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Frage zur Abrechnung

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Alt 20.08.2005, 20:04   #11
mary(l)
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Betreuungskosten/Erbe

Heinz, ich habe das wohl etwas missverständlich dargestellt: Z.B., die Betreute erbt, also keine Hunderttausende, wäre also plötzlich i.S. des Gesetzes vermögend. Bis zu 10 Jahren nach der Betreuung kann doch das VormG die Kosten der Betreuung zurückfordern
und innerhalb der Betreuungszeit würde sich dann der Staat bzw. VormG wegen des Erbes einbringen.

Wäre es also bei einer Person ratsam, die zudem kauf- und Alksüchtig ist, schon viel Geld verschleudert hat, gar nix zu hinterlassen, so dass es keine Probleme gibt und sie somit die Erbschaft somit ausschlägt?

Da würde z.B. Mietweiterzahlung bis zu 3 Monaten hinzukommen und Kosten der Beerdigung.

Wenn nix mehr da ist auf dem Konto, kann ja auch nichts ge-/vererbt werden.

M.E. fließen Lebensversicherungen z.B. nicht in die Erbschaft, wenn ein anderer Bezugsberechtigter eingetragen ist. Dass Verwandte wegen Rückzahlung der Betreuungskosten nicht herangezogen werden können, ist mir bekannt, vielen Dank und Gruss mary
 
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Alt 21.08.2005, 09:22   #12
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Regress

Hallo Mary,

es tut mir leid, aber so richtig verstanden habe ich dich wohl immer noch nicht. Wo ist das Problem?

Ich versuche mal meine Fragen zu ordnen, also:

> die Betreute erbt und war vorher vermögenslos und die Kosten trug der Staat. Dann kann es sein, ist mir aber bisher noch nicht bekannt geworden, dass ein Teil der Betreuungskosten zurückgefordert wird. Natürlich erst nach Abzug weiterer Verbindlichkeiten und neuem Vermögensverzeichnis. Da es das Geld des Betreuten ist, was soll´s. Ist nur gerecht. Schleißlich hat er ja auch Leistungen erhalten.

> Dem Gericht ist der Erhalt der Erbschaft mitzuteilen, da die Annahme genehmigungspflichtig ist, (weil damit der Verlust eines Anspruchs einhergeht - ist eine juristische Feinheit und hier weniger relevant.)

> Mit der Erbschaft würde die Betreute vermögend und würde zukünftig an den Kosten der Betreuung beteiligt. Ob im Wege dessen auch für die vergangenen Jahre der Eigenanteil berechnet und erhoben wird, ist abhängig von der Höhe der Erbschaft.

> Was mit der Erbschaft passiert, ist doch erst einmal allein Sache der Betreuten bzw. des Betreuers. Für Angehörige der Betreuten kann es doch erst einmal egal sein. Sollte die Betreute ins Heim müssen, wäre das Geld eh futsch. Warum soll sie es nicht verprassen. Es ist ihr Geld und ihr Leben. Wobei es Aufgabe des Betreuers ist, die Verfügbarkeit des Geldes zum Wohl des Betreuten zu gestalten und evtl. einzuteilen. Wenn es dem Betreuten z.B. gut täte, damit in der Welt herumzufahren, dann ist dem so.

> Evtl. Verpflichtungen der Angehörigen nach dem Tod der Betreuten können vorgesorgt werden. So kann die Bestattung vollständig (von der Erbschaft) vorfinanziert werden, so dass die Angehörigen keinerlei Kosten haben. Auch evtl. Ansprüche des Vermieters können über eine Erhöhung der Kaution abgewendet werden. Das wäre Sache des Betreuers. Einen Anspruch darauf haben die Angehörigen nicht.

Sie können sich nach dem Tod der Betreuten allen Verpflichtungen entheben, indem sie das Erbe ausschlagen. Hat die Betreute dann kein Geld mehr und die Bestattung nicht geregelt, erhält sie ein Armenbegräbnis. Wenn sie das so wollte oder sich darüber keine Gedanken gemacht hat, bitteschön. Wenn die Angehörigen ein Armenbegräbnis für die verstorbene Betreute nicht wollen, obwohl sie wenig bis gar nichts erben und sich auch noch den Verbindlichkeiten der dann verstorbenen Betreuten stellen, so ist es schlicht ihr Problem.

Wie gesagt, zwingen kann man niemanden, nur weil er etwas geerbt hat. Es bleibt eine Frage des Anstandes oder der Moralität, an die Hinterbleibenden vorab zu denken. Einfordern können sie es nicht nicht. Schon gar nicht vom Betreuer. Der ist allein der Betreuten und dem Gericht schuldig.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Gruß Heinz
 
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Alt 21.08.2005, 10:33   #13
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard ohne

Hallo,

ein Zitat aus dem letzten Beitrag: "Sollte die Betreute ins Heim müssen, wäre das Geld eh futsch. Warum soll sie es nicht verprassen."

Das würde ich so nicht unterschreiben, nie und nimmer. Wenn einer meiner Betreuten richtig viel Geld erbt, und ich lasse zu, dass er es verprasst und später zum Sozialfall wird, dann muss ich damit rechnen, haftbar gemacht zu werden.

Das Sozialamt wird bis zu 10 Jahre rückwirkend prüfen, was mit dem Vermögen des Betreuten geschehen ist.

Ich denke, in so einem Fall wäre es am vernünftigsten, die Betreuung abzugeben, damit sie durch das Gericht oder die Betreuungsbehörde geführt wird.

Vielleicht bin ich auch zu ängstlich, was sonst eher nicht meine Art ist, aber da würde ich mich auf Nichts einlassen.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 21.08.2005, 17:44   #14
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Solidarität

Hallo Andreas,

gut, dass du diesen schwierigen Aspekt hier offen hier thematisiert. Ich erlebe es immer wieder, wie die Leistungen der Gemeinschaft für selbstverständlich erachten werden. Die Rechtssprechung fördert noch diese Haltung durch das jüngste Urteil zur Eigentumswohnung, die bei Prüfung Sozialbedürftigkeit des heimbedürftigen Ehepartners nicht mit veranschlagt zu werden braucht. Das heißt, das Erbrecht wird eher geschützt als die Solidarität der Gemeinschaft.

Ich werde oft angesprochen, wenn es um Heimkosten geht: >ja wozu haben wir denn unser Leben lang geschufftet, wenn dann doch alles für die Heimkosten draufgeht.< Dann liegt es mir oft auf der Zunge zu sagen, >dann stirb doch<, so makaber es sich anhört. Es wird doch keiner gezwungen, ins Heim zu gehen. Wenn das Geld oder das Erbe einem wichtiger ist, als noch paar Jahre zu leben, bitteschön. Wobei sich trefflich darüber streiten ließe, ob das Warten auf den gnädigen Tod noch Leben ist. Jede/r hat da andere Vorstellungen. Doch letztlich ist die gesamt derzeitige Sozialpolitik nicht anderes: es gibt für die Gesellschaft zu viele alte Menschen, die selbst verständlich jede medizinische Hilfe beansprüchen können, dürfen, sollen. Aber dann doch bitteschön auch mit entsprechendem Eigenanteil. Und wer sein Leben gelebt hat, muss sich später mit dem Notwendigsten begnügen. Und? Der Mensch hat ein Recht, den Augenblick zu leben und die Zukunft für sich auszublenden. Keiner wird gezwungen, fürs Alter oder die vage Zukunft vorzusorgen. Wer erbt und es sich leisten kann, kann mit dem Geld machen, was er will. Der Betreuer ist auch nicht der verlängerte Arm des Gerichts oder der Big Brother der Gesellschaft, nach dem Motto, was wir per Telefon- oder Kontenüberwachung nicht hinkriegen, macht dann der Betreuer. Das Gesetz verpflichtet die BetreuerInnen, allein und ausschließlich das Wohl des/der Betreuten zu wahren.

Dann gibt es die, die für ihr Alter vorsorgen (wenn sie es denn können). Der neue Markt an technologischen Aktien hat es doch bewiesen, wie schnell die Altersvorsorge futsch sein kann. Die Betriebsrenten sind in Zeiten der Globalisierung auch nicht mehr sicher. In China und Indien lässt es sich billiger arbeiten. Wer will dann noch hier Renten ausbezahlen? Und die private Altersvorsorge ist egal wie an die Produktivität der Aktiengesellschaften gebunden, je weniger arbeiten, desto besser ist der Kurs und sei es im Investmentfonds. Das heißt, meine Altersvorsorge ist um so lukrativer, je weniger beschäftigt werden und wohlmöglich man selbst mit >freigestellt< wurde. Das heißt, selbst der Solidarischste kann ganz blöd gekniffen sein.

Dann spukt diese 10 Jahresfrist an Rückforderungsansprüchen durch den Geisterwald. Allein das Sozialamt darf Schenkungen, die über das sozial Übliche und Anstandspflicht hinausgehen und den Verdacht begründen, vorsätztlich die Sozialbedürftigkeit zugunsten Dritter herbei geführt zu haben, zurückfordern.

Schon derartige Bedingungen deuten an, wie schwer es ist. Das Geld muss noch vorhanden sein. Beim nackten Mann ist nichts. Dann müssen das größere Zuwendungen gewesen sein. Wer monatlich tausend Euro verbraucht und davon seinen Angehörigen hier und da ein Scheinchen zusteckt, wer will das kontrollieren?

Und der/die Betreuerin? Hat zu tun, was der/die Betreute verlangt. Schließlich zahlt die Betreute, wenn vermögend, auch den/die BetreuerIn. Ist praktisch der Auftraggeber und der Betreuer Dienstleister. Verabschieden wir uns doch endlich mal von dem Gedanken, die BetreuerInnen hätten das Sagen und die Betreuten müssten parrieren! Die Vormundschaft für Erwachsene und voll Geschäftsfähige, egal woran und wie erkrankt, ist seit 1992 abgeschafft und damit auch diese Gesinnung.

Und sollte das Sozialamt mal auf den Gedanken kommen, die Betreuer wegen der Vermögensverwaltung des Betreuten zu Rechenschaft ziehen zu wollen, dann wäre aber ´ne Nachhilfe in Rechtskunde geboten.

Zu diesen zwei Aspekten - Ansprüche des Einzelnen an die Gemeinschaft, aber auch seine Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft und Ansprüche der Gemeinschaft an den Einzelnen - gibt es bei Alkoholkranken natürlich noch den Aspekt der Verantwortlichkeit gegenüber dem/der Betreuten.

Ein Suchtkranker (egal Spiel-, Alkohol-, Drogensucht, oder nach Medikamenten oder sonstige Süchte) wird fremdgesteuert. Zu seinem/ihren eigenen Schutz ist der/die BetreuerIn bestellt und hat zur Heilung beizutragen. Das bedeutet vielleicht, viel Geld in Therpien und Kuren, in Kliniken oder Ärzte zu investieren. Solange der/die Betreute mitmacht und es bezahlt werden kann, was soll´s. Manche Behandlung wird von der Solidariätsgemeinschaft geleistet. Aber auch da gibt es Kürzungen und Prüfung von Erfolgsaussichten. Bei Suchtkranken - sind die Chancen bestenfalls fifty-fifty. Ich habe Betreute die schon mehr als ein Dutzend Langzeittherpien durchgezogen haben und über 40 Entgiftungen. Und wer Vermögen hat, wird miunter an den Kosten bereits kräftig herangezogen. Vieles ist allerdings noch geschenkt. Bis dann im 2 Klassensystem nur noch Vermögenden geholfen wird. Wir werden sehen.

Du siehst, das Thema ist verdammt komplex und für jede Ansicht, ob Egoismus oder Solidarität lassen sich gute Gründe finden. Wichtig ist das rechte Augenmaß, findest du nicht auch?

Gruß Heinz
 
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Alt 21.08.2005, 20:47   #15
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard ohne

Hallo Heinz,


wir sind, wie es so schön heisst, Opfer der Umstände.

Wenn der Gesetzgeber das gewollt hat, was jetzt durch das Betreuungsrecht, Hartz IV usw. alles entstanden ist, dann muss ich das eben so hinnehmen. Natürlich geht mir da manchmal das Messer in der Hose auf.

So ist es doch nicht normal, dass ein Betreuer, der einen Sozialgeldempfänger vertritt, ohne weiteres zu einem Anwalt gehen kann, wenn er mal mit einem Problem nicht weiter weiss, und der Staat bezahlt das dann (früher: Armenrecht). Aber es macht das Leben des Betreuers leichter, und ein Anwalt darf die Übernahme der Angelegenheit nicht einmal ablehnen. Alles legal im Jahre 2005.

Gut, vergessen wir das Alles. Als ich noch jünger war hat man den Amerikanern vorgeworfen, auf Pump zu leben. Heute macht das der Staat, und es wird keine Rettung geben. Es ist einfach nicht möglich, so viel Geld einzusparen, dass Deutschland schuldenfrei wird, selbst wenn der gesamte öff. Dienst auf zehn Prozent des jetzigen Personalstandes schrumpfen sollte.

Ich weissage mal, dass das Kredit-Rating der Bundesrepublik künstlich hoch gehalten wird, und unser Land wird irgendwann nur noch auf Pump leben. Vielleicht geben die Nachbarn über die EU etwas dazu an Geld, damit wir nicht wieder auf Ideen wie Aufrüstung und Lebensraum im Osten kommen.

Solange noch ein Berufsbeamtentum finanziert wird, das so nützlich ist wie ein Kropf, sehe ich schwarz. Und so lange, wie die Sozialleistungen aber auch nicht den Hauch eines Interesses an Arbeit hervorrufen, sehe ich noch schwärzer.

Nun, dies war ein Abstecher in die Politik, aber es sieht wohl nicht gut aus für uns. Eine These zum Schluss: ohne der verlorenen Krieg und den Wiederaufbau hätte es kein Wirtschaftswunder gegeben, und Deutschland würde und wird in der Mittelmässigkeit herumdümpeln.

Gruss

Andreas
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Stichworte
abrechnung, angehörige, ehrenamtliche betreuung, pauschale

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