Dies ist ein Beitrag zum Thema Umgang mit Betreuungsbehörde im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich kann shotokan-man nur Recht geben. Die Entscheidung, WER zum Betreuer eingesetzt wird trifft letztlich der Richter!
Die Betreuungsbehörde hat ...
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#11 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ich kann shotokan-man nur Recht geben. Die Entscheidung, WER zum Betreuer eingesetzt wird trifft letztlich der Richter!
Die Betreuungsbehörde hat lediglich ein Vorschlagsrecht, an das der Richter nicht gebunden ist! Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#12 |
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Einsteiger
Registriert seit: 10.04.2008
Ort: Kiel
Beiträge: 15
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Inzwischen habe ich Post von der Behörde des Nachbarkreises bekommen.
Man wird mich demnächst auch berücksichtigen, wenn die kreisweit tätigen Betreuer ausgelastet sind und weiterer Bedarf sowie Eignung für den jeweiligen Fall gegeben ist. Meine Info ist, dass es eigentlich genug zu tun gibt. Na wir werden sehen! |
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#13 |
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Gesperrt
Registriert seit: 13.06.2008
Beiträge: 4
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siehste.
Und irgendwann wird die Betreuungsbehörde sich an Dich wenden, weil sie Dich vorschlagen mögen möchte... und bitte schreib mal, wie Du dann reagierst... ![]() oder oder ...
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![]() |
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| berufsbetreuer, betreuungsbehörde |
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