Dies ist ein Beitrag zum Thema Absicht oder Zufall??? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag!
Wie beurteilen Sie folgenden Fall?
Die ehrenamtliche Betreuerin (Bekannte der Betroffenen) spricht im Herbst 2008 beim Vormundschaftsgericht vor ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Guten Tag!
Wie beurteilen Sie folgenden Fall? Die ehrenamtliche Betreuerin (Bekannte der Betroffenen) spricht im Herbst 2008 beim Vormundschaftsgericht vor und begehrt die Erteilung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zur Abhebung von 500 Euro vom Sparbuch der Betroffenen zum Kauf einer neuen Waschmaschine. Der Antrag wird genehmigt. 4 Wochen später stirbt die Betroffene. Aus dem notariellen Testament auf dem Jahr 2007 geht hervor: "Ich setzte Herrn X als Erben ein. Frau Y (das ist die Betreuerin) erhält meine Waschmaschine." *komisch komisch* Stracciatellamaus grübelt und grüßt alle Forumsteilnehmer! ![]() |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Stracciatellamaus,
der Anschein einer Mauschelei ist gegeben. Doch konnte die Betreuerin wie auch die Rechtspflegerin mit dem alsbaldigen Versterben der Betreuten rechnen? Lag bereits eine Erkrankung vor? Wie wohnte die Betreute? Gab es betreutes Wohnen? Hätte sich wohlmöglich ein Pflegedienst (im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung) oder ein anderer Dienstleister ebenso um die Wäsche kümmern können? Oder, wie ich es selbst auch bei einer Betreuten mal arrangiert habe, hätte die Nachbarin gegen kleines Entgelt einbezogen werden können? Welche Umstände waren aktenkundig? Wie lässt sich die Betreuerin auf eine Befragung des Sachverhalts ein? Bevor hier juristisch für und wider abgewogen wird (insb. in wie weit eine Betreute ihre Betreuerin zu Lebzeiten oder von Todeswegen begünstigen darf oder nicht), gilt es den Sachverhalt aufzuklären. Es kann sich nämlich ebenso gut herausstellen, dass mit dem plötzliche Versterben der Betreuten objektiv nicht gerechnet werden konnte. Bei einer Lebensdauer einer neuen Waschmaschine von mehr als 10 Jahren für eine Waschmaschine, wäre eine solche Verfügung nicht anrüchig. Andererseits stellt sich die grundsätzliche Frage der Begünstigung. Was darf die Betreuerin von der Betreuten als Geschenk annehmen ob nun zu Lebzeiten oder von Todes wegen? Gibt es dahingehend einen Wesensunterschied zwischen einer privaten Vollmacht und einer gesetzlichen Betreuuung? Sind amtlich bestellte BetreuerInnen hinsichtlich der Vorteilsannahme ähnlich wie Justizangestellte zu betrachten? Gegen eine Vorteilsannahme im Rahmen einer privaten Betreuungsvollmacht und nicht gesetzlich ehrenamtlichen Betreuung ist nichts einzuwenden. Wäre der Fall anders zu behandeln, wenn die Betreute die Waschmaschine bereits zu Lebzeiten an ihre Betreuerin verschenkt hätte? Ohne Einwilligungsvorbehalt ist die Betreute dazu berechtigt. Es handelt sich auch nicht um ein genehmigungsbedürftiges In-Sich-Geschäft, da die geschäftsfähige Betreute auch zugunsten der Betreuerin verfügen kann. Und schließlich: Ein Schelm, der Böses dabei denkt, dass die Betreute so schnell nach dem Erwerb der Waschmaschine verstarb und die Betreuerin in den Nutzen kommt. Wer würde denn da eine Obduktion veranlassen? Die nachdenkliche Rechtspflegerin? Heinz |
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#3 |
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Moderatorin/Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 1,457
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Hallo zusammen,
das Testament mit der Waschmaschinenvererbung ist aus dem Jahr 2007, also ein gutes Jahr vor dem Kauf. D.h. letztendlich dem Wilen der Betreuten wurde Genüge getan ohne dass dadurch eine Notlage entstand. Einen Erben gibt es, also auch etwas zu vererben. Dieser könnte ja jetzt anfangen unschöne Vermutungen zu äussern und diesen nachzugehen. Die Konstallation bei einem Berufsbetreuer wäre bedenklich, aber ist es wirklich so extrem anrüchig wenn jemand- die Verstorbene- ihrer Ehrenamtlichen Betreuerin noch was Gutes mitgeben will? Zumal anscheinend die Mittel dazu vorhanden waren. Mir passiert es oft, dass gerade ältere Damen bei der Haushaltsauflösung Silberbestecke, Service, Pelzmäntel usw. gerne an mich verschenken würden. Ich tu den Teufel das anzunehmen und lagere das irgendwie ein aber bei einer Ehrenamtlerin und Bekannten/Freundin sehe ich das etwas anders. War das Versterben für den Rechtspfleger abzusehen? Gab es bei Freigabe der 500 Euro irgendeinen Anhaltspunkt dass etwas nicht stimmt, dass z.B. mit einer baldigen Änderung in den Verhältnissen gerechnet werden müsste? Als Betreuerin bin ich sehr "dicht" an meinen Betreuten dran aber kann trotzdem nicht alles, einen eintretenden Tod z.B., vohersagen. Die Idee mit der Obduktion finde ich absurd. Zuguterletzt endet die Betreuung, und auch die gerichtliche Tätigkeit mit dem Tod. Alles Weitere ist Sache der Erben der ja auch vorhanden ist. Ganz allgemein und nicht spezifisch Fallbezogen: ein gesundes Misstrauen in allen Lebenslagen ist zuträglich und gesund, dem Gegenüber steht das Wittern nach Lug und Betrug. So durchs Leben zu gehen, mit Letzterem, halte ich für unergiebig in jedem Zusammenhang. Grüse M. Mohr |
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