Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung kommt nicht im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, das mit langen Bearbeitungszeiten kann unterschiedlichste Gründe haben: z.B. Personalmangel bei Gericht/Langzeiterkrankte. Natürlich gibts auch böswillige Rechtspfleger, da kann ...
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16.08.2018, 09:38 | #11 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,792
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Hallo, das mit langen Bearbeitungszeiten kann unterschiedlichste Gründe haben: z.B. Personalmangel bei Gericht/Langzeiterkrankte. Natürlich gibts auch böswillige Rechtspfleger, da kann man, wenn ein persönliches Gespräch nichts bringt, nur einen Befangenheitsantrag stellen (dürfte aber mit viel Stress verbunden sein). Bei Vergütungsbeschlüssen gegen Betreute/Erben muss dieser bzw. ein Verfahrenspfleger angehört werden, das kann sich hinziehen. Oder Erben müssen erst mal gefunden werden. Bei Staatskassenfällen kann es sein, dass die Akte beim Bezirksrevisor liegt, oder bei Fällen, bei denen etwas anderes anliegt (Verlängerung, Genehmigung usw.), liegt die Akte beim Richter und der Rechtspfleger hat sie gar nicht zur Hand (oder sogar beim Landgericht, wenn ein Rechtsmittel eingelegt wurde).
Ansonsten: auf die genaue Formulierung achten: wenn Zahlung aus der Staatskasse beabsichtigt ist, dann nur "Auszahlung" beantragen, nicht eine "gerichtliche Festsetzung/Beschlussfassung". Die Auszahlung auf dem Verwaltungsweg geht in der Regel schneller. Allerdings werden solche Zahlungen nicht rechtskräftig (und können später zurück gefordert werden, siehe separaten Thread dazu).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
16.08.2018, 17:52 | #12 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 13.08.2018
Ort: im Wandel
Beiträge: 59
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Durchhaltevermögen bei Unvermögen auf dem Konto
Die Realität ist tatsächlich die: 1 Monat und nach oben unbegrenzt. In meinem jetzigen AG wird meist nach 14-20 Tagen gezahlt, was absolut top ist. Urlaubs- und Krankheitszeiten sind der Horror - überall.
Dennoch. Monatelang muss keiner auf die Kohle warten. Ab einer Zeit von Monaten, also nicht 1-2, werde ich sehr ungemütlich - persönlich ins Gericht kommen, wöchentliche Erinnerung per Fax in allen betroffenen Verfahren, telefonische Nachfragen, Androhung der Verzögerungsrüge (eine große Ausnahme, bisher 2 Mal erheben müssen). So bekommt man Bewegung in die Sache. Ich hätte zu gerne jemanden erlebt, der monatelang auf sein Gehalt gewartet hat, weil Urlaubszeit ist. Die Betreuer wochen- und monatelang auf die Vergütung warten lassen ist unverschämt und eine bodenlose Frechheit. So viel von mir. |
20.08.2018, 14:29 | #13 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 17.08.2018
Ort: Raum Frankfurt am Main
Beiträge: 33
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Ich bin auch etwas verwundert über die unterschiedliche Behandlung meiner Vergütungsanträge. Bei manchen Amtsgerichten geht das ruckzuck und bei anderen dauert es fast ein Vierteljahr.
Für Berufsanfänger ein ungemütliches Szenario da ja in den abgerechneten drei Monaten und der Wartezeit die Kosten weiterlaufen und irgendwann die finanziellen Reserven knapp werden. |
20.08.2018, 18:22 | #14 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich möchte auf keinen Fall den Frust über Vergütungsverspätungen abwiegeln aber doch zu bedenken geben, dass dies als einer der ersten Sätze fällt wenn jemand fragt: soll ich Betreuer werden?
Jeder aus dem Bereich wird ehrlich antworten dass man dazu ein finanzielles Polster braucht- steht im Forum auch schon hundertfach. Zitat:
Rede mal mit Architekten oder sonstigen Freiberuflern und frag nach der Zahlungsmoral. Da hört man daselbe. Und wir haben noch den Vorteil dass es Staatsknete ist, da kann wenigstens keine Insolvenz angemeldet werden. Es ist schön wenn es am Gericht schnell geht, stellenweise gehts heutzutage auch schon schneller wie manchmal vor 2005 wo die einzelnen Minuten noch rausgeprüft wurden aber das ist eins der Dinge die leider "zum Job dazugehören und auf die man sich von Anfang an einstellen sollte. S.o.
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20.08.2018, 20:47 | #15 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
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Großstadt im Ruhgebiet mit 3 Gerichten. Die haben eine Menge zu tun und schaffen es rasant schnell in 1-3 Wochen. Also unsere Rechtspfleger sind in der Hinsicht echt kooperativ und haben sich sogar schon mal entschuldigt, weil etwas unter dem Tisch gefallen ist.
Es geht also. Liebe Grüße Oliveira |
23.08.2018, 22:56 | #16 | |||
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 215
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23.08.2018, 23:17 | #17 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 17.08.2018
Ort: Raum Frankfurt am Main
Beiträge: 33
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Ich drucke auch dreimal aus.
1 x Gericht 1 x Klientenakte 1 x Ausgangsrechnungsordner (für Betriebsprüfungen) Für die Buchhaltung reicht die Verbuchung des Bankauszuges, dort wird der ausgewiesene Zahlungseingang als Betriebseinnahme verbucht und fertig. |
24.08.2018, 19:00 | #18 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Mir reicht auch 3x ausdrucken des Vergütungsantrages: - für das Gericht - Für den Ordner des Betreuten - für meinen Kontrollordner, von dem die Kopie in den Ordner für die Steuerberaterin geht Ein viertes oder fünftes Mal drucke ich den Antrag nur dann aus, wenn er gegen das Vermögen der Betreuten geht - für den RL-Ordner - für den/die Betreute, der/die ihn zusammen mit der Kopie der RL bekommt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
24.08.2018, 22:26 | #19 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Wer mit einem Programm arbeitet kann sich das mehrfache Ausdrucken sowieso sparen. Und wie kommt man von der Dauer der Zahlung auf das Ausdrucken?
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25.08.2018, 14:02 | #20 | |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Michaela
Zitat:
Dass eine Kopie grundsätzlich in der Betreutenakte versenkt wird, hat damit zu tun, dass ich die Unterlagen der Klientel und von meinem Geschäft grundsätzlich auseinanderhalte und nicht wegen X bei Y suchen will. (1 Blatt bedrucktes Papier = 10 Sekunden unnötige Suchzeit) MfG Imre
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