Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Kostenabrechnung nach Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kostenabrechnung nach Betreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, gestern habe ich mit dem Rechtspfleger über meine Abrechnung der mir entstandenen Kosten, im Rahmen meiner ehrenamtlichen Betreuungstätigkeit, gesprochen. ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 31.07.2008, 08:25   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.05.2008
Beiträge: 13
Standard Kostenabrechnung nach Betreuung

Hallo,
gestern habe ich mit dem Rechtspfleger über meine Abrechnung der mir entstandenen Kosten, im Rahmen meiner ehrenamtlichen Betreuungstätigkeit, gesprochen. Er meinte, dass mir keine Erstattung meiner Ausgaben (Portokosten, Kopierkosten, Fahrtkosten) zustehen.
Ich hätte z.B. die Gläubiger nicht anschreiben sollen, da dadurch ja Kopier- und Portokosten entstehen. Toll, dass man sowas hinterher erfährt . Ich hätte zum Anwalt gehen sollen, sagt der Rechtspfleger (hallo, kostet der nichts?)
Selbstverständlich habe ich private Besuche und meinen Zeitaufwand nicht berechnet.
Meine Frage ist nun, steht mir nur die Aufwandsentschädigung (für 2,5 Monate) zu? Blöd, da ich die auch noch versteuern muss, da ich den Freibetrag schon voll ausschöpfe.
Viele Grüße
macchris
macchris ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2008, 10:46   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg
Beiträge: 74
Standard Auskunft ist falsch

Hallo, diese Auskunft ist auf jeden Fall dann falsch, wenn die beschriebenen Tätigkeiten in Ihren Aufgabenkreis fielen.

Sie haben als ehrenamtliche Betreuerin die Alternative:

Aufwendungsersatz nach Einzelabrechnung, siehe unter:
Aufwendungsersatz − Betreuungsrecht-Lexikon

oder die Aufwandspauschale von jährlich 323 Euro; siehe unter:
Aufwandspauschale − Betreuungsrecht-Lexikon

Sollte der Betreute vermögend sein, brauchen Sie im übrigen keinen Gerichtsbeschluss, sondern können sich die Beträge selbst entnehmen. Das geht allerdings nur während der laufenden Betreuung.
__________________
Gruß
H.Deinert

Weitere Infos:
http://wiki.btprax.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2008, 14:39   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Hallo macchris,

hast Du mal durchgerechnet, ob Du mit der Pauschale nicht besser fährst. Eigentlich lohnt sich eine Einzelabrechnung nur bei großer räumlicher Entfernung und entsprechender km-Leistung.
Die Antwort des Rechtspflegers zum Umgang mit den Gläubigern und den Fahrtkosten (i.d.R. eine Fahrt pro Monat) ist dreist. Es geht wohl ausschließlich um Kosten- und Arbeitsersparnis. Als ehrenamtliche Betreuerin würde ich mal auf dumm machen und den zuständigen Richter anrufen. Schließlich kommst Du den Wünschen des Gesetzgebers nach ehrenamtlicher Übernahme einer Betreuung im Familienkreis nach. Warum sollst Du dann auch noch so kleinkarierten Ärger auf Dich nehmen. Wie Du hier geschrieben hast, bist Du die Aufgabe doch auch mit Ernst und Engagement angegangen.
Vielleicht nimmt man Dir auch übel, dass man jetzt einen Berufsbetreuer bezahlen muss. Glaubt man unseren Politikern, kann man (oder treffender Frau) Betreuungen doch zwischen Wäschewaschen und Kirchgang abwickeln.

Laß Dich nicht unterkriegen!

Schöne Grüße
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2008, 14:57   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.05.2008
Beiträge: 13
Standard Hallo HorstD. und Kohlenklau

Hallo HorstD. und Kohlenklau,
vielen Dank für eure Antworten. Ich warte jetzt erstmal ab, was auf meinem Konto landet. Die Pauschale deckt nur ca. 1/4 meiner Gesamtausgaben und wie gesagt, versteuern darf ich sie ja dann auch noch .
Ich denke bei fast 100 Gläubigern und eine Fahrtstrecke von ca. 70 km (einfache Strecke in die Rehaeinrichtung) kommt schon ganz gut was zusammen. Ob Schuldnerberatung oder neuer Betreuer, die sind begeistert von meiner Vorarbeit, aber scheinbar galt das als mein Privatvergnügen.
Übrigens kam ich erst ins Gespräch mit dem Herrn Rechtspfleger, als ich ihn darauf aufmerksam machte, dass er mir zuviel zahlen wollte, nämlich für 1,3 Jahre. Ich möchte aber nichts, was mir nicht zusteht. Ich werde euch auf dem Laufendem halten.
Viele Grüße
macchris

P.S. Mein Bruder lebt jetzt seit 3 Wochen zu Hause und es klappt ganz gut. Pflegestufe hat er nicht bekommen, bis jetzt zahlt Soziamt den Pflegedienst.
Meine frei gewordene Zeit kann ich jetzt besser mit meinem Bruder verbringen (mit ihm einkaufen, Sprachübungen machen usw.) .
macchris ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
aufwandspauschale, aufwendungsersatz, ehrenamtliche betreuung, pauschale

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:40 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27