2017, 1604)

Erleichterungen gemäß § 154 Abs. 2d AO

11.1 Erleichterungen hinsichtlich der Verfügungsberechtigten
Nach § 154 Abs. 2d AO kann hinsichtlich der Verfügungsberechtigten in
folgenden Fällen auf die Identifizierung (Nr. 7 des AEAO zu § 154), die
Aufzeichnung (Nr. 8 des AEAO zu § 154), die Herstellung der
Auskunftsbereitschaft (Nr. 9 des AEAO zu § 154) und die Erhebung der
steuerlichen Ordnungsmerkmale (Nr. 10 des AEAO zu § 154) verzichtet werden:

a) bei Eltern als gesetzliche Vertreter ihrer minderjährigen Kinder, wenn
die Voraussetzungen für die gesetzliche Vertretung bei Kontoeröffnung durch
amtliche Urkunden nachgewiesen werden,
b) bei Vormundschaften und Pflegschaften einschließlich Amtsvormundschaften
und Amtspflegschaften, sowie bei rechtlicher Betreuung (§§ 1896 ff. BGB)
----
Entsprechend den Datenschutzgesetzen, hier der DSGVO, dürfen Daten, die nicht benötigt werden, auch nicht erhoben werden. Das wars.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 20.07.2018, 15:24   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
Standard

...und schon konnte ich es gebrauchen.
Besten Dank, HorstD.
Flafluff ist offline  
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