Dies ist ein Beitrag zum Thema Ehrenamt - Berufsbetreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hey zusammen
Ich hätte ein paar Fragen.
Ich würde gerne Berufsbetreuer werden. Kann ich auch bei verschiedenen Landkreisen ehrenamtliche Betreuungen ...
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08.08.2018, 14:53 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.08.2018
Beiträge: 7
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Ehrenamt - Berufsbetreuer
Hey zusammen
Ich hätte ein paar Fragen. Ich würde gerne Berufsbetreuer werden. Kann ich auch bei verschiedenen Landkreisen ehrenamtliche Betreuungen entgegennehmen? Ab der 11. Ist man ja dann Berufsbetreuer . Oder gibt das Probleme? Wie ist das mit den Betreuungsvereinen wenn ich dort ehrenamtlich eine Betreuung übernehmen zählen die dann genauso oder laufen die über den Verein? Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank |
08.08.2018, 15:01 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Du kannst natürlich erstmal bei verschiedenen Landkreisen ehrenamtliche Betreuungen übernehmen. Habe ich auch so gemacht und mittlerweile sind es sechs Betreuungen. Habe noch einige in der Pipeline, sodass ich bald die elf Betreuungen zusammen haben dürfte.
Die Betreuungen, die Du über den Verein bekommst, zählen nicht. M.E. werden in diesen Betreuungen auch der Verein und nicht eine einzelne Person als Betreuer genannt, damit Vertretungen leichter möglich sind. |
08.08.2018, 15:05 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.08.2018
Beiträge: 7
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Also bewerbe ich mich bei den Amtsgerichten direkt schriftlich für eine ehrenamtliche Betreuung?
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08.08.2018, 15:07 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Nein bei der Betreuungsbehörde.
Bitte auch mal die Suchfunktion nutzen, da wird einiges beantwortet. Ich habe vorher ein Seminar dazu gemacht. War auch gut so. Das eine Gespräch bei der Behörde war mehr ein Kennenlernen, bei der anderen Behörde ging es ans Eingemachte und ich wurde auch nach einer Vetretung gefragt (die ich aufgrund des Seminars dann aber auch hatte). Hatte aber alles geklappt. |
08.08.2018, 16:10 | #5 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.08.2018
Beiträge: 7
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Danke in der Suchfunktion habe ich schon ganz viel geschaut. Ich meinte auch das Amtsgericht - Nachlass und Betreuungsgericht das ist doch zu ständig . Zb Amtsgericht Heilbronn
Nachlass- und Betreuungsgericht Postanschrift: Wilhelmstr. 2 - 6 74072 Heilbronn. Frage war halt ob ihr für eine ehrenamtliche Tätigkeit eine komplette Bewerbung hingeschickt habt ... Und ob man wirklich ab 11 ehrenamtlichen kein Problem hat Berufsbetreuer zu werden. |
08.08.2018, 16:26 | #6 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Das hängt sehr stark von den Gegebenheiten vor Ort ab, hier z.B. wird auch ab der 1.Betreuung als Berufsbetreuer bestellt wenn klar ist das eine berufsmäßige Führung angestrebt wird. Am besten informiere dich bei der zuständigen Betreuungsbehörde, diese ist für die Betreuervorschläge zuständig. Die Nachfrage hängt sicher auch mit deiner Ausbildung etc. zusammen. Wenn du hier im Forum sinnhafte Antworten haben willst wäre es auch sinnig dich mal vorzustellen im Bereich Vorstellungen. Zitat:
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08.08.2018, 17:31 | #7 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Das Gericht ist für die Bestellungen zuständig . Aber bestellt wird in der Regel der Betreuer, der von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen wird. Deshalb muss man such zunächst dort bewerben. Geben die grünes Licht, wird man zur Vorstellung zum Gericht geladen. Und die entscheiden dann endgültig, wer zukünftig Betreuungen führen wird. Mit mir wurden damals 11 Leute von der Behörde zum Gericht geschickt (von wievielen Bewerbungen weiß ich nicht ) und 7 davon konnten dann letztendlich starten .
Hier wird dann ab der 1. Betreuung berufsmäßige Führung anerkannt . Der Umweg über 10 ehrenamtliche ist mühselig. Denn ab der 11. berufsmäßig bestellt zu werden heißt auch, die anderen 10 weiter ehrenamtlich zu führen. Hier werden die nicht umgeschrieben, da diese Fälle eben für Ehrenamt geeignet sind und keine berufsmäßige Führung erforderlich ist. Und das dsnn neben den 40-50 berufsmäßigen, die man braucht, um davon leben zu können. Das ist eine Hausnummer .
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören |
08.08.2018, 17:35 | #8 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.08.2018
Beiträge: 7
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Frage war eher wenn ich 11 Betreuungen hab, kann keiner die berufsbetreuung verwehren oder ?
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08.08.2018, 17:51 | #9 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Doch
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08.08.2018, 17:54 | #10 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.08.2018
Beiträge: 7
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Mit welcher Begründung dann? Und warum sollte das jmd machen ?
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