Dies ist ein Beitrag zum Thema Kostenabrechnung nach Betreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
gestern habe ich mit dem Rechtspfleger über meine Abrechnung der mir entstandenen Kosten, im Rahmen meiner ehrenamtlichen Betreuungstätigkeit, gesprochen. ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.05.2008
Beiträge: 13
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Hallo,
gestern habe ich mit dem Rechtspfleger über meine Abrechnung der mir entstandenen Kosten, im Rahmen meiner ehrenamtlichen Betreuungstätigkeit, gesprochen. Er meinte, dass mir keine Erstattung meiner Ausgaben (Portokosten, Kopierkosten, Fahrtkosten) zustehen. Ich hätte z.B. die Gläubiger nicht anschreiben sollen, da dadurch ja Kopier- und Portokosten entstehen. Toll, dass man sowas hinterher erfährt . Ich hätte zum Anwalt gehen sollen, sagt der Rechtspfleger (hallo, kostet der nichts?)Selbstverständlich habe ich private Besuche und meinen Zeitaufwand nicht berechnet. Meine Frage ist nun, steht mir nur die Aufwandsentschädigung (für 2,5 Monate) zu? Blöd, da ich die auch noch versteuern muss, da ich den Freibetrag schon voll ausschöpfe. Viele Grüße ![]() macchris |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg
Beiträge: 74
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Hallo, diese Auskunft ist auf jeden Fall dann falsch, wenn die beschriebenen Tätigkeiten in Ihren Aufgabenkreis fielen.
Sie haben als ehrenamtliche Betreuerin die Alternative: Aufwendungsersatz nach Einzelabrechnung, siehe unter: Aufwendungsersatz − Betreuungsrecht-Lexikon oder die Aufwandspauschale von jährlich 323 Euro; siehe unter: Aufwandspauschale − Betreuungsrecht-Lexikon Sollte der Betreute vermögend sein, brauchen Sie im übrigen keinen Gerichtsbeschluss, sondern können sich die Beträge selbst entnehmen. Das geht allerdings nur während der laufenden Betreuung. |
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#3 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo macchris,
hast Du mal durchgerechnet, ob Du mit der Pauschale nicht besser fährst. Eigentlich lohnt sich eine Einzelabrechnung nur bei großer räumlicher Entfernung und entsprechender km-Leistung. Die Antwort des Rechtspflegers zum Umgang mit den Gläubigern und den Fahrtkosten (i.d.R. eine Fahrt pro Monat) ist dreist. Es geht wohl ausschließlich um Kosten- und Arbeitsersparnis. Als ehrenamtliche Betreuerin würde ich mal auf dumm machen und den zuständigen Richter anrufen. Schließlich kommst Du den Wünschen des Gesetzgebers nach ehrenamtlicher Übernahme einer Betreuung im Familienkreis nach. Warum sollst Du dann auch noch so kleinkarierten Ärger auf Dich nehmen. Wie Du hier geschrieben hast, bist Du die Aufgabe doch auch mit Ernst und Engagement angegangen. Vielleicht nimmt man Dir auch übel, dass man jetzt einen Berufsbetreuer bezahlen muss. Glaubt man unseren Politikern, kann man (oder treffender Frau) Betreuungen doch zwischen Wäschewaschen und Kirchgang abwickeln. Laß Dich nicht unterkriegen! Schöne Grüße Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.05.2008
Beiträge: 13
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Hallo HorstD. und Kohlenklau,
vielen Dank für eure Antworten. Ich warte jetzt erstmal ab, was auf meinem Konto landet. Die Pauschale deckt nur ca. 1/4 meiner Gesamtausgaben und wie gesagt, versteuern darf ich sie ja dann auch noch . Ich denke bei fast 100 Gläubigern und eine Fahrtstrecke von ca. 70 km (einfache Strecke in die Rehaeinrichtung) kommt schon ganz gut was zusammen. Ob Schuldnerberatung oder neuer Betreuer, die sind begeistert von meiner Vorarbeit, aber scheinbar galt das als mein Privatvergnügen. Übrigens kam ich erst ins Gespräch mit dem Herrn Rechtspfleger, als ich ihn darauf aufmerksam machte, dass er mir zuviel zahlen wollte, nämlich für 1,3 Jahre. Ich möchte aber nichts, was mir nicht zusteht. Ich werde euch auf dem Laufendem halten. Viele Grüße macchris P.S. Mein Bruder lebt jetzt seit 3 Wochen zu Hause und es klappt ganz gut. Pflegestufe hat er nicht bekommen, bis jetzt zahlt Soziamt den Pflegedienst. Meine frei gewordene Zeit kann ich jetzt besser mit meinem Bruder verbringen (mit ihm einkaufen, Sprachübungen machen usw.) . |
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| aufwandspauschale, aufwendungsersatz, ehrenamtliche betreuung, pauschale |
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