Dies ist ein Beitrag zum Thema Umgang mit Betreuungsbehörde im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebes Team vom Forum Betreuung,
zunächst einmal wünsche ich allen ein frohes neues Jahr 2009!
Mein letzter Besuch war ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 10.04.2008
Ort: Kiel
Beiträge: 15
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Hallo liebes Team vom Forum Betreuung,
zunächst einmal wünsche ich allen ein frohes neues Jahr 2009! Mein letzter Besuch war meine Vorstellung im Sommer letzten Jahres. Nach einem 6-monatigen Existenzgründungsseminar habe ich mich seit dem 01.07.2008 als Berufsbetreuer in Kiel selbständig gemacht. Inzwischen führe ich 6 Betreuungen und 3 sind verlängert worden. Die Bestellungen kommen direkt von den Richtern. Ich habe auch kurzfristig schwierige Fälle übernommen. Bisher ist man mit meiner Arbeit zufrieden. Von Beruf bin ich sowohl Groß-& Außenhandelskaufmann als auch Verwaltungsfachangestellter und habe vor meiner Selbständigkeit als Sozialbetreuer gearbeitet. Mein momentanes Problem ist die Nichtbeachtung meiner Person durch die Betreuungsbehörde, speziell des Amtsleiters. Nach seinen Angaben bin ich angeblich nicht zum Berufsbetreuer geeignet. Von Seiten des Gerichtes, der Gutachter und einer Mitarbeiterin der Behörde bin ich sehr wohl geeignet, als Betreuer zu arbeiten. Einige Richter verlassen sich nur auf eigene Listen von Betreuern ohne Einschaltung der Behörde. Das Unglaublichste ist, dass auf mehrere Besuche sowie Schriftwechsel mit dem Leiter der Behörde hinsichtlich Zulassung in Kiel absolut keine Reaktion erfolgt. Weder wird der Eingang bestätigt noch wird darauf geantwortet. Das geht schon mehrere Monate so. Zwischenzeitlich habe ich mir eine Stellungnahme einer Anwältin geholt. Ihr Rat: Man kann natürlich der Behörde Untätigkeit vorwerfen und Klage erheben oder das Problem aussitzen und immer wieder nachhaken. Es kann doch m.E. nicht sein, dass hier nicht einmal die Form der Höflichkeit gewahrt wird. Ich finde das Verhalten unmöglich. Meine Frage ins Forum: Hat jemand ähnliche Erfahrung mit der Behörde gesammelt und wie kann man sich hier in Zukunft verhalten? Nachtrag: Meine Zulassung in Kiel ist Voraussetzung für meine Bewerbung im Kreis Plön (ich wohne an der Grenze zum Kreis Plön und möchte auch hier tätig werden). In diesem Kreis habe ich vorher als Sozialbetreuer gearbeitet und bereits Aufträge ablehnen müssen, da die Zulassung aus Kiel fehlt um mich bei der Betreuungsbehörde in Plön registrieren zu lassen. |
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#2 |
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Moderator/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 596
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Hallo Rollerpirat
Wenn du eine Art Zulassung benötigst, um auch im Nachbarkreis Betreuungen bekommen zu können, dann bitte doch den Richter, von dem du die Betreuungen bekommst um eine Bestätigung, dass er dir berufsmäßige Betreuungen übertragen hat. Das sollte dem Nachbarkreis auch genügen. Eine formale Bescheinigung, dass man Berufsbetreuer ist, gibt es nicht. Die Betreuungsbehörde hat üblicherweise die Aufgabe, geeignete Betreuer vorzuschlagen. Ob jemand eine Betreuung dann beruflich führt oder nicht, entscheidet das Gericht und niemand sonst. Zum Thema Behörde: Jede vernünftig arbeitende Behörde wird einen Berufsbetreuer auch in seine Verteilerliste aufnehmen, wenn dieser gute Arbeit leistet. Wenn deine Arbeit OK ist, wird das auch schon bemerkt werden. Dich aufzudrängeln oder womöglich einklagen zu wollen ist völlig daneben. Damit schaffst du dir nur Feinde. Es gibt allerdings auch hochprofessionelle Supernullen, bei denen der Behördenbreitpopo das Hirn ersetzt. Bei solchen Leuten kannst du machen, was du willst und du wirst nicht ankommen. Aber mal ehrlich: Willst du das überhaupt noch? Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 13.06.2008
Beiträge: 4
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Da kann ich mich nur anschließen.
Die Betreuungsbehörde in Siegen geht mit mir als Tochter ähnlich um. Meine Mutter ist seit Jahren in gesetzlicher Betreuung und möchte gern, daß ich das mache. Aber die Betreuungsbehörde hat angeblich mal bei einem Hausbesuch von ihr das Gegenteil gehört - meine Mutter ist dement und widerspricht sich oft - und es ist natürlich in den Augen der ach so orientierten Sachbearbeiter nicht möglich, daß Familienangehörige eine Personensorge übernehmen...obwohl ich de facto genau das seit Jahren tue: Arztbesuche mit meiner Mutter, mit Kranken-und Pflegekasse korrespondieren, die häusliche Pflege organisieren etc. Wenn Behörden einmal einen Fehler gemacht haben, gehen sie nach meinen Erfahrungen lieber ganz auf Konfrontation und/oder sitzen das Ganze aus, notfalls werden auch Lügen zu Hilfe genommen, nur um nichts korrigieren zu müssen. Und als "Normalbürger" sind die Möglichkeiten sich zu wehren gleich null. Ist so. Einfach weitermachen, ist meine Empfehlung. Wenn die Herrschaften merken, daß man sich nicht beirren läßt, lassen sie einen in der Regel in Ruhe. Mach Dein Ding so gut Du kannst. ![]() Ich mach's genau so. Es geht ja schließlich um Menschen, die Hilfe brauchen, und nicht um irgendwelche Betonköpfe... ![]() Geändert von siggi (10.01.2009 um 16:40 Uhr). |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.02.2008
Ort: Deuschland, Bayern
Beiträge: 35
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Das Gericht macht doch die Anerkennungen als Berufsbetreuer und nicht die Betreuungsbehörde oder? Jedenfalls ist das hier in Bayern so.
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Ich arbeite zwar im Betreuungsgericht, weiß aber nicht alles und meine Antworten sind ohne Gewähr.
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#5 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 322
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Nein, anscheinend ist das unterschiedlich. In Berlin bewirbt man sich auch bei den Betreuungsbehörden und die entscheiden, ob man in die Kartei aufgenommen wird oder nicht. Ganz gelegentlich setzt sich auch mal ein Richter darüber hinweg und vergibt von sich aus die Betreuungen. Wird aber überhaupt nicht gern gesehen von der Betreuungsbehörde, da sie damit übergangen werden.
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#6 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 10.04.2008
Ort: Kiel
Beiträge: 15
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Zitat:
leider baut die Zulassung im Nachbarkreis Plön auf die in Kiel auf; die Herren kennen sich wahrscheinlich gut. Über gute Arbeit habe ich ja auch schon erneut vom gleichen Richter wieder eine Betreuung bekommen. Die Zulassung einklagen ist natürlich völlig falsch, habe ich auch nicht vor. Ich werde weiter gute Arbeit leisten und wie jetzt auch schon bei anstehender Verlängerung mit den Sachbearbeitern der Behörde gut zusammenarbeiten. Apropos Behörde: Für eilige Fälle wird meines Wissens die Behörde nicht gern eingeschaltet. Das ist dann bei der Direktvergabe meine Chance. Gruß rollerpirat |
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#7 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 10.04.2008
Ort: Kiel
Beiträge: 15
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Zitat:
exakt so ist es, so sehe ich es auch. Viel Glück weiterhin! Gruß rollerpirat |
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#8 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 10.04.2008
Ort: Kiel
Beiträge: 15
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Zitat:
in Schleswig-Holstein ist es auch noch kreisweit unterschiedlich in der Handhabung. Für mich steckt da keine Logik drin. Man sollte eine einheitliche Rgelung treffen. Gruß rollerpirat |
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#9 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 10.04.2008
Ort: Kiel
Beiträge: 15
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Zitat:
ja genau, das wurde mir mit entsprechendem Unterton auch gesagt. Man könne es ja leider nicht verhindern, dass man direkt bestellt wird. Aber nur so komme ich momentan an weitere Fälle heran. Gruß rollerpirat |
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#10 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.02.2008
Ort: Deuschland, Bayern
Beiträge: 35
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Oh, anscheinend ist das dann Bundeslandabhängig. Bei uns entscheidet wie gesagt dies der Vormundschaftsrichter und wir holen nur eine Stellungnahme der Betreuungsbehörde ein. Entscheiden tun aber wir.
![]() Wenn er ein zuverlässiger Betreuer ist, der mindestens 10 Betreuungen berufsmäßig führt, spricht eigentlich nichts dagegen bei uns.
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Ich arbeite zwar im Betreuungsgericht, weiß aber nicht alles und meine Antworten sind ohne Gewähr.
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