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Ich wurde als Berufsbetreuer bestellt wie geht es weiter?

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Hallo zusammen! ich wohne in München und bin gestern zum ersten mal als Berufbetreuer bestellt. Habe versucht die Betreuungsstelle zu ...


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Alt 29.01.2009, 13:36   #1
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Registriert seit: 25.01.2009
Ort: München
Beiträge: 6
Standard Ich wurde als Berufsbetreuer bestellt wie geht es weiter?

Hallo zusammen!
ich wohne in München und bin gestern zum ersten mal als Berufbetreuer bestellt. Habe versucht die Betreuungsstelle zu erreichen ist keiner da. Also meine Frage wie gehe ich jetzt vor? Ich dachte, dass ich zum Gerichtverhandlungen eingeladen werde oder so ... aber jetzt habe ich den Beschluss vor mir und weiss nicht genau, welchen Schritt ich machen soll? den Gericht kontaktieren? Betreuungstelle? oder soll ich schon gleich den Betreuten besuchen und die Informationen sammeln? Eigentlich für Erfahrenen eine routinen Sache... Also welche Schritte soll ich jetzt machen?

Geändert von Slava (29.01.2009 um 15:48 Uhr)
Slava ist offline  
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Alt 29.01.2009, 15:52   #2
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Registriert seit: 25.01.2009
Ort: München
Beiträge: 6
Standard

Habe schon den Rechtspfleger kontaktiert.
Es wäre interessant Informationen für Anfänger zu finden. wer könnte Quellen angeben? oder wo in Forum kann ich es finden?
Danke.
Slava ist offline  
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Alt 29.01.2009, 16:05   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Dieburg
Beiträge: 250
Standard

Hallo,

mir ist es auch passiert, dass ich schon bei meiner allerersten Betreuung zum Berufsbetreuer bestellt wurde.
Der Richter meinte es wohl gut und verwies darauf, dass er das bei besonderer fachlicher Eignung jederzeit tun könne.
Ich habe danach trotzdem beantragt, festzustellen, dass die Betreuung ehrenamtlich geführt wird. Wurde dann auch so gemacht.

Sobald man nämlich beruflich betreut, sollte man dringend eine Berufs- und Vermögensschadenshaftpflicht abschließen. Die Kosten hierfür sind ganz erklecklich und fressen die Einnahmen schon halb auf. Naja, nicht ganz. Es lohnt sich aber nicht wirklich. Und es kommen ja noch weitere Kosten hinzu.

Was Du auf jeden Fall noch tun musst:
Gewerbe anmelden und Genossenschafts-/IHK-Mitglied werden (wofür das gut sein soll, weiss kein Mensch, ich zumindest nicht).


Grüße,
Flafluff.
Flafluff ist offline  
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Alt 29.01.2009, 17:29   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,053
Standard

Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Hallo,

mir ist es auch passiert, dass ich schon bei meiner allerersten Betreuung zum Berufsbetreuer bestellt wurde.
Der Richter meinte es wohl gut und verwies darauf, dass er das bei besonderer fachlicher Eignung jederzeit tun könne.
Ich habe danach trotzdem beantragt, festzustellen, dass die Betreuung ehrenamtlich geführt wird. Wurde dann auch so gemacht.

Sobald man nämlich beruflich betreut, sollte man dringend eine Berufs- und Vermögensschadenshaftpflicht abschließen. Die Kosten hierfür sind ganz erklecklich und fressen die Einnahmen schon halb auf. Naja, nicht ganz. Es lohnt sich aber nicht wirklich. Und es kommen ja noch weitere Kosten hinzu.

Was Du auf jeden Fall noch tun musst:
Gewerbe anmelden und Genossenschafts-/IHK-Mitglied werden (wofür das gut sein soll, weiss kein Mensch, ich zumindest nicht).


Grüße,
Flafluff.
Hallo,

ergänzend hierzu:

Was die Berufs- bzw. Vermögenshaftpflichtversicherung anbelangt, so lohnt sich evt. ein Preisvergleich. Es gibt Versicherungen, die richten die Prämie nach der Anzahl der geführten Betreuungen, z.B. bis 10 geführte Betreuungen ist der Beitrag günstiger.

Zudem kann es - gerade für einen Berufsanfänger - sinnvoll sein, wenn er einem Berufsverband beitritt (Werbung mache ich hier natürlich nicht, aber ruhig mal diesbezüglich recherchieren). Auch hier erhalten Anfänger meines Wissens günstigere Konditionen und können Fachberatung in Anspruch nehmen - den Bezug einer Fachzeitschrift inclusive.

Auch über das Thema Steuern sollte nachgedacht werden. Bis zu einem Jahresumsatz von 17.500,- gilt man als Kleinunternehmer und muss somit keine Umsatzsteuer, welche die Vergütung erst mal um 19% schmälert, zahlen; siehe hierzu:
Kleinunternehmerregelung

Ansonsten empfehle ich ich den Austausch mit Kollegen, die Inanspruchnahme der Beratung duch Betreuungsbehörde und Vormundschaftsgericht und ständige Weiterbildung - auch durch das Lesen von:
Alle Seiten ? Betreuungsrecht-Lexikon

und dieses Forum ist ja auch noch da......

Viel Erfolg!

mfg
carlos
carlos ist offline  
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Alt 29.01.2009, 18:39   #5
Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von dora88
 
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 134
Standard

1. Frage: hast Du Dich als Berufsbetreuerin beworben oder ist es eine ehrenamtliche Betreuung ?

2. Auf jeden Fall bist Du vom Moment der Bestellung für die bestellten Aufgabenkreise zuständig und ich würde an Deiner Stelle den / die Betreute/n aufsuchen und die Lage sichten.

3. Zeitgleich kannst Du auch den Richter kontakten und Deine Fragen stellen. Als Berufsbetreuerin wäre ich aber vorsichtig und wie Kohlenklau mal schrieb : "immer schön souverän bleiben."
Denn immerhin soll der Richter den Eindruck haben, Du weißt worum es geht.

Viel Erfolg
Dora
dora88 ist offline  
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Alt 29.01.2009, 21:46   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: München
Beiträge: 6
Standard

Herzlichen Dank für alle Beiträge, übrigens ich bin ein Mann, aber ich kann verstehen, dass mein Name verwierend ist.
Ich hätte noch eine Frage, ich habe zwei Verbände gefunden BdB und VfB. Hat jemand schon Erfahrungen mit denen? Wen würdet ihr empfählen? Was muss ich beachten? Lohnt es sich gleich melden, oder sollte ich abwarten, bis ich mehrere Betreuungen habe? denn es gibt doch kein Garantie, dass ich noch andere bekomme... Bitte um ein paar Erfahrungen
Danke.
Slava ist offline  
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Alt 29.01.2009, 22:39   #7
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,582
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Hallo slava,

sind Sie sicher als Berufsbetreuer bestellt zu sein ? Das müsste im Beschluss stehen.

Ansonsten verstehe ich die Frage nicht so ganz, Sie dachten zu Gerichtsverhandlungen eingeladen zu werden ?

Tips für den Berufsalltag:

Gehen Sie alle Checklisten durch (in der meisten Betreuersoftware enthalten und ein gutes Hilfsmittel am Anfang) was die Betreuung betrifft, Meldung bei Kv, Rentenstellen, andere relevante Ämter, Sozialamt, Arge und natürlich fragen Sie erst auch mal Ihren Betreuten was er von allem hält und wo er seinen Bedarf sieht.

Besorgen Sie sich als wenigstes die Broschüre des Justizministerium über Betreuungen und lesen die Wikipedia Seite von Horst Deinert (als Stichworteingabe).

Haftpflichtfragen stellen sich natürlich auch- als Berufsbetreuer.
Um Verbandssachen würde ich mich an Ihrer Stelle nicht kümmern derzeit, wichtiger ist den Alltag zu bewältigen und nichts zu vergessen.

Viel Glück
M. Mohr
michaela mohr ist offline  
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Alt 11.02.2009, 13:41   #8
Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Kathara
 
Registriert seit: 16.02.2008
Beiträge: 155
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Hallo,

seit wann ist man ab der ersten Betreuung Berufsbetreuer? Das steht im VBVG aber anders.

Liebe Grüße
Kathara

P.S. Such deinen Betreuten oder ruf ihn an.
Kathara ist offline  
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Alt 12.02.2009, 10:00   #9
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Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo Kathara,


Zitat:
seit wann ist man ab der ersten Betreuung Berufsbetreuer?
Schau mal hier http://www.forum-betreuung.de/rechts...betreuung.html
Tina L. ist offline  
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Alt 12.02.2009, 10:57   #10
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Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo Slava,

ich hatte jede Menge geschrieben, aber dann die falsche Taste betätigt, sprich - es ist alles weg.

Auf mich wirkst Du sehr unvorbereitet. Hast Du nicht vorher irgendwo hospierten müssen ?

Du solltest zuerst einmal ganz schnell Kontakt zu Deinem Klienten aufnehmen, per Telefon oder gleich vorbeifahren, mit einer Visitenkarte, die Du ggf. in den Briefkasten werfen kannst. Er/sie hat den Beschluss ebenfalls erhalten und wartet wohlmöglich schon auf Deinen Besuch.

Vor Ort besprichst Du die Probleme, verschaffst Dir einen Überblick wo ggf. dringender Handlungsbedarf besteht. Du sollest alle Unterlagen, die in den Aufgabenkreis fallen, (Einkommensnachweise, Versicherungen, kontoführende Bank Sparanlagen, Verbindlichkeiten, KK, Schwerbehindertenausweis usw.) mitnehmen und kopieren. Ebenso Notizen machen über die Angehörigen, Personalausweisnr., Pflegedienst, Pflegestufe, Hausarzt ect.

Dann schreibst Du alle Stellen an und informierst sie über die Betreuung, incl. Kopie des Beschlusses (persönliche Details geschwärzt). Du wirst noch eine Bestellung bekommen, dafür einmal zur Verpflichtung zum Amtsgericht eingeladen werden. Das ist ein Blatt Papier, was Dir ausgehändigt wird, womit Du Dich quasi ausweist, aber dieser Termin läßt oftmals lange auf sich warten und Du musst mitunter schnell handeln.

Die Betreuungsbehörde und die Rechtspfleger können beraten, aber Du musst als Berufsbetreuerin ganz alleine wissen was zu tun ist und wie Du vorgehst. Du kannst Dich auf niemanden berufen, davon wir sich niemand etwas annnehmen.

Eine Vermögenshaftpflichtversicherung musste ich z.B. direkt mit meiner ersten Bestellung nachweisen. Ich habe sie über den BdB bei der Axa abgeschlossen, sie war derzeit die günstigste Versicherung. Auch ein Pc Programm ist als Berufsbetreuer unentbehrlich, ob selbst geschrieben (das gibt es auch), oder gemietet. Ich arbeite mit at work. Ohne dem Programm würde gar nichts gehen. Dieses Programm hatte ich schon bevor ich meine erste Bestellung bekam, um mich einzuarbeiten und auszuprobieren wie es funktioniert.

Viel Glück!

Geändert von Tina L. (12.02.2009 um 10:59 Uhr)
Tina L. ist offline  
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beginn der betreuung, berufsbetreuer, betreueraufgaben, buchhaltung, buchhaltungsprogramm, selbständigkeit, software

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