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Vergütung nach Betreuerwechsel

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung nach Betreuerwechsel im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe vom hiesigen Amtsgericht 2 Betreuungen übernommen, die vorher von einem Berufsbetreuer in einer 700 km entfernten Stadt ...


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Alt 22.11.2008, 10:35   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 36
Standard Vergütung nach Betreuerwechsel

Hallo,
ich habe vom hiesigen Amtsgericht 2 Betreuungen übernommen, die vorher von einem Berufsbetreuer in einer 700 km entfernten Stadt geführt wurden. ( DieBetreuten sind in unsere Stadt verzogen). Ist es richtig, daß trotz der anfangs sehr aufwendigen
Tätigkeit ( alle Anträge müssen vor Ort neu gestellt werden) nur 3,5 Stunden abrechenbar sind?
und noch eine weitere Frage: z.Zt. erhalte ich für meine Betreuertätigkeit eine Vergütung von 33,50€ ( abgeschlossene Kaufm. Ausbildung) Im nächsten Jahr schließe ich mein berufsbegleitendes Studium der Sozialpädagogik ab. Erhöht sich dann automatisch der Stundensatz auf 44€ auch für die bereits bestehenden Betreuungsfälle?
niederrheiner ist offline  
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Alt 22.11.2008, 12:45   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
Standard

Zitat:
Zitat von niederrheiner Beitrag anzeigen
Hallo,
ich habe vom hiesigen Amtsgericht 2 Betreuungen übernommen, die vorher von einem Berufsbetreuer in einer 700 km entfernten Stadt geführt wurden. ( DieBetreuten sind in unsere Stadt verzogen). Ist es richtig, daß trotz der anfangs sehr aufwendigen
Tätigkeit ( alle Anträge müssen vor Ort neu gestellt werden) nur 3,5 Stunden abrechenbar sind?
Nach meiner Meinung: Grundsätzlich ja (bei mittellos, nicht im Heim, ab dem 2. Jahr); aber siehe hierzu auch - besonders unter der Rubrik "Zweifelsfälle:

Betreuervergütung ? Betreuungsrecht-Lexikon

Zitat:
erhalte ich für meine Betreuertätigkeit eine Vergütung von 33,50€ ( abgeschlossene Kaufm. Ausbildung) Im nächsten Jahr schließe ich mein berufsbegleitendes Studium der Sozialpädagogik ab. Erhöht sich dann automatisch der Stundensatz auf 44€ auch für die bereits bestehenden Betreuungsfälle?
Als studierter Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiter steht Dir - sofern Du Betreuungen beruflich führst - die Vergütungsstufe 3 zu ( 44,- Euro). Du solltest dies dann bei den betr. Vergütungsanträgen - unter Vorlage eines Nachweises - in Ansatz bringen.


mfg
carlos

Geändert von carlos (22.11.2008 um 12:57 Uhr)
carlos ist offline  
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Alt 22.11.2008, 16:43   #3
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ach, was ist doch das Betreuungsrechtsänderungsgesetz für ein Segen. Die Vergütungsregelung bei Übernahme von bestehenden Betreuungen gilt natürlich auch bei ehrenamtlich geführten Betreuungen. Also das hat dann der Ehepartner oder die Kinder die Betreuung ein - zwei Jahre geführt und waren letztlich völlig überfordert und dann übernimmt dann ein Berufsbetreuer die Betreuung professionell. Für unser politischen Heiopeis ganz klar: der Profi hat nichts mehr zu tun, ist ja schon alles getan. So auch bei einem Auszug aus einem Wohnheim in die Eigenständigkeit einer eigenen Wohnung. Die Vergütung für die selbständig wohnenden beginnt mit dem Bezug der Wohnung. Die Arbeit und die Zeit für die Wohnungssuche, Gespräche mit dem Vermieter und den Behörden, alles das wird vergütet nach der Pauschale für Heimbewohner.

Ja und dann möge man als Berufsbetreuer einen Hospizplatz suchen. Ich hatte einen Betreuten mit einer Vergütung von 2,5 Stunden /Monat und einen tatsächlichen Zeitbedarf von fast 50 Stunden innerhalb von 2 Wochen. War auch ein komplexer Fall mit Getrenntleben, und 2 Krankenkassen die beide ihre Zuständigkeit verneinten und diversen Kommunalbehörden zur Übernahme der Kosten und dem MDK bzw. dem Gesundheitsamt und und und. Die Möglichkeiten der Bestattung bei schriftlichem Wunsch des vermögenslosen Betreuten waren natürlich auch noch zu berücksichtigen.

Aber das ficht das Gewissen der Staatsdiener nicht an. Man hat aber viele Kosten gespart, nur nicht an den Pensionen dieser Halbgötter.

Verzeiht meine Entrüstung. Dieser Beitrag mag auch nochmal meinen Standpunkt zum Dauerthema Anforderungen an Berufsbetreuer verdeutlichen.

Heinz
 
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Alt 22.11.2008, 18:25   #4
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
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@Heinz

MIR KOMMEN GLEICH DIE TRÄNEN!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 22.11.2008, 20:05   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard ohne

Hallo,

eine sehr sachliche Antwort unserer bekannt netten Straciatellamaus. Man kann's auch übertreiben...

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 22.11.2008, 21:35   #6
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
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@Herr Lübeck
Das Stichwort heisst Mischkalkulation! Der Betreuer verzichtet ja auch nicht auf seine Vergütung, wenn er zeitlich weniger für den Betroffenen regelt, als ihm mit der Pauschale zusteht!

Vielleicht mal darüber nachdenken!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 23.11.2008, 15:08   #7
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Stracciatellamaus,

du meinst mit einer Mischkalkulation käme man hin? Oder willst du mit deiner Antwort andeuten, dass du das BRÄG im Vergleich zu dem für Betreuer wesentlich aufwendigeren, aber transparenten stundenweisen Abrechnung gutheißt? Fakt ist doch, dass die Berufsbetreuer keinen Nachweis mehr zu erbringen brauchen, ob und wieviel sie getan haben; sie aber eine hohe Anzahl von 'einfachen' Betreuungen ansammeln, die sie pauschal abrechnen können. Dahingegen werden zum Teil die Zahl der Betreuungen beschränkt. Heißt, dass das Einkommen bei eine Begrenzung von 35 Betreuungen massiv beschränkt wurde doch mit dem Ziel, die EinzelkämpferInnen vom Markt zu fegen, damit sie sich Bürogemeinschaften zusammenschließen. Doch dürfte dir die Gesetzgebung auch bekannt sein, dass auch einfache Tätigkeiten offiziell nicht delegierbar und abrechenbar sind. Auch ist dir die Vergütungsregelung bei Vertretung bekannt.
Aus deiner Antwort darf ich entnehmen, dass du ganz froh bist, ein festes Gehalt zu haben und nicht nach der Anzahl der Akten und der dafür verwendeten Zeit vergütet zu werden. Ich freu mich für dich. Doch die Wirklichkeit der Berufsbetreuer sieht wahrlich anders aus als deine. Aber traurig brauchst du deshalb nicht zu sein. Wir sind es auch nicht angesichts der sicherlich zunehmenden Arbeitsbelastung und dem steten Personalabbau bei Gericht. Aber dafür darfst du dich auch gerne bei unsern Staatsdienern bedanken.

Heinz
 
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Alt 23.11.2008, 19:47   #8
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Heinz,
Ihre Ansicht ist nicht zu teilen. Auch Staatsdiener insbesondere Landesbeamte als Rechtspfleger in den neuen Bundesländern verdienen auch im Jahr 2009 noch Gehalt mit OSTabschlag. Inwiefern das 20 Jahre nach der Wende noch zusammenpasst wage ich mal zu bezweifeln, währenddessen die Stundenpauschale für Berufsbetreuer in Ost und West gleich ist. Die Arbeitsbelastung im Gericht ist regional verschieden. Ich arbeite zur Zeit 140% bei einer bezahlten 40 Stundenwoche. Was ich nicht schaffe erledige ich abends zu Hause oder am Wochenende und das unbezahlt und ohne Anrechnung irgendwelcher Überstunden! Zu meinem Aufgabengebiet zählen ca. 1000 Betreuungsakten und 1300 Beratungshilfeakten pro Jahr. Hinzu kommen die Sprechzeiten. Es vergeht kein Tag an dem niemand zu mir ins Büro kommt.
Betreuungen werden nicht auf eine Anzahl von 35 pro Betreuer beschränkt. Das habe ich ehrlich gesagt auch noch nie gehört. Scheint bei Ihnen offensichtlich ein regionales Problem zu sein. In meinem "Bezirk" führen die Berufsbetreuer zwischen 50 und 60 Betreuungen. Da kommt die pauschale Vergütungsabrechnung dann beiderseits zugute. Seit unserem neuen Abrechnungssystem gehen die regulären Vergütunganträge ab dem 13. Betreuungsmonat ganz fix, denn die Vergütung wird sofort ausgezahlt.
Zum alten Vergütungssystem kann ich nur sagen, der Berufsbetreuer ist damit besser gefahren, weil alle ausnahmenslos beschissen haben. Und das meine ich ernst! In meiner Praktikazeit beim Gericht habe ich mir mit meinem Studienkollegen nämlich mal die Arbeit gemacht und alle Vergütungsanträge von sämtlichen Berufsbetreuern in einer Statistik erfasst und die abgerechneten Minuten taggenau ausgerechnet. Ist schon erstaunlich wie fleißig manche Betreuer sind. 18 Arbeitsstunden pro Tag waren keine Seltenheit. Ein Berufsbetreuer hatte sogar 27 Arbeitsstunden abgerechnet! Das ist Betrug und zog ein Strafverfahren nach sich!
Unter diesem Aspekt ist die derzeit gültige Pauschale von mir absolut zu begrüßen! Und wie ich aus Berichten meiner Betreuer weiss (u.a. Haus ausgebaut, neuer BMW und Tauchurlaub auf den Malediven) scheint ja keiner am Hungertuch zu nagen.
Genauso sicher wie mein Job als Beamter, wobei auch hier der fade Beigeschmack bleibt jederzeit vom Dienstherren versetzt zu werden, bleibt man auch als Berufsbetreuer fest im Sattel, wenn man sich Mühe gibt und vorallem ehrlich ist!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 24.11.2008, 08:06   #9
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
Standard

Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
@Herr Lübeck
Das Stichwort heisst Mischkalkulation! Der Betreuer verzichtet ja auch nicht auf seine Vergütung, wenn er zeitlich weniger für den Betroffenen regelt, als ihm mit der Pauschale zusteht!

Vielleicht mal darüber nachdenken!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
Hallo,

wenn man offensichtlich keine Ahnung vom praktischen Betreueralltag hat, sollte man sich mit solchen Äußerungen zurückhalten.

Heinz hat in seinem o.g. Beitrag treffend beschrieben, mit welchen Situationen man diesbezüglich oftmals konfrontiert wird.
Mischkalkulation hin oder her; als ob man Betreuungen kalkuklieren könnte...

Das alte Vergütungssystem (ich habe nur mit dem neuen gearbeitet) hatte sicherlich seine Tücken - deshalb wurde es wohl auch zu recht abgeschafft.

Dies heißt aber noch lange nicht, dass die Pauschalierung eine Ideallösung darstellt; jetzt bescheißen sich nämlich viele Betreuer quasi selbst, da sie mehr Arbeitsstunden leisten als sie abrechnen (dürfen) - glauben Sie es mir einfach.

mfg
carlos
carlos ist offline  
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Alt 24.11.2008, 08:08   #10
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

eiverpipsch, da fühlst du dich Stracciatellamaus aber heftig vors Schienbein getreten, na so was.

Zum einen schrieb ich von der Überbelastung bei Gericht. Ist bekannt. Wer hat es verursacht? Doch nicht die StaatsdienerInnen von denen du schreibst. Es sind die Herren Staatsdiener und Dienerinnen, von denen ich spreche. Dass sind all die, die sich um ihre Pensionen nicht zu kümmern brauchen. Die auch keine Ahnung vom Betreuungswesen haben, die aber das Gesetz zum Abbau von Menschlichkeit und sozialer Arbeit veranlasst haben.

Prophylaktische Arbeit ist bei bei einem Stundenkontigent von 2-4 Stunden nach einem Jahr nicht zu leisten: Gespräche mit dem Arzt, mit Nachbarn, mit Vermieter, mit Werkstätten für Behinderte. Eine engagierte Arbeit ist doch praktisch eine Farce. Die Betreuten werden verwaltet. Mehr nicht. Und es mag durchaus vor dem Gesetz zu auffälligen Missverhältnissen gekommen sein. Doch wer hat denn die Sachen dem Betreuten in die Klinik oder Psychiatrie gebracht. Die Rechtspflegerinnen doch wohl kaum. Und ohne Angehörige und mittellos und ohne Zivi von irgendwoher -keine Chance. Aber abgerechnet werden durfte auch nicht, war ja keine rechtliche Betreuungsarbeit. Also lassen wir mal die Kirche im Dorf. Betrogen, ober besser geschummelt wird jetzt noch mehr als vorher. Aber unsere Oberschlauen haben es vereinfacht.

Vergessen darf auch nicht werden, dass im Vorfeld des sehr umstritten Gesetzes, natürlich nicht umstritten unter den Justizministern der Länder, die es einheitlich abgenickt haben, waren doch Lügen wie, die Kosten der Betreuungen seien um 16 % gestiegen und die RechtspflegerInnen müssten 75 % ihrer Arbeit auf die Prüfung von Vergütungen verwenden. Die Vorsitzende des Vormundschaftsgerichtstags e.V., selbst Rechtspflegerin, (dir ist dieser interdisziplinäre Verein sicherlich auch ein Begriff), widerlegte diese Lügen öffentlich.

Fakt ist, dass man eigentlich den Berufsstand der Berufsbetreuer wieder abschaffen wollte. Vor 1992 gabs sie nicht und die Amtsvormünder hatten Erwachsene und zudem noch Jugendliche. Jetzt könnten es die Kommunen doch auch wieder machen. Zumal durch die Auflösung der Versorgungsämter Personal frei wird. Manche Berufsbetreuer haben jetzt auch Fallzahlen von über 70, wie die Amtsvormünder damals.

Aber die grundgesetztliche Berufsgarantie ließ es leider nicht zu. Deshalb hat man die Pauschalierung eingeführt. Und der BdB will noch mehr. Will Zertifizierung und Qualifizierung und am Besten auch noch Kammergericht werden. Und das von 3,50 die Stunde, sich an zertifizierten Instituten nachweislich irgendwelche Scheine zu holen. Da werden, wo es möglich ist, unweigerlich Betreuungen angehäuft und effektiv abgerechnet. Mancher Betreuter sieht seinen Betreuer nur ein Mal im Jahr. Das ist der Geist dieses Gesetzes und der Geist der Politiker.

Den Staatsdiener im Sinne Friedrich II. hätte ich wohl besser in Klammer gesetzt. Die StaatsdienerInnen, von denen du schreibst, die sind m.E. genauso gear...t, wie die Betreuten und auch mancher BetreuerIn, die die Arbeit mit Herzblut und viel unbezahltem Engagement geleistet hat.

In diesem Sinn
Heinz
 
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berufsbetreuer, berufsbetreuung, betreuerwechsel, krankenversicherung, selbständigkeit, sozialversicherung, vergütung

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