Dies ist ein Beitrag zum Thema Versteuerung der Aufwandspauschale im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
in meinem zuständigen Amtsgericht war vor einiger Zeit die Steuerfahndung und hat alle Betreuungsakten eingesehen und dann abgeglichen, ob ...
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22.11.2008, 14:40 | #1 |
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Beiträge: 6
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Versteuerung der Aufwandspauschale
Hallo,
in meinem zuständigen Amtsgericht war vor einiger Zeit die Steuerfahndung und hat alle Betreuungsakten eingesehen und dann abgeglichen, ob die ehrenamtlichen Betreuer die Aufwandspauschale in ihrer Steuererklärung als sonstige Einnahmen angegeben haben. Einige Betreuer mussten daraufhin kräftig Steuern nachzahlen. Mir ist mal zu Ohren gekommen, dass es steuerrechtlich gar nicht so unstreitig ist, ob die Pauschale zu versteuern ist. Auch rein vom Rechtsempfinden leuchtet es mir nicht ein, dass ich einen Aufwendungsersatz, der ja mir entstandene Kosten abdecken soll, versteuern soll. Schliesslich ist es ja ausdrücklich gerade keine Entlohnung. Weiß jemand genaueres zu diesem Problem? Danke und Gruß Kellrob |
22.11.2008, 22:08 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Kellrob,
guckst Du hier Aufwandspauschale ? Betreuungsrecht-Lexikon 500,- € jährlich sind bei Ehrenamtlern steuerfrei, darüberhinaus kassiert der Staat die vorher ausgezahlte Pauschale teilweise wieder ein. Verwaltung muß schließlich Verwaltung generieren. Das die Steuerfahndung diesem Sumpf von ehrenamtlich tätigen Gierhälsen mal umgräbt ist dringend nötig. Auch wenn summenmäßig ein ehemaliger Postchef wahrscheinlich mehr einbringt als alle ehrenamtlichen Betreuer zusammen, so gilt immer noch der Gleichheitsgrundsatz. Außerdem gilt auch immer noch die Regel "Die Kleinen fängt man, die Großen lässt man laufen". Damit ist dieser Staat schließlich 60 Jahre lang sehr gut gefahren. Ehrenamtliche Grüße Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
22.11.2008, 23:00 | #3 |
Gesperrt
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Beiträge: 6
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Danke Kohlenklau,
im übrigen ist in der Sache Deinen Ausführungen nichts hinzuzufügen. Wie war das noch einmal mit der 500 Mrd-Bürgschaft? Irgenwoher muß im Ernstfall das Geld ja kommen. Das Gejammere von staatlicher Seite über mangelndes Engagement bei ehrenamtlichen Tätigkeiten ist vor diesem Hintergrund jedenfalls voll zu unterstützen... Schönen Gruß Kellrob |
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aufwandspauschale, pauschale, steuererklärung, steuern |
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