Dies ist ein Beitrag zum Thema zweites Girokonto bei Einwilligungsvorbehalt im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
da inzwischen kaum noch ein Geldinstitut ein "Taschengeld-Sparbuch" einrichtet, bestehende aufgekündigt werden, habe ich mich um Ersatzlösungen bemüht. ...
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07.08.2018, 13:41 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.05.2014
Beiträge: 98
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zweites Girokonto bei Einwilligungsvorbehalt
Hallo zusammen,
da inzwischen kaum noch ein Geldinstitut ein "Taschengeld-Sparbuch" einrichtet, bestehende aufgekündigt werden, habe ich mich um Ersatzlösungen bemüht. Die praktischste Lösung scheint ein 2. Girokonto zu sein. Aber da gibt es zwei Probleme: 1. bei der Mehrheit der Betreuten mit EiWi läuft ein Insolvenzverfahren, da wird schon von vornherein abgewinkt... 2. um nicht doppelte Kontogebühren zu haben, suche ich vorrangig ein kostenfreies Girokonto, die offenbar besonders von online-Banken angeboten werden. Da kommt nach Anfragen aber -bisher jedenfalls- nichts zurück. Jetzt überlege ich, ob ich das laufende Insolvenzverfahren einfach verschweige, um überhaupt eine Chance zu bekommen. Gibt es ggf. eine online-Bank, bei der die Chancen einer Kontoeröffnung besser stehen (möglichst kostenfrei)?
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07.08.2018, 14:51 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Da ich die Rechtsfrage im Beitrag nicht finden konnte wurde der Beitrag nach hier verschoben.
Nutze bitte mal die Suchfunktion, da wirst du zu dem Thema mit Sicherheit fündig
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07.08.2018, 20:46 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.05.2014
Beiträge: 98
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das habe ich vor Beitragserstellung gemacht, habe aber nichts passendes gefunden. Die Problematik, dass Sparbücher nicht mehr als "Taschengeld-Konto" funktionieren, gibts ja auch noch nicht lang.
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07.08.2018, 21:03 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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08.08.2018, 19:04 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.05.2014
Beiträge: 98
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danke, das hilft mir weiter
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