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Verfügungen als Tochter

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verfügungen als Tochter im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, wollen wir auf das Fachliche zurück kommen ? Es ist nach meiner Meinung so: wenn nach den Umständen davon ...


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Alt 12.06.2008, 07:18   #21
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard ohne

Hallo,

wollen wir auf das Fachliche zurück kommen ?

Es ist nach meiner Meinung so: wenn nach den Umständen davon ausgegangen werden kann, dass die Mutter genau so gehandelt hätte, wenn sie dazu noch in der Lage gewesen wäre, dann ist das Vorgehen der Betreuerin in Ordnung, ein mahnend erhobener Zeigefinger ist dennoch angebracht.

Also - hätte die Mutter ihre Tochter für ihre Pflege und die damit verbundenen Kosten und den Aufwand finanziell unterstützt ? Entsprach das Handeln der Tochter dem mutmaßlichen oder tatsächlichen Willen der Mutter ?

Ich denke, dies ist nach den Schilderungen hier zu bejahen. Damit wäre die Kuh vom Eis.

Das Gericht muss natürlich darauf hinwirken, dass diese Geldentnahmen nicht "frei Schnauze" erfolgen. Es muss informiert werden, das ist normal.

Daher würde ich versuchen, mit dem Gericht eine Vereinbarung zu treffen und mich entschuldigen.

Die Vereinbarung könnte so aussehen, dass eine bestimmte Summe an Barabhebungen für die Tätigkeit als Pflegeperson der Mutter nicht überschritten wird. Sagen wir mal, 600 Euro pro Monat. Und es werden bis auf Widerruf durch das Gericht 1/4jährlich alle Kontoauszüge zu Kontrolle eingereicht. Ohne Abrechnung, nur damit das Gericht sieht, dass die Vereinbarung eingehalten wird.

@alle anderen:
Und hört auf, unsere Stracciatellamaus anzumachen, wir haben sie alle lieb und brauchen sie noch (ups, ich habe das ja auch schon gemacht).

Ich würde ihr allerdings einen dicken Pralinenkasten zukommen lassen, wenn sie ihr Pseudonym ändert. Jedesmal verrenke ich mir die Finger, wenn ich den Namen schreibe.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 12.06.2008, 10:09   #22
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.06.2008
Beiträge: 14
Standard

Hallo,

die Kuh vom Eis....hört sich gut an :-))

Also habe soeben den Jahresbericht fertig gestellt und eingereicht. Ich habe erstmal die von mir entnommene Summe als Forderung gegen mich eingetragen (nicht unter genehmigungspflichtige Geschäfte wie Darlehn!), sonst hätte ich ja sofort ein rechtswidriges Vergehen eingestanden, was aber in dem Sinne nicht meine Absicht war und ich mir darüber auch nicht voll im klaren war, daß habe ich eigentlich erst hier bei Euch erfahren. So, darüber hinaus habe ich nun noch einen 3 Seiten langen Brief beigefügt und als Beiblatt beigelegt. Darin habe ich genaustens beschrieben, daß ich eine Entnahme vorgenommen habe, den Sinn und Zweck dieser Entnahme und daß diese auch im Sinne meiner Mutter gewesen wäre und noch einige Sätze zu unserer ehemals familären Situation geschrieben. Zusätzlich habe ich bemerkt, daß es für meine Mutter selbstverständlich gewesen wäre keine Rückforderung zu stellen. Sollte das Amtsgericht durch die Rechtslage ein anderes Vorgehen für zwingend halten, habe ich um ein persönliches Gespräch zwecks Rückzahlungsmodalitäten gebeten. Auch habe ich den Sinn der Ausbildungen erklärt sowie die Diskrepanz zwischen Betreuungs- und Sozialrecht, welche mir keinerlei Spielraum läßt, öffentliche Gelder zur finanziellen Unterstützung zu fordern. Auch hier habe ich um Hilfe und Information gebeten, sollte es hier doch eine rechtliche Regelung geben. Genauso habe ich angebracht, nun erst erfahren zu haben, daß häusliche Pflege entlohnt werden kann und um Informationen diesbezüglich gebeten. Habe also im großen und ganzen alles erklärt und gleichzeitig um das Verständnis und die Unterstützung des Vormundschaftgerichtes gebeten.
Hoffe nun auf eine Antwort mit einer milden Reaktion auf meine Entnahme. Bin sehr gespannt was mich nun erwartet. Werde auf jeden Fall berichten...

Lg

Hertha
hertha36 ist offline  
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Alt 14.07.2008, 15:44   #23
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.06.2008
Beiträge: 14
Unglücklich

Hallo,

so...es ist soweit. Habe soeben Post vom Amtsgericht bekommen.
Zum ersten eine neue Urkunde vom AG, und zwar wurde ein Ersatzbetreuer bestellt "zur Vermögenssorge, inbesondere des Abschlusses von Arbeits- und Darlehnsverträgen"!!!!

Gut, dachte ich....also kann ich nun einen Arbeitsvertrag machen. Meine Betreuung wurde also in diesem Punkt nur ergänzt damit ich nun per Arbeitsvertrag Geld für den Lebensunterhalt von Mutter bekomme.

Dann aber folgte ein Brief vom RA, der als Ergänzungsbetreuer bestellt wurde.

Dieser stellte sich kurz vor und teilte mir dann mit, daß er bereits die beiden Sparbücher meiner Mutter hat sperren lassen !!!!!!!!
Das Girokonto habe er noch nicht sperren lassen, da dies noch nicht möglich war. Er ist nun bis 4.8. in Urlaub und ich solle bis dahin jede Entnahme per Beleg quittieren und notieren. Nach Rückkehr aus seinem Urlaub würden wir dann weiter sprechen.
Er fügte hinzu: Letzendlich werde ich Ihnen aber die Kontoverwaltung nicht überlassen können, da ich gegenüber dem Vormundschaftsgerichts nunmehr aufgrund der mir übertragenden Vermögenssorge rechenschaftspflichtig bin.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Was???

Verstehe ich nicht! Er hat doch nur die Ersatzbetreuung für Vermögenssorge inbesondere Arbeits- und Darlehnsverträge bekommen. Wie kann er jetzt einfach über die komplette Vermögenssorge verfügen???

Leider habe ich beim Amtsgericht keinen mehr erreicht.
Darf der das? Was wird jetzt? Nun kann ich also einen Arbeitsvertrag machen und bekomme von ihm monatlich das Geld?

Er schrieb auch:..."befinde mich im Jahresurlaub, so dass wir kurzfristig keine Regelung treffen können, wie in der Zeit der Unterhalt der Familie sichergestellt werden kann..." Deswegen soll ich alle Belege sammeln. Also auch unsere familären Kosten?

Bitte helft mir nochmal, und sagt mir ob das so seine Richtigkeit hat.

Lg
Hertha
hertha36 ist offline  
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Alt 15.07.2008, 06:55   #24
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard ohne

Hallo,

es hat alles seine Richtigkeit.

Der Ersatzbetreuer ist für die Vermögensangelegenheit der Mutter zuständig. Alleine schon, um sich abzusichern, sorgt er dafür, dass niemand an die Konten heran kann.

Hier gibt es kein Entweder/Oder.

Sie müssen jetzt alle Belege über Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer Mutter anfallen, sammeln und mit der Bitte um Erstattung an den Rechtsanwalt senden. Der prüft das und veranlasst alles weitere.

Weiterhin können Sie auch an den Anwalt schreiben "meine Mutter hat mich monatlich mit 300 Euro unterstützt, dies war in ihrem Sinne, bitte überweisen Sie mir jeweils zum 1. eines Monats diesen Betrag auf mein Konto Nr. 1". Oder Sie machen Aufwandsersatz für Besuchsfahrten (Fahrkosten), Pflege und Betreuung usw. geltend.

Auch dies wird der Anwalt prüfen. Wenn er sich nicht sicher ist, wird Ihre Forderung dem Gericht vorgelegt, dann entscheiden die.

Für Sie ist das jetzt mehr Aufwand. Alles aufschreiben (z. B. "Treppenhausreinigung am xx.xx.xxxx von 15.00 bis 15.30 h), und wenn Ihre Forderung hoch genug ist, einreichen. Manche Leute werden dabei ausgesprochen kreativ

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 23.09.2008, 11:54   #25
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.06.2008
Beiträge: 14
Ausrufezeichen so....fast alles geklärt.

Hallo ihr Lieben,

also mittlerweile hat sich nun alles zum Guten gewendet. Ich glaube, ich habe den besten Ergänzungsbetreuer der Welt. Er ist Anwalt und ganz dicke mit dem AG.
Er hat mich nun ab 1.10. eingestellt zu einem sehr guten Gehalt, es entspricht abzgl. der KK-Kosten der Rente meiner Mutter. Darüber hinaus hat er einen Darlehnsvertrag zwischen Mutter und mir gemacht und diesen außer Zahlung gesetzt. Hinzu noch einen Pflegevertrag, der mich verpflichtet Mutter zu pflegen und für Ihre Kosten aufzukommen. Er ist superlieb und sehr verständnisvoll. Nun habe ich aber eine ganz andere Frage. Wir müssen bis Jahresende aus der Wohnung raus (hatten wir eh schon lange gewollt, da meine große Tochter in der Nachbarstadt zu Schule geht.). Haus verkauft und der neue Eigentümer möchte unsere Wohnung haben. Soweit kein Problem. Nun frage ich mich aber, wenn wir in die Nachbarstadt ziehen, ist doch auch ein anderes Amtsgericht zuständig.......bleibt dann der Ergänzungsbetreuer oder haben die dort ihre eigenen ??????? Es wäre superschade, wenn er gewechselt würde. Hinzu wirds dann wohl auch problematischer, da er bestimmt zum anderen Amtsgericht nicht diesen guten Draht hat.

Wie ist das in der Regel??

Danke für die Info

Lg
hertha36 ist offline  
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Alt 24.09.2008, 10:22   #26
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.06.2008
Beiträge: 14
Ausrufezeichen

Hallooooo??? Keiner mehr hier?
hertha36 ist offline  
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Alt 24.09.2008, 11:18   #27
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Sorry, solche Fragen können wir hier nicht beantworten. Das kann man nur beim derzeitig zuständigen Vormundschaftsgericht erfragen, wie solche Fälle üblicherweise gehandhabt werden.

Alles kann nichts muß --> Einzelfallentscheidung!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Stichworte
angehörige, demenz, ehrenamtliche betreuung, ergänzungsbetreuer, pflegegeld, steuern, vermögensangelegenheiten

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