Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung nach Betreuerwechsel im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Andreas,
11 Betreuungen sind das Mindeste als Hinweis für eine freiberufliche Tätigkeit und möglichst vollzeit. Teilzeit geht zwar auch, ...
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#31 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas,
11 Betreuungen sind das Mindeste als Hinweis für eine freiberufliche Tätigkeit und möglichst vollzeit. Teilzeit geht zwar auch, aber ist eher Privatsache. Die Kosten sind die gleichen. Und dann ist es eine Milchmädchen-Rechnung: bei einer 40 Stunden Woche als Vollzeit Berufsbetreuer (ist Illusion, ich weiß) und einer Pauschlierung von durchschnittlich 3 Stunden pro Betreuten (da die Betreuung wohl älter als 1 Jahr) sind es 33 Stunden im Monat, ist wohl kaum Vollzeit, nicht mal für eine Woche und auch nicht mal Teilzeit. Und bei, sagen wir mal 160 Stunden im Monat min. für einen 'vollen' Betreuer, und das ist wahrlich wenig, wären es mindestens 53 Betreute, um aus Sicht der Pauschalierung einen Vollzeitjob zu machen. Also mit 50 wärst du dann "rein rechnerisch" noch nicht vollzeit tätig. Andererseits kämst du mit dem Finanzamt in die Quere, würdest du die 50 Betreuungen als Ehrenamtler abrechnen, bei einem Salär von ca. 1300 Euro im Monat. 'Das geht gar nicht', meint Bruce. Teilzeit wäre wohl 20 Stunden die Woche, wären also ca. 80 Stunden im Monat, geteilt durch 3 Stunden pro Betreuten wären es ca. 27 Betreute. Mit einem 'verwertbaren' Hochschulabschluss hättest du dann 27*3*44 wärst du dann bei 3.564 Euro bruttobrutto im Monat. Also würde es sich "rein rechnerisch" schon lohnen, von 50 ehrenamtlichen Betreuungen auf 27 Teilzeitbetreute abzuwirtschaften. 20 Stunden die Woche ist doch nix - lassen sich doch locker auf einer Po-Backe absitzen. Die andere ist dann für die 'voll' Betreuenden. Im auslaufenden Jahr der Mathematik wäre es eine schöne Pisa-Aufgabe auszurechnen, wo der Break-Even-Point ist im Verhältnis Ehrenamt fürs Vormundschaftsgericht und Teilzeitgewerbe fürs Finanzamt. Das wärs doch noch. Damit könnten dann angehende BetreuerInnen bei der Bank für einen Startkredit ihre Finanzanalyse vorlegen. In der Schule nannten wir so etwas Grenzwert-Berechung. Die Schmerzgrenze ist dabei unerheblich. Als Schüler hatten wir sie sehr schnell erreicht. In diesem Sinn frohes Rechnen. Heinz |
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#32 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
ich möchte mich für die Geduld bedanken, mit der Heinz hier antwortet. Wie die meisten ja inzwischen wissen, bin ich im öffentlichen Dienst als Angestellter tätig. Da die Kassen chronisch leer sind, wäre es heutzutage ein Leichtes, eine Stundenreduzierung zu erreichen. Das ging auch runter bis auf 30 Prozent der normalen Arbeitszeit. Dann wäre es ohne weiteres Möglich, halbtags beruflich Betreuungen zu führen. Mein Vorteil wäre: ich bin über meinen Dienstherren Sozialversichert. Das bedeutet, ich zahle weniger für die Krankenkasse, kann aber die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen wie in Vollzeit. Moralisch vielleicht anrüchig, vom Gesetz her erlaubt. Ob sich das lohnt, und wie das steuertechnisch aussieht, kann wohl nur ein Profi ausrechnen. Die Idee finde ich allerdings reizvoll. Gruss Andreas |
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#33 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Guten Tag!
Das Beispiel von Heinz hinkt! Der Betreuer wird wohl kaum nur mittellose Betreuungen über den 12 Monat hinaus führen. Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#34 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Stracciatellamaus,
hier hinkt nichts. Ich hatte zuletzt nur noch vermögenslose und überwiegend Heimbewohner. Wie bekannt, waren das noch weniger als 3 Euro. Dafür hatte ich aber auch noch Vermögenslose in eigener Wohnung und aufgrund meiner 'Professur' überwiegen Suchtkranke und dement Alte mit Grundsicherung. Da waren die Einkünfte nicht berauschend, aber mitunter die Arbeitszeiten, denn wenn ein Suchtkranker mal wieder abtrünnig war, Rückfall gebaut, sich selbst gefährdet hatte, oder paranoisch eingewiesen werden musste, so weißt du recht gut, wie umständlich und zeitaufwendig es wird. Nun gut, das kam nicht alle Tage vor. Aber dass Demente und Angstpatienten das Altenheim aufmischten und diese bei einer Pflegestufe I ihr Zeitbudget kontinuierlich überschritten sahen, erst recht als dann diese alte Dame sich eine Rückenfraktur zuzog und sich im Krankenhaus schließlich multiresistente Viren fing, das alles für 2,5 Stunden im Monat war ein Witz. Ach ja, vermögende Betreute mag es auch geben. Ich hatte keine. Das heißt eine hatte einen halben Wald, den sie sich mit ihrer Schwester teilte und ich über 6.000 Euro Vermögen in Anschlag bringen durfte. Nur konnte der Wald mangels Nachfrage nicht verkauft werden und die Schwester meldete sich erst, als die Betreute verstorben war und ließ dann den von der Betreute gewollten Bestattungsvertrag auch noch abändern. Oh, da macht das Betreuerhandwerk wirklich Spaß. Da kommt Freude auf, wenn von den 4 Stunden noch ein paar auf der Fahrtstrecke bleiben. Summa summarum: das BetrRÄG gilt schlicht abgeschafft oder den Herrn und Frauen Politiker zwangsweise verpasst. Wärs doch noch, wenn sie ihren wöchentlichen Scheck beim Betreuer abholen wollen, aber außerhalb der Bürozeiten ankommen, weil sie mal den Bus verpasst haben. Gibts nicht? Dann schaue man sich mal die Praxis der Amtsbetreuer und auch mancher Freibetreuer an. Warum wohl? Besten Gruß vom Hinkebein |
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| berufsbetreuer, berufsbetreuung, betreuerwechsel, krankenversicherung, selbständigkeit, sozialversicherung, vergütung |
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