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Vergütung kommt nicht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung kommt nicht im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, das mit langen Bearbeitungszeiten kann unterschiedlichste Gründe haben: z.B. Personalmangel bei Gericht/Langzeiterkrankte. Natürlich gibts auch böswillige Rechtspfleger, da kann ...


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Alt 16.08.2018, 09:38   #11
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,792
Standard

Hallo, das mit langen Bearbeitungszeiten kann unterschiedlichste Gründe haben: z.B. Personalmangel bei Gericht/Langzeiterkrankte. Natürlich gibts auch böswillige Rechtspfleger, da kann man, wenn ein persönliches Gespräch nichts bringt, nur einen Befangenheitsantrag stellen (dürfte aber mit viel Stress verbunden sein). Bei Vergütungsbeschlüssen gegen Betreute/Erben muss dieser bzw. ein Verfahrenspfleger angehört werden, das kann sich hinziehen. Oder Erben müssen erst mal gefunden werden. Bei Staatskassenfällen kann es sein, dass die Akte beim Bezirksrevisor liegt, oder bei Fällen, bei denen etwas anderes anliegt (Verlängerung, Genehmigung usw.), liegt die Akte beim Richter und der Rechtspfleger hat sie gar nicht zur Hand (oder sogar beim Landgericht, wenn ein Rechtsmittel eingelegt wurde).

Ansonsten: auf die genaue Formulierung achten: wenn Zahlung aus der Staatskasse beabsichtigt ist, dann nur "Auszahlung" beantragen, nicht eine "gerichtliche Festsetzung/Beschlussfassung". Die Auszahlung auf dem Verwaltungsweg geht in der Regel schneller. Allerdings werden solche Zahlungen nicht rechtskräftig (und können später zurück gefordert werden, siehe separaten Thread dazu).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 16.08.2018, 17:52   #12
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 13.08.2018
Ort: im Wandel
Beiträge: 59
Standard Durchhaltevermögen bei Unvermögen auf dem Konto

Die Realität ist tatsächlich die: 1 Monat und nach oben unbegrenzt. In meinem jetzigen AG wird meist nach 14-20 Tagen gezahlt, was absolut top ist. Urlaubs- und Krankheitszeiten sind der Horror - überall.

Dennoch. Monatelang muss keiner auf die Kohle warten. Ab einer Zeit von Monaten, also nicht 1-2, werde ich sehr ungemütlich - persönlich ins Gericht kommen, wöchentliche Erinnerung per Fax in allen betroffenen Verfahren, telefonische Nachfragen, Androhung der Verzögerungsrüge (eine große Ausnahme, bisher 2 Mal erheben müssen).

So bekommt man Bewegung in die Sache.

Ich hätte zu gerne jemanden erlebt, der monatelang auf sein Gehalt gewartet hat, weil Urlaubszeit ist.

Die Betreuer wochen- und monatelang auf die Vergütung warten lassen ist unverschämt und eine bodenlose Frechheit.

So viel von mir.
Betreuer-Berlin ist offline  
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Alt 20.08.2018, 14:29   #13
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.08.2018
Ort: Raum Frankfurt am Main
Beiträge: 33
Standard

Ich bin auch etwas verwundert über die unterschiedliche Behandlung meiner Vergütungsanträge. Bei manchen Amtsgerichten geht das ruckzuck und bei anderen dauert es fast ein Vierteljahr.


Für Berufsanfänger ein ungemütliches Szenario da ja in den abgerechneten drei Monaten und der Wartezeit die Kosten weiterlaufen und irgendwann die finanziellen Reserven knapp werden.
Chevalier ist offline  
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Alt 20.08.2018, 18:22   #14
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Ich möchte auf keinen Fall den Frust über Vergütungsverspätungen abwiegeln aber doch zu bedenken geben, dass dies als einer der ersten Sätze fällt wenn jemand fragt: soll ich Betreuer werden?
Jeder aus dem Bereich wird ehrlich antworten dass man dazu ein finanzielles Polster braucht- steht im Forum auch schon hundertfach.


Zitat:
Ich hätte zu gerne jemanden erlebt, der monatelang auf sein Gehalt gewartet hat, weil Urlaubszeit ist
Ein Gehaltsbezieher muss das sicherlich nicht. Betreuer sind Freiberufler und damit keine Gehaltsempfänger.



Rede mal mit Architekten oder sonstigen Freiberuflern und frag nach der Zahlungsmoral. Da hört man daselbe. Und wir haben noch den Vorteil dass es Staatsknete ist, da kann wenigstens keine Insolvenz angemeldet werden.



Es ist schön wenn es am Gericht schnell geht, stellenweise gehts heutzutage auch schon schneller wie manchmal vor 2005 wo die einzelnen Minuten noch rausgeprüft wurden aber das ist eins der Dinge die leider "zum Job dazugehören und auf die man sich von Anfang an einstellen sollte. S.o.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.08.2018, 20:47   #15
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
Standard

Großstadt im Ruhgebiet mit 3 Gerichten. Die haben eine Menge zu tun und schaffen es rasant schnell in 1-3 Wochen. Also unsere Rechtspfleger sind in der Hinsicht echt kooperativ und haben sich sogar schon mal entschuldigt, weil etwas unter dem Tisch gefallen ist.
Es geht also.


Liebe Grüße
Oliveira
Oliveira ist offline  
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Alt 23.08.2018, 22:56   #16
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 215
Standard

Zitat:
Zitat von K.Wagner Beitrag anzeigen
Ich drucke alle Vergütungsanträge tatsächlich 3mal:

1. Gericht
2. Steuerberater
3. mein "Vergütungskontrollordner"

Das Verfahren hat sich für mich bewährt.
Nur als kleine Anregungen im Sinne der Papierersparnis ;-)
Zitat:
2. Steuerberater
Wenn Dein Steuerberater die Kopie eines jeden Vergütungsantrages von Dir zu benötigen meint, wechsle das Steuerbüro. Relevant sind einzig die Einnahmen, und die gehen aus den Vergütungseingängen auf Deinem (Geschäfts)Konto hervor.
Zitat:
3. mein "Vergütungskontrollordner"
Wie wäre es mit einer Excel-Tabelle oder einer Karteikarte?
volki ist offline  
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Alt 23.08.2018, 23:17   #17
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.08.2018
Ort: Raum Frankfurt am Main
Beiträge: 33
Standard

Ich drucke auch dreimal aus.


1 x Gericht


1 x Klientenakte


1 x Ausgangsrechnungsordner (für Betriebsprüfungen)


Für die Buchhaltung reicht die Verbuchung des Bankauszuges, dort wird der ausgewiesene Zahlungseingang als Betriebseinnahme verbucht und fertig.
Chevalier ist offline  
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Alt 24.08.2018, 19:00   #18
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
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Moin moin

Mir reicht auch 3x ausdrucken des Vergütungsantrages:

- für das Gericht
- Für den Ordner des Betreuten
- für meinen Kontrollordner, von dem die Kopie in den Ordner für die Steuerberaterin geht

Ein viertes oder fünftes Mal drucke ich den Antrag nur dann aus, wenn er gegen das Vermögen der Betreuten geht
- für den RL-Ordner
- für den/die Betreute, der/die ihn zusammen mit der Kopie der RL bekommt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 24.08.2018, 22:26   #19
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
1 x Klientenakte
Zitat:
Für den Ordner des Betreuten
Wozu soll das für den Betreuten Relvanz haben was ich der Justizkasse als Pauschale in Rechnung stelle- ausser natürlich bei Vermögenden.
Wer mit einem Programm arbeitet kann sich das mehrfache Ausdrucken sowieso sparen. Und wie kommt man von der Dauer der Zahlung auf das Ausdrucken?
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 25.08.2018, 14:02   #20
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Beiträge: 8,596
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Moin Michaela

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Wozu soll das für den Betreuten Relvanz haben was ich der Justizkasse als Pauschale in Rechnung stelle- ausser natürlich bei Vermögenden.
Wer mit einem Programm arbeitet kann sich das mehrfache Ausdrucken sowieso sparen.
Da bin ich ein wenig antiquiert, Umweltsau und traue keinem Programm, dass mir anbietet papierfrei zu arbeiten. Vielleicht ist es auch nur familiär bedingt, weil mein Vater seit den 60er Jahren mit bzw bei Konrad Zuse gearbeitet hat und die abgekackten Großrechner wieder auf Trab bringen durfte. So ein bestimmtes Grund-Mißtrauen ist gegenüber der digitalen Welt sicherlich angebracht. Ich halte es zumindest für besser, mich nicht völlig abhängig davon zu machen.

Dass eine Kopie grundsätzlich in der Betreutenakte versenkt wird, hat damit zu tun, dass ich die Unterlagen der Klientel und von meinem Geschäft grundsätzlich auseinanderhalte und nicht wegen X bei Y suchen will. (1 Blatt bedrucktes Papier = 10 Sekunden unnötige Suchzeit)

MfG

Imre
__________________
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und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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